Viel Spaß beim Studium der Wirtschaftspädagogik ![]()
Übrigens unterrichte ich heute vertretungsweise bzw. als Abordnung Geographie in Klasse 5 an einem Gymnasium. Wo einen so ein Studium überall hinführt.
Viel Spaß beim Studium der Wirtschaftspädagogik ![]()
Übrigens unterrichte ich heute vertretungsweise bzw. als Abordnung Geographie in Klasse 5 an einem Gymnasium. Wo einen so ein Studium überall hinführt.
Du musst unbedingt mit dem zuständigen Amt ein offenes Gespräch führen!
Ich hatte nach dem Abi eine Ausbildung als Bankkauffrau gemacht und bin todunglücklich geworden, da ich jeden Tag von 07.30 bis 16.30 im Büro arbeiten war. Danach habe ich auch Wirtschaftspädagogik studiert. Allerdings hatte ich nie Zweifel, ob dieser Beruf das Richtige für mich ist. Berufung ist ein zu anspruchsvolles Wort.
Trotz hoher Belastung und Beanspruchung bin heute gerne Lehrerin. In meinem Job in der Bank war ich wesentlich gestresster und unglücklicher.
Deine Kombi ist sehr exotisch. Ich kenne nur einen Kollegen, der das 1. und das 2. Staatsexamen in Jura hat und in Sachsen-Anhalt arbeitet. Der musste aber auch mal das Referendariat für Lehrer machen.
Ansonsten unterrichten jede Menge Lehrer das Fach Rechtskunde fachfremd.
An besten du bewirbst dich, was die meisten Chancen verspricht. Eingestellt wirst du dann wahrscheinlich für 2 Fächer. Welche Fächer oder Lernfelder du dann später in deinem BL machst, spielt keine Rolle und bringt auch nicht mehr Kohle ein. Wenn die SL der Meinung ist, dass du das kannst, dann kannst du das auch unterrichten. Egal, was du vorher wie lange studiert hast. (P.S. Fachfremd zu unterrichten setzt aber auch meist Freiwilligkeit voraus.)
Ich habe so an einer Berufsfachschule zwei Jahre lange das Fach Hauswirtschaftslehre freiwillig unterrichtet und unterrichte jetzt als Abordnung an einem Gymnasium sogar in der 5. KLasse Geografie.
Was aber nun deine besten Chancen für dein ausgewähltes Bundesland sind, wirst du wahrscheinlich nur direkt vom Schulamt erfahren. Ansonsten würde ich mich auf eine berufliche Fachrichtung und ein allgemein-bildendes Fach konzentrieren. Ich glaube, eine Einstellung mit zwei verschiedenen beruflichen Fachrichtungen (z.B. Rechtskunde und Wirtschaft) wird wohl selbst das Schulamt überfordern. BWL zählt meist nicht als allgemein-bildendes Fach an einer BBS, sondern als berufliche Fachrichtung. Und mit der beruflichen Fachrichtung kann man dann offiziell alle Berufe mit dessen Lernfeldern unterrichten, die diesen Berufen zugeordnet sind.
Allgemeinbildende Fächer sind dann wohl eher Informatik und Sozialkunde.
Persönlich würde ich dir raten, über das allegemein-bildende Fach Informatik einzusteigen. So viel ich weiß, werden deutschlandweit immer noch Lehrer für Informatik gesucht. Insbesondere an den BBS.
Ich bin von der BBS an das Gymnasium zur Zeit abgeordnet und unterrichte momentan 16 Stunden pro Woche in den 5. Klassen. Ich kann mich gar nicht über die Schüler beschweren bzw. freue ich mich über den wesentlichen geringeren Korrekturaufwand, aber die Kinder sind einfach lauter! Donnerstags bin ich 6 Stunden in den 5. Klassen und bin einfach gerädert hinterher. Wesentlich mehr, als in "großen" Klassen. Kleine Kinder sind einfach so: wollen mir ständig was erzählen (Kevin hat an meiner Kapuze gezogen) und auch die schüleraktiven Phasen sind einfach laut (dabei arbeiten die Kinder einfach schön fleissig an ihren Arbeitsaufträgen). Am schlimmsten fand ich die vergangene Woche, als wir viele englische Weihnachtslieder gesungen haben. Kein schlechtes Wort über die Kinder: aber meine Ohren haben hinterher ganz schön gedröhnt! Ich bin mir sicher, dass ich nicht verkraften würde, an einer Grundschule dann jede Woche 25 bis 27 Stunden durchzustehen. Daran sollte man auch mal denken.
