Beiträge von marie74

    Das hängt alles wohl von den Einzelumständen ab. Wahrscheinlich gibt es keine pauschale gute Begründung.

    Ein Kollege von mir, wurde bereits nach 1 Jahr (nach Neueinstellung) an den Wohnort versetzt. Sein Arbeitsweg reduzierte sich gerade mal von 30km auf 4km.

    Mein Versetzungsantrag wurde auch gleich bewilligt und mein Arbeitsweg reduziert von 25 auf 5km. Meine Begründung war aber, dass ich schon an der neuen Schule als Abordnung arbeite und gerne bleiben möchte.

    Einer anderen Kollegin wurde 3x der Versetzungsantrag abgelehnt, da ihre Schule sie als Mathelehrerin nicht entbehren konnte. Erst der 4. Versetzungsantrag war erfolgreich.


    Hängt also immer von den einzelnen Umständen, vom Bundesland, von deinen Fächer und dem Schulamt ab.

    An den Zeugniskonferenzen muss jeder in der jeweiligen Klasse unterrichtende Lehrer teilnehmen, auch wenn man aus einer Klasse nur eine kleine Zahl von Schülern in einem gesonderten Kurs unterrichtet.

    Bei uns gibt es nur zwei Zeugniskonferenzen im Jahr. Mehr nicht. Damit kann und muss man als Lehrer leben, dass man daran teilnimmt, auch wenn man nur einige Schüler hat. Zwei Mal im Jahr daran teilzunehmen, ist nicht zu viel verlangt.

    Vielmehr solltet ihr mit euren Personalrat sprechen und an der Länge/ Häufigkeit der Dienstbesprechungen arbeiten.

    Übrigens, dass ist noch gar nicht so lange her, da sind drei Schüler auf Klassenfahrt wegen übermäßigen Alkoholkonsum gestorben. Allerdings hatte die gepanschten Schnaps getrunken. Und die Ermittlungen gegen den Lehrer wurden eingestellt. Schaut mal:

    http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/alko…hrt-lehrer/3546

    Also, ich mache mir keine Sorgen, wenn die Jugendlichen heimlich trinken auf einer Klassenfahrt. Ich belehre sie vorher, dass Alkohol verboten ist und versuche aufzupassen. Da ich aber nicht an allen Stellen präsent sein kann und keine 24 h Aufsicht machen kann, kann ich es auch nicht ändern, wenn nachts heimlich "rumgefummelt" und "gesoffen" wird. Und wenn mir ein Schüler etwas während der Klassenfahrt petzt, dann gibt es einen "Anschiss" mit Verweis darauf, dass die Kinder von den Eltern bei Fehlverhalten sofort abgeholt werden könnten.

    Wie ihr seht, wenn man die allgemeinen Regeln der Aufsichtspflich einhält, dann passiert einem als Lehrer nicht wirklich was. Ausser, dass die (Helikopter)eltern eben Stunk machen und man seinen Ruf als cooler oder strenger Lehrer dann weg hat.

    Allerdings, wenn mir Kinder auf einer Klassenfahrt sterben würden, dann würde ich wahrscheinlich auch nie wieder froh werden. Auch wenn es nicht meine Schuld gewesen wäre.

    Das kann man nicht allgemein sagen. Dazu gibt es einfach immer wieder zu viele Veränderungen im Berufsschulbereich. Ich bin zum Beispiel als Wirtschaftspädagogin mit Doppelwahlpflichtfach nach dem Referendariat einige Jahre an einem Fachgymnasium gewesen und habe dort fast immer mehr Englisch als Wirtschaft unterrichtet. Danach war ich an ein normales Gymnasium abgeordnet und habe dort auch Englisch in Klasse 5 unterrichtet und hatte nur 2 Stunden Wirtschaft in Klasse 9. (Und fachfremd Geo in Klasse 5)
    Was ich damit sagen will ist, dass niemand zu Beginn eines Studiums sagen kann, wie du irgendwann mal in 10 Jahren eingesetzt wird. Deswegen ist es wichtiger, dass man sich für eine Fachrichtung entscheidet, die heute einem Freunde und Spass bereitet während des Studiums. Und was dann irgendwann nach Studium und Referendariat passiert, kann man nicht antizipieren.

    Zumindest könnte man ja mal einen Ventilator verlangen und das Getränke kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

    Ansonsten alle möglichen Tricks einfallen lassen: Unterrichtsgang ins Stadtzentrum zwecks Markterkundung (Angebot an Erfrischungsgetränken) oder in den nächsten Park als grünes Klassenzimmer.

    Diskussion heute im Lehrerzimmer:
    Vor zwei Monaten war Klasse 09 auf Klassenfahrt. Schülerin A ging zur Zeit mit Schüler B der gleichen Klasse. Mittlerweile hat B mit A Schluss gemacht. (War halts nichts mit ewiger Liebe)
    Schülerin A weint sich bei Klassenlehrerin aus und gesteht, dass es damals zum Sex während der Klassenfahrt gekommen ist.
    Große Frage: Müssen wir jetzt pädagogische Erziehungs- oder Ordnungsmassnahmen ergreifen wegen Ereignissen, die vor zwei Monaten stattfanden, im beiderseitigen Einverständnis erfolgten und auch ausserhalb der Schule mit Einverständnis der Eltern weiterhin erfolgten?? (P.S. Der Lehrerin wurde übrigens von niemanden irgendwas von "Verletzung der Aufsichtspflicht" vorgeworfen.)
    Nachdem das Mädchen noch mal ein Gespräch mit der Klassenlehrerin hatte, war klar, dass der Sex freiwillig erfolgte und dass keine Gewalt oder Zwang angewendet wurde. Und damit war für uns dann eindeutig:
    Ein bisschen das liebeskranke Mädchen trösten, aber mehr geht uns als Lehrer wirklich nichts mehr an.
    Wir sind keine Liebeskummertherapieeinrichtung und keine Heilanstalt oder Erziehungsanstalt für alle.

    Das ist in nicht nur in Bayern so, dass man für das Lehramt an beruflichen Schulen ein Jahr Praktika braucht. Mach doch lieber diese Praktika während des Studiums verteilt auf auf die Sommerferien und maximal noch 6 Monate ein Praktikum in einem Urlaubssemester. Damit bist du eher durchs Studium durch.
    Und Kinderpfleger ist wirklich nur was für Leute mit Hauptschulabschluss.

    Eventuell kannst du ja mal darüber nachdenken, ob du nicht an einer Berufsschule arbeiten möchtest. Und wenn du so gern Wirtschaft und Recht unterrichtest, ist es vielleicht sogar machbar, dass du mehr diese Fächer unterrichten wirst, als die Sprachfächer.

    Es kann sein, dass es für das 2. Staatsexamen dann keine Zulassung von einem anderen Bundesland gibt, weil das eine Bundesland eben diese Kombination nicht hat. Schliesslich besteht nur im Bundesland, in dem man das 1. Staatsexamen erworben hat, das Recht auch auf einen Referendariatsplatz.
    Wenn man also das Bundesland schon zum Referendariat wechseln will, dann ist es am besten, wenn man einfach mal eine Bewerbung losschickt oder vorher mal nachfragt.

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