Also, ich guck in Vertretungsstunden auch gelegentlich mal Filme: besonders die Film-Begleit-DVD von Klett zu den Lehrwerken in Englisch. Und ich würde es als unverschämt finden, wenn sich darüber jemand aufregt.
Beiträge von marie74
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Aber dann werden sich die privaten Sicherheitsfirmen freuen, dann wählen die nämlich weiterhin ihre Leute selbst aus und entscheiden, wenn sie als Sicherheitsmann zur Überwachung von Flüchtlingsunterkünften schicken. Da würde ich mich wohler fühlen, wenn das staatlich überwacht wäre, statt in den Händen von gewinnorientierten Privatunternehmen.
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Ich glaube, dass in den Nachrichten gehört habe, dass es nicht verfassungskonform ist.
Aber dann werden sich die privaten Sicherheitsfirmen freuen, dann wählen die nämlich weiterhin ihre Leute selbst aus und entscheiden, wenn sie als Sicherheitsmann zur Überwachung von Flüchtlingsunterkünften schicken. Da würde ich mich wohler fühlen, wenn das staatlich überwacht wäre, statt in den Händen von gewinnorientierten Privatunternehmen.
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Was haltet ihr von
https://www.schulengel.de/einrichtungen/…undschule-zeitz
Macht eure Schule bei Schulengel.de mit? Wenn ja, wie sind eure Erfahrungen?
Macht ihr selbst bei Schulengel.de mit? Was meint ihr als Unterstützer dazu?
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Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dann wohl noch die Möglichkeit eine Zusatzqualifikation für die Unterstufe an allgemeinen Gymnasien zu machen, wobei ich da nicht viel Informationen drüber hab.
Ich bin als Dipl.-Wirtschaftspädagogin einfach dorthin abgeordnet wurden. Mein Doppelwahlpflichtfach ist allerdings auch Englisch. Und bei uns hier heisst es: wer ein Fach bis zum Abitur unterrichten kann und auch hat, der kann alles, was darunter geht.
So kam es, dass ich mich als Englischlehrerin in den 5. Klassen wiederfand. Klar, mit Einverständnis zur Abordnung.Und jetzt? Es gefällt mir tatsächlich! Und ich habe mich freiwillig ans allgemeinbildende Gymnasium versetzen lassen und bin jetzt sogar Klassenlehrerin einer 5. Klasse!!!!
Und nebenbei gibt es noch einen Wirtschaftskurs in der 9. Klasse und einen Wirtschaftsenglisch-Kurs in der 10. Klasse.
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Bei uns ist definitiv ein Gutachten für Teilleistungsstörungen erforderlich. Ohne Gutachten (oder ärztliche Bescheinigung) geht gar nichts. Wenn eine durch den Förderplan eine individuelle Bewertung vorgesehen ist, dann ist das Aussetzen von Bewertungen möglich. Dies muss aber in den Klassenkonferenzen beschlossen werden.
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Ich verweise mal auf das Thema "Köln: Verhaltensregeln für junge Frauen und Mädchen", da kam die Diskussion ja kürzlich schon auf.
Die Diskussion habe ich nicht mitgelesen.
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http://www.fr-online.de/aktuelle-komme…8,33549250.html
Was meint ihr? Wenn Herr Höcke seine politische Karriere doch gegen den Baum fährt und nach seiner Beurlaubung zwecks politischer Aktivitäten wieder in den Schuldienst zurück will? Und er nicht zwischenzeitlich wegen fremdenfeindlicher Äußerungen verurteilt wird?
In dem Artikel steht es, dass Höcke Beamter ist und bis 2019 beurlaubt ist.
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Übrigens, Sachen wie Weihnachtsfeiern, Sommerfest, Schuljahresabschluss usw. kriegen wir auch ganz gut als Kollegium so geregelt
Ihr vielleicht, aber nicht jede Schule bekommt das hin. Oft machen immer wieder die gleichen Kollegen mehr und empfinden, dass andere Kollegen zu wenig machen. Und neben den Festen, gibt es auch:
- Tag der Offenen Tür: Müssen alle Kollegen kommen? Oder ist Freiwilligkeit? Wie werden Teilzeit-Kollegen eingesetzt? Warum ist die Teilzeitangestellte von 08-16.00 da, aber der Vollzeitbeamte nur von 09-12.00 eingesetzt? Und warum passiert das schon das 2 Jahr so?