Mich würde noch interessieren, ob Kollegen mit Nebenfächern ähnliche Erfahrungen mit Störungen, Respektlosigkeiten und einer nicht vorhandenen Arbeitshaltung machen oder bin ich einfach an einer Schule mit schlimmen Schülern gelandet?
Nicht ins Bochshorn jagen lassen! Kommt immer wieder vor, dass du katastrophale Klassen hast. Vielleicht ist ja das nächste SJ besser.
Ist das Problem nur in Reli? Dann würde ich die Sus und evt die Eltern bitten im nächsten Jahr das Fach abzuwählen und einen anderen Kurs zu machen. Oder ist das auch in Englisch so?
Als Englisch hat man dann aber genügend Möglichkeiten mündliche Noten einzufordern. Jede Arbeitsaufgabe, die über 3 Sätze hinausgeht, würde ich hier konsequent bewerten. Und wenn die Aufgabe am Montag morgen ist: Berichte in 8-10 Sätzen über dein Wochenende (z.B. Klasse 7). Das kann man jederzeit als mündliche Schülerleistung einfordern (evt. als Hausaufgabenkontrolle oder nach einer kurzen Wiederholung des Past) und wenn dann nur ein Schulterzucken durch die SUS kommt, dann konsequent mit Note 6 bewerten.
Besser noch: wenn mehrere Schüler nur ignorant sind, dann machst du das in der nächsten Stunde als schriftliche LK für alle Schüler. Wenn SuS ignorant und faul sind, dann nach Monaten im Unterricht zu nichts zu bewegen sind, dann klare Ansagen machen und konsequent durchgreifen.
P.S. Ich sage meinen Schülern auch immer, dass mir der Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen egal ist (insbesondere wenn sie über das letzte WE/ den letzten Film/ die Ferien) berichten sollen. Es kommt immer darauf an, dass man sich ausdrücken kann. Und wer sich nicht ausdrücken kann oder nur stammelt, der bekommt die entsprechende Note.
In Sachsen-Anhalt werden 2x Stellen im Jahr ausgeschrieben. Und wenn du nur am 01.02.14 anfängst, dann bist du nach 18 Monaten am 01.08.2015 fertig. Ideal zum Schuljahresbeginn in allen anderen Bundesländern. Denk darüber auch mal nach.
Ich würde die letzten Arbeiten definitiv benoten. Auch wenn sie schlecht ausfallen. Meiner Meinung nach, gibt es keine Entschuldigung auf die Benotung zu verzichten. Wie es aussieht, wird wohl dem Schüler wieder ein "helfendes Händchen" entgegengestreckt, damit er doch noch seinen Abschluss machen kann.
Gibt es denn nicht einen Leistungsbewertungserlass in NRW, wo so was drin steht? In Sachsen-Anhalt steht drin:
4.2.2 Mündliche Formen sind unter anderem die qualitative Beteiligung am Unterricht, Vokabelkontrollen, mündliche Leistungskontrollen, Referate, Präsentationen, Rollenspiele.
http://www.bildung-lsa.de/schule/schulre…tung_.html#ivz6
Damit hast du die Entscheidungsgewalt als Lehrer über die Notenvergabe.
In den Handbuch auf S. 75 ist tatsächlich die Methode "Der neue Puff für alle". Die Kinder sollen sich Ideen ausdenken, wie man den Puff modernisieren kann. Aber nirgends stellt sich eine moralische Frage. Damit erziehen wir doch die Kinder dazu, dass ein Puff und Prostitution normale und anerkannte Einrichtungen und Berufe sind. Ja ja, ich weiß, das Prostitution in Deutschland nicht mehr strafbar ist und ein "anerkanntes Gewerbe", aber wer stellt noch die Frage nach der "moralischen Richtigkeit"?
