Alle Lehrer, die ich kenne und die Kombi D/ Eng haben, klagen über die hohe Belastung der Korrekturen.
Beiträge von marie74
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Ich bin vor zehn Jahren auch wieder in das Mehrfamilienhaus meiner Eltern gezogen, da ich am Ende des Ref eine Stelle in meiner alten Heimatstadt hatte. Vorteilhaft war, dass es ein Mehrfamilienhaus (Mietshaus) ist und ich eine eigene Wohnung habe. Darüber bin ich froh, dass ich das damals trotz aller Reibungen getan habe. Heute ist mein Vater demenzkrank und meine Mutter halbblind. Deswegen kümmere ich gern mich um meine Eltern und da ich ja meine Wohnung im Haus habe, ist es sehr einfach zu organisieren.
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Als Berufsschullehrer musst du eine berufliche Fachrichtung studieren (Elekrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaft,..). Ohne berufliche Fachrichtung kannst du kein Berufsschullehrer werden. Ob du irgendwann mal später im Schuldienst von einer Sek I an eine Berufsschule abgeordnet oder eventuell mal versetzt werden kannst, steht in den Sternen. Ich persönlich halte es für unwahrscheinlich.
Wenn man also Berufsschullehrer werden will, dann muss man eben eine berufliche Fachrichtung haben. -
Ist denn die Stelle nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben wurden?
Bei uns wäre das nie möglich, dass es einfach jemand in Absprache mit dem Amt "macht". SL- Stellen werden ausgeschrieben und man muss sich bewerben. Bis zur Entscheidung werden die Geschäfte von einem kommisarischen Schulleiter getätigt (i.d.R. der dienstälteste Lehrer).
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In Sachsen-Anhalt werde die Bücher nach 3x ausleihen abgeschrieben. Aber meist werden nur die "schlechten" aussortiert und die "guten" behalten, um Kosten der Wiederanschaffung zu sparen. (Lehrmittelverordnung des LSA)
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Nicht die Schule, sondern der Schulträger muss die Lehrwerke zur Verfügung stellen, die ein Schüler laut Beschluss der jeweiligen Konferenz auch hat (egal ob Leihexemplar oder Kaufexemplar). Meist bekommt man ein kostenloses Exemplar aus der Schulbibliothek, das man am Ende des SJ wieder abgegben darf. Jedoch werden die Schulbücher auch an Schüler auch nur 3 Jahre ausgeliehen und dann kann sie der Schüler behalten.
Andere Lehrwerke muss man sich selbst anschaffen, insbesondere die Musterlösungen für Lehrer.Wenn man die Lehrwerke von der Schule, der Schulleitung oder dem Schulträger nicht erhält, dann sollte man die Schulleitung/ Schulträger schriftlich darauf aufmerksam machen. Zumindest braucht man sich nicht mehr damit abfinden, dass Kollegen sagen: "Das musst du dir selbst kaufen!" Insbesondere für CD (Englischunterricht) mussten sie schon immer vom Schulträger gekauft werden. (Und dann hat man sich eben eine Sicherungskopie angefertigt)
Ansonsten bietet die GEW ihren Mitgliedern an, sie mit Hilfe des Rechtsbeistandes zu unterstützen, alles zu bekommen.
Ich selbst komme im nächsten SJ an eine neue Schule (Abordnung) und unterrichte in Klassenstufen und Fächern, wo ich gar keine Materialien bisher daheim habe. Aber es ist mir schon gesagt wