Beiträge von marie74

    Wir müssen auch Urlaub nehmen, d.h. wir geben am Anfang des Jahres einen Zettel ab, wann wir Urlaub machen wollen. So was muss jeder normaler Angestellter in anderen Unternehmen auch so machen.
    Mir wurde mal gesagt, dass man so eine Urlaubsplanung auch ändern kann, wenn man das möchte.
    Das Wichtigste ist aber, dass man wohl Probleme bekommt, wenn man keinen Urlaub hat und dann zum Beispiel im Ausland im Urlaub ist und dort erkrankt. Erkrankungen müssen ja dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (Krankenschein) und hier geht es wohl um die Versicherungsfrage. Als Beispiel wurde genannt: Skifahren in Österreich und man bricht sich ein Bein und hat zu dieser Zeit keinen Urlaub eingereicht, dann wäre man als Beamter wohl angeblich nicht versichert.
    (Ich bin selbst Angestellte und da ist es ja alles anderes.)

    Ich finde nur merkwürdig, dass diese Werbebriefe anscheinend von der Sekretärin bzw. von der Schulleitung kommen. Ich denke mal, der Filialleiter der Commerzbank muss bei der SL gewesen sein und darum gebeten haben, diese Briefe verteilen zu dürfen. Exakte Schülerzahlen waren auch bekannt. Schliesslich steht bei mir auf dem Zettel sogar die Anzahl der Schüler drauf.

    Eigentlich will ich sagen, dass ich es von der SL unmöglich finde, dass sie diese Werbung in der Schule durch Lehrer verteilen lässt bzw. die Sekretärin noch beauftragt, die Briefe pro Klasse abzuzählen und jedem Klassenlehrer mit handschriftlichen Vermerk "Zur Zeugnisausgabe austeilen" ins Fach legen lässt. Kostet ja auch Arbeitszeit der Sekretärin.

    Ich habe jetzt erst mal 24 neue Schmierblätter.

    Nein, habe ich nicht. Bei Ausflügen und auch bei Schulveranstaltungen wie der Wandertag werden die Eltern darüber informiert (wer-was-wann-wo-wie) - mehr nicht.

    Ihr bracht keine Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern, wenn ihr Wandertage/ Klassenfahrten/ Exkursionen o.ä. organisiert? Wie müssen hier immer eine schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern einholen.

    Als Zeuge braucht man gar keinen Anwalt. Man ist nur Zeuge und nicht Angeklagter.

    Und ausserdem, was soll das? Die SL rät für eine dienstliche Angelegenheit sich selbst einen Anwalt zu suchen??

    Es handelt sich dabei um einen A4-Brief der Commerzbank mit besonderen Konditionen für Schüler bei der Eröffnung von Konten. Übrigens, ich bin Klassenlehrerin einer 5. Klasse. Die machen ihre Geldgeschäfte ja eh nicht alleine.

    Ich fand heute in meinem Fach Werbebriefe der Commerzbank in der Anzahl meiner Schüler mit dem Hinweis: "Zur Zeugnisausgabe austeilen". Wie seht ihr das, kann mich die Schulleitung einfach anweisen, Werbebriefe der Commerzbank auszuteilen???

    Nr.2 passiert ja fast in allen Englisch Lehrbüchern. Die neuen Vokabeln sind in der jeweiligen Lehrbuchgeschichte des Lehrbuchs/ der Lektion und werden über die Geschichte eingeführt.
    Eine Einführung mit einer weiteren Geschichte, die nichts mit der Lehrbuchgeschichte zu tun hat, halte ich für überflüssig und verwirrend für Schüler.

    Nr. 3 in unteren Klassen kaum möglich. Einzelne Erfolge mit Taboo erst ab Klasse 8.

    Ganz ehrlich, dann ist die Kollegin sogar zu blöd zum Streiken, denn da ist ja der Sinn, dass dies bekannt ist, sonst kann ich mir das auch klemmen.