Siehe Zitat von S. 77: "Rolle der Leitung: ..............sie nimmt an dieser Stelle der Diskussion die Tiefe, in dem sie auf die persönliche Freiheit hinweist, sexuelle Dienste in Anspruch nehmen zu dürfen bzw. diese anzubieten."
Ich hatte voriges Jahr in der Hauptschule 7. Klasse schon zwei Schwangere. Deswegen gehört das Thema Verhütung auch schon in die 6. Klasse.
Auch mit zunehmenden Alter und Herkunft der Kinder muss man über Themen wie Gangbang, Anal, Fisten usw. sprechen, da viele Kinder/ Jugendliche in diesem Millieu aufwachsen. Insbesondere Hauptschulklassen in den s.g. Problembezirken. Jedoch sollte es wahrlich nicht Thema sein, die verschiedenen Sexualpraktiken den Kindern zu erklären.
Deswegen finde ich, dass Vaginal- oder Analkugeln, Lack und Latex, Dessous und Handschellen oder Potenzmittel nicht als Anschauungsmaterial für 14-jährige Kinder schon in die Schule mitgebracht werden sollten (siehe o.g. Handbuch S. 51).
Natürlich muss man über die verschiedenen Lebensformen mit den Jugendlichen reden, aber Materialien aus Sexshops gehören nicht in die Schule.
P.S. Jetzt lese ich das Handbuch ab S. 52 weiter. Mal sehen, was mich noch aufregt.
Nachtrag 1: Auf S. 81 geht es weiter: Jetzt wird empfohlen, für 14-jährige Kinder als Anschauungsobjekt mitzubringen: Latexhandschuh, Frischhaltefolie, Lederpeitsche, Taschenmuschi
Haltet mich für rückständig, aber ich selbst weiss erst seitdem ich ca. 25 oder 30 Jahre alt bin, wofür man diese Gegenstände exakt benutzt. Ich finde nicht, dass ein 14-jähriges Mädchen oder Junge schon wissen muss, dass man Latexhandschuhe zum Fisten einsetzt oder dass man mit Frischhaltefolie Menschen einwickelt.
Nachtrag 2: Unglaublich, aber im Sexquiz für Kinder ab 12 Jahren wird nach Vakuumpumpe , Gangbang und Swingerclub gefragt. Und diese Stunde soll zur Wissensvermittlung gehören!!!! Nein und nochmals nein: 12-jährige Kinder müssen nicht wissen, was eine Vakuumpumpe oder ein Swingerclub ist!
Und immer dem Schulträger auf den Wecker gehen, in du immer wieder schreibst, welche Materialien usw. du für die Arbeit mit den Kindern brauchst.
Und auch immer dem Kultus oder wem auch immer auf den Wecker gehen, in dem du auf Fortbildungen und/ oder Coachings o.ä. bestehst.
Und denk auch daran, dass die Kinder nicht aus unserem Kulturkreis kommen und deswegen vielleicht nicht diese modernen Lernmethoden verstehen. Wenn sie aus "autoritären" Kreisen kommen, wo der Vater oder das weibliche Familienoberhaupt das letzte Wort haben, sind die vielleicht daran gewöhnt, dass du tun, was du als Lehrer sagst. Und vielleicht ist dann Frontalunterricht mit konkreten Aufgaben und festen Arbeitsaufträgen besser geeignet.
Ich hatte damals während der Prüfungen einen kleineren Unfall, aber der hatte mich einige Tage so aus der Bahn geworfen, dass ich dann einige Prüfungen versaut habe. Glücklicherweise war das ein sogenannter Freischuß und mit den mündlichen Prüfungen einige Wochen später konnte ich die schlechten schriftlichen Ergebnisse ausbügeln und hatte insgesamt bestanden.