- Tage der Verkehrserziehung: Welcher Kollege macht was? (Vor zwei Jahren hatte ich die Station "Erste Hilfe" und jetzt soll ich "Fahrradwerkstatt" machen? Warum? Hat der Kollege, der für Verkehrserziehung das Weisungsrecht, mir etwas zuzuweisen, wovon ich keine Ahnung habe??)
- Schuljubiläum: Jedes Jahr wird auf Freiwilligkeit der Beteiligung gesetzt und man stellt fest, dass immer weniger Kollegen kommen, um Projekte/ Ideen vorzustellen. Jetzt wird die Teilnahme zur Pflichtveranstaltung. Darf die Schulleitung das? Und wenn ja, muss nicht darauf geachtet werden, dass die Arbeitsbelastung gleichmäßig ist??
- Inklusionskinder: In einer Klasse sind 5 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf und in der Parallelklasse sind keine. Abgesehen von der (möglichen) Unterstützung durch Förderschullehrer oder Sonderpädagogin, warum hat die Kollegin XY nie die Klasse mit Inklusionskindern?
- und und und............Es gibt so viele Fragen, die die Arbeitszeit der Lehrer betreffen und die zu Konfliktsituationen mit der Schulleitung führen könnten, dass ein Personalrat pro Schule einfach notwendig ist.
Und was heißt hier irgendetwas nicht zulassen, es gibt einfach keine Notwendigkeit, dass jede Schule einen eigenen Personalrat hat.
Wie soll ein Personalrat das schaffen? Wie soll er denn Einblick über solche interne Angelegenheiten der jeweiligen Schule haben??
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Abkürzungen des Abwesenheitsgrundes entfallen bei uns seit ein paar Jahren, auch aus Datenschutzgründen. Auch nachdem wir z.B. Eltern in der Aula entdeckt haben, die den Vertretungsplan abfotografierten, um Buch über die Abwesenheiten von Lehrern zu führen.
Was?? Eltern haben den Vertretungsplan abfotografiert?? Nicht schlecht. Hoffentlich haben sie dann ihre Beschwerden über Unterrichtsausfall wegen Krankheit nicht nur an euch geschickt, sondern gleich an die richtige Stelle - nämlich ans Kultusministerium, damit die mehr Leute einstellen.
Bei uns steht der Vertretungsplan jeden Tag im Internet. Ohne Angaben von Gründen der Abwesenheit von Lehrern. Der kann allerdings auch von den Eltern jeden Tag ausgedruckt werden. Und dann könnten sie sich ja hinsetzen und nachrechnen ............
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Wie auch immer....eine richtige Antwort bekommst du in deinem Studienseminar und von deinem Schulleiter. Absehen davon, kannst du aber auch vom Dienst freigestellt werden, z.b. bei wichtigen Facharztterminen.
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Nie gehört, dass das irgendwo in einem Gesetz oder Verordnung steht. Allerdings gibt es Termine, bis zu denen alle Noten im Notenbuch stehen müssen. Und da müssen bei uns auch die Noten für Klausuren drin stehen. Allerdings sind Ausnahmen nach individuellen Absprachen mit Fachlehrern, Klassenlehrer (evt. Schulleitung) möglich. Z.b. Schüler schreibt Klausur erst noch nach, weil er vorher länger krank war oder Lehrer hat noch wenige Tage mehr Korrekturzeit, weil er selbst krank war.
Daher ergibt es sich, dass die Klausuren und damit die Halbjahresnoten zum Zeitpunkt der Konferenz eigentlich fest stehen müssen. Eine Informationspflicht vor der Konferenz gegenüber den Schüler gibt es in dem Sinne nicht. Fachlehrer geben die Noten der Klausuren/ Tests/ Leistungskontrollen ja dadurch bekannt, dass sie die Arbeiten zurückgeben. Damit sind die Schüler über ihren Leistungsstand informiert. Die letztliche Entscheidung trifft dann der Fachlehrer. Aber dass er diese Entscheidung (z.B. bei 1,5 Notendurchschnitt) schon vor der Konferenz den Schülern mitteilen müsste, wäre mir nicht bekannt. -
Ich hab eine ähnliche Frage, ich bin Ausbildungslehrerin und unser Konferenztag ist der Dienstag. Das ist aber auch der Tag, an dem meine LAK ins Studienseminar muss. Dadurch nimmt sie nie an Beratungen oder Gesprächen teil. Was hat Priorität? Muss das in der Beurteilung Berücksichtigung finden, auch wenn sie ja keinen Einfluss darauf hat?