    Ich war vor zwei Jahren auf dem landesweiten Streik und wurde sogar von einer Kollegin am Tag zuvor gefragt, welche Materialien ich ihr gebe, wenn sie doch am nächsten Tag meinen Unterricht vertreten müsse. (P.S. Es ist an der Schule bekannt, dass ich aktives GEW-Mitglied bin.)
    Da habe ich sie mit großen Augen angeschaut und dann gesagt: "Ich streike, d.h. ich mache keinen Unterricht und ich bereite auch keinen vor. Und Sie müssen auch keinen Unterricht machen, sondern nur auf die Kinder aufpassen. "
    Anschließendes Argument war dann, dass sie ja nicht einfach nur rumsitzen könne, sondern die Kinder müssen mit etwas beschäftigt werden.

    Übrigens, ich war selbstverständlich streiken und die Kollegin hat sich irgendwelche passende Arbeitsblätter zu meinem Unterricht besorgt und damit die Kinder beschäftigt. Ach ja, sie war Angestellte.

    Man ja einen Anspruch auf ein "Sabbatjahr". Dazu würde ich mich intensiv vorher mit dem Schulamt beraten. Meist muss man das ja schon sehr sehr lange vorher beantragen.

    Persönlich kenne ich einige Leute, die für einen längeren Zeitraum im Ausland waren, um dem "deutschen" Hamsterrad zu entkommen. Natürlich hatten sie wunderbare Begegnungen und Erfahrungen. Jedoch konnten sie nicht sehr lange von dem "Entspannungseffekt" zehren. Alle haben immer wieder gesagt, dass die Erholung/ Entspannung bald wieder weg war, wenn man wieder im normalen Alltag war.

    Schlussfolgerung: Wenn man aus dem Hamsterrad des normalen Alltags ausbrechen will, dann ist ein Sabbatjahr sicherlich eine gute Erfahrung. Jedoch sollte man nicht auf ewig lange Erholungseffekte bauen und trauen.

    Wenn du einen Wandertag unternimmst, hast du ja sicherlich das schriftliche Einverständnis der Eltern. Damit sind auch ausschliesslich die Eltern für das Wohl der Kinder verantwortlich. Ich würde die Eltern und die Kinder darauf hinweisen, dass du es empfiehlst während der Wanderung zu essen und zu trinken. Und während der Wanderung die Kinder auch darauf hinweisen, dass sie trinken sollten.
    Ausserdem ist der Wandertag eine Schulveranstaltung und damit Anwesenheitspflicht. Wenn dir das alles zu heikel ist, dann weise die Eltern darauf hin, dass ihre Kinder für den Tag vom Wandertag abmelden sollten. Am besten mit einer Krankmeldung.

    Falls dir ein Kind während des Wandertages zusammenbricht, dann informiere die Eltern, dass sie ihr Kind abholen müssen oder den Rettungsdienst, je nach Situation.

    Tamara sollte sich dringend an den Personalrat der Schule wenden und nachfragen, wie die üblichen Gewohnheiten der Schule sind. Wenn die SL angeordnet hat, dass man sich erst vorher abmelden muss, bevor man den Klassenraum verlässt, dann muss sie sich daran halten.

    Bei uns ist auch üblich, wenn wir kurzfristig in den PC-Raum, in die Aula oder einen anderen Raumwechsel machen, dass wenigstens das Sekretariat informiert wird. Das bezieht sich auch darauf, wenn man auf das Schulgelände geht.

    Da ja vorher im Sekretariat Bescheid gegeben wurde, ist die Reaktion der Schulleitung nicht verständlich und man sollte daher dringend den Personalrat einschalten.

    Wenn es keine "Dienstanweisung" gibt, dass man KLassenräume nicht verlassen darf, um auf den Schulhof zu gehen, würde ich mich gegen einen Eintrag in der Personalakte zur Wehr setzen. Stichwort: GEW-Rechtschutz!

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