Da es ein Freischuß war, konnte ich damals alles wiederholen, um mich zu verbessern. Da hatte aber gar nichts gebracht, denn trotz noch mehr Lernens hatte ich letztlich kaum nennenswerte bessere Ergebnisse. War letztlich verschwendete Zeit und Lebensenergie eine bereits bestandene Prüfung noch mal zu machen.
Würde ich dir auch abraten. Aber vlt kannst du ja dann das Bundesland wechseln, wenn du in BY damit keine Chance hast.
Ich habe morgen kurzfristig Vertretung im Kurs ev. Religion der 9. Klasse. Mir wurde gesagt, dass das Thema im Moment Homosexualität sei. Jetzt ratet mal, was ich morgen (1 Tag vor Weihnachten) machen werde? (P.S. Ich bin Englisch-Lehrerin)
Ich würde den Schüler, der die Täuschung zugegeben hat, nicht nochmal die Chance geben, die Klassenarbeit noch mal zu schreiben.
Wirst wahrscheinlich nichts finden bei Google. Musst dann sicherlich selbst in den sauern Apfel beissen und selbst die Aufsicht übernehmen.
Das würde mir aber nur 1x passieren und dann hätte ich die Telefonnummer des Fahrdienstes bei der Hand und würde sofort anrufen, wo die bleiben.
Wenn die regelmäßig zu spät kommen, dann würde ich mir die Zeiten exakt notieren und der Schulleitung und dann dem Schulträger mitteilen. Und immer über den Personalrat gehen, wenn die SL meint, dass man das "unbezahlt" regelmäßig zu tun hätte.
Aus dem Leistungsbewertungserlass:
Versäumnis, Verweigerung, Täuschung
7.3.1 Wird eine Leistungsfeststellung entschuldigt versäumt, so entscheidet die Fachlehrkraft über die Notwendigkeit und Art des Nachholens. Der Nachweis einer vergleichbaren Leistung ist zu sichern.
7.3.2 Verweigerte oder unentschuldigt versäumte Leistungserhebungen werden mit der Note 6, in der Qualifikationsphase mit 0 Punkten bewertet. Dies gilt auch für angesetzte Nachschreibetermine.
7.3.3 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung eines schriftlichen Leistungsnachweises unerlaubter Hilfen, so ist dies eine Täuschung. Die Arbeit wird mit der Note 6 oder 0 Punkten bewertet. Ebenso kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verfahren werden bei:
a)
einem Täuschungsversuch,
b)
Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Bearbeitungszeit sowie
c)
bei Handlungen zu fremdem Vorteil.
Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird dabei in der Regel der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschung ist durch die Fachlehrkraft die Wiederholung der Arbeit anzuordnen. Wird eine Täuschung erst nach der Bewertung der Schülerleistung bekannt, so ist sie rückwirkend mit der Note 6 oder 0 Punkten zu bewerten. Wer durch sein Verhalten eine Leistungsfeststellung so schwerwiegend stört, dass eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, kann von der Leistungsfeststellung ausgeschlossen werden. Die Lehrkraft entscheidet über die Bewertung der bis dahin erbrachten Leistungen.
Ich finde, dass der Leistungsbewertungserlass hier eindeutig ist. Schüler A hat abschreiben lassen: das ist eine Handlung zu fremden Vorteil und berechtigt zur Note 6. Und ebenso das Abschreiben berechtigt zu Note 6.
Oder wenn 1/3 abgeschrieben wurde, dann wird dieser Teil nicht bewertet, Dann fehlen eben die entsprechenden Punkte. Das entspricht damit ja faktisch auch einem Punktabzug.
Die Schüler können noch froh sein, dass sie beide keine 6 bekommen haben, sondern nur Punkte abgezogen wurden. Das Entscheidungsrecht hat der Lehrer!
Wahnsinn.
Hätte nie gedacht, dass so was im Öffentlich Dienst möglich wäre.
19 befristete Arbeitsverträge hintereinander.
Ich bin sprachlos!
Aber Glückwunsch zum gewonnenen Gerichtsverfahren!
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