In meinem Referendariat war mein Studienseminar von der Ausbildungsschule 150km!! entfernt. Das Studienseminar dauerte immer bis ca. 15.00 und hatte immer Vorrang. Wir mussten nie an Tagen des Studienseminars noch einmal in die Ausbildungsschule. Auch nicht zu abendlichen Konferenzen.
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Ich dachte, dass nur Fach- und Gesamtkonferenzen verpflichtend sind
Tja, da habt ihr wohl im Studienseminar wohl nicht richtig das Thema Dienstpflichten von Lehrern behandelt.
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Aufgaben einer Klassenkonferenz:
Konferenzverordnung (KoVO)
Vom 2. August 2005§ 7
Die Klassenkonferenz(1) Die Klassenkonferenz tagt mindestens dreimal im Schuljahr, jeweils einmal zur Vorbereitung der Zeugnisse und mindestens ein weiteres Mal um insbesondere pädagogische Fragen sowie die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erörtern. Im Übrigen auf Wunsch der Gesamtkonferenz, der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers oder wenn ein Dritter der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. Die stimmberechtigten Mitglieder können mit Mehrheit die Schülervertreter und gegebenenfalls auch die Elternvertreter von der Beratung über einzelne Schülerinnen und Schüler ausschließen, wenn die Persönlichkeitsrechte der Schülerin oder des Schülers oder der Erziehungsberechtigten in besonderer Weise betroffen sein könnten. In jedem Fall gilt für alle anwesenden Teilnehmer strenge Vertraulichkeit. Die Zahl der gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu bestimmenden Vertreter der Eltern und Schüler sollte jeweils nicht mehr als fünf betragen.
(2) Zu den Aufgaben der Klassenkonferenz gehört es, neben den in § 28 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt genannten Angelegenheiten insbesondere über1.Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse,
2.Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern,
3.Ordnungsmaßnahmen,
4.Art und Umfang von Hausaufgaben,
5.Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse,
6.fachübergreifende Zusammenarbeit,
7.Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und
8.Abschlüsse in der Sekundarstufe I, die eine Prüfung, oder Leistungsfeststellung voraussetzen
zu beraten und zu beschließen.Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(SchulG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013§ 29
Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen(1) Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
mit Stimmrecht:
1.die Schulleiterin oder der Schulleiter,
2.die an der Schule tätigen Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen und Vertreter der an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei je zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Vertreter gewählt wird,
3.Elternvertreter und Schülervertreter in einer Anzahl von je der Hälfte der Anzahl der in Nummer 2 genannten Konferenzmitglieder. In Schulen, in denen keine Schülervertretung gebildet wird, verdoppelt sich die Anzahl der Sitze der Elternvertreter, in Schulen der Sekundarstufe II können weitere Schülervertreter auf die Plätze der Elternvertreter rücken,
4.ein Vertreter des Schulträgers,
mit beratender Stimme:
5.ein Vertreter der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn an der Schule weniger als zehn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter tätig sind,
6.ein Vertreter des an der Schule tätigen Betreuungspersonals,
7.ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
8.bei berufsbildenden Schulen je zwei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
9.die an der Schule tätigen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare.
Ergibt sich aus der Anzahl der in Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Mitglieder eine Gesamtzahl von über 34, so ist die Gesamtkonferenz auf 34 stimmberechtigte Mitglieder bei Wahrung des Stimmenverhältnisses zu begrenzen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiterin oder des Schulleiters.(2) Mitglieder der Klassenkonferenzen und Fachkonferenzen sind
mit Stimmrecht:
1.die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen und Vertreter der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit beratender Stimme:
2.in den Klassen- und Fachkonferenzen mindestens je drei Elternvertreter und Schülervertreter; ihre Zahl wird durch die Gesamtkonferenz bestimmt,
3.bei berufsbildenden Schulen außerdem je zwei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
4.die im jeweiligen Bereich tätigen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie die Referendarinnen und Referendare.
(3) Die oberste Schulbehörde regelt die Aufgaben und Verfahren der Konferenzen nach Maßgabe dieser Vorschriften im Einzelnen durch Verordnung. Dazu gehört auch eine Regelung, bei welchen Fragen nur Mitglieder mit Stimmrecht an einer Klassenkonferenz teilnehmen dürfen, welche Fragen vertraulich behandelt werden und die Ausgestaltung des Ersetzens der Elternvertreter nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3.
(4) Die oberste Schulbehörde kann für Schulen der Sekundarstufen I und II auf Antrag befristet und widerruflich eine besondere Konferenzordnung genehmigen. Der Antrag bedarf einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtkonferenz. In der besonderen Konferenzordnung kann auch festgelegt werden, dass die Aufgaben der Konferenzen und deren Verteilung von den Bestimmungen der §§ 27 und 28 sowie die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz von Absatz 1 abweichen können. -
Wie ist das bei euch geregelt? In Sachsen-Anhalt haben laut Schulgesetz pädagogische Mitarbeiter ein Stimmrecht in Klassenkonferenzen. Jedoch unterlässt es die Schulleitung die pädagogischen Mitarbeiter einzuladen.
Bei uns werden die Termine für die Klassenkonferenzen vor den Ferien (Notenkonferenzen) von der Schulleitung geplant und im Lehrerzimmer ausgehängt. Die pädagogischen Mitarbeiter werden nicht informiert. (Die haben jedoch auch keinen Zugang zum Lehrerzimmer, sondern ihren eigenen Raum.)Werden bei euch pädagogische Mitarbeiter eingeladen??
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Da hilft einfach mal ein Blick ins Gesetz:
http://www.sachsen-anhalt.dbb.de/pdf/gesetze/ur…rdnung_2014.pdf
Hängt also immer davon ab, welches Ehrenamt gemeint ist. Wobei "ehrenamtliche" Tätigkeit nicht bedeutet Ehrenamt. Ich arbeite auch ehrenamtlich in einer Flüchtlingsinitiative mit, aber da würde ich niemals auch nur eine Unterrichtsstunde Sonderurlaub bekommen (unter Fortzahlung der Bezüge).
Aber problemlos bekomme ich den Sonderurlaub, wenn ich als Schöffin eingesetzt bin.
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In Sachsen-Anhalt gibt es einen so genannten Flexi-Erlass. Der gilt für Beamte und Angestellte ohne Unterschied.
http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/er-flexi_lehrkraefte.pdf
2.5 Minderzeiten entstehen ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Unterrichtseinsatz derLehrkraft aufgrund betrieblicher Umstände unmöglich ist (z. B. Havarien, Überschwemmungen,Bombendrohungen, Ausfall der Schülerbeförderung). Dies gilt jedoch nicht in den Fällen,in denen durch eine Änderung der Unterrichtsorganisation die Lehrkraft im Unterrichteingesetzt wird.
Bei Schulausfall, der vom Direktor oder vom Amt angeordnet wird, entstehen keine "Minusstunden".
Das aktuellste Beispiel war hier vor fast zwei Jahren das Hochwasser, als Schulen "abgesoffen" waren bzw. als Notfalllager für Hochwasseropfer dienten. Obwohl 5 Tage kein Unterricht war, hatten wir keine Minus-Stunden. Unser Direktor wollte nur wissen, wie wir uns einbringen (z.B. Hilfe beim Saubermachen der abgesoffenen Schule, Hilfe bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Kleiderkammer beim DRK).
An meiner alten Schule war deswegen sogar die Turnhalle mehr als 1 Jahr nicht benutzbar!!! (Totalschaden)
Da die Sportlehrer selbst im neuen Schuljahr keinen Sport-Unterricht geben konnten und auch nicht komplett mit ihren Stunden auf andere Schule monatelang aufgeteilt werden konnten und auch nicht ständig Vertretungsunterricht machen konnten, sind ihnen gar keine Minus-Stunden entstanden. (siehe oben: Havarie). Allerdings mussten sie sich immer für Vertretungsunterricht zur Verfügung halten. Jedoch bestand keine "Anwesenheitspflicht" in der Schule.
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Bei uns dürfen solche Test nur vom schulpsychologischen Dienst gemacht werden.
Ansonsten gibts bei mir: Vokabeltests, Grammatiktests.....
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Wieso meint ihr, dass es keine Lehrwerke für jugendliche (Erst) Lerner für Englisch gibt? Man muss nur Lehrwerke der Erwachsenenbildung nehmen.
Der Vorteil ist, dass diese Bücher durchgehend Englisch sind und sehr viele Übungen zum Selbststudium enthalten.
Schaut mal bei Klett nach.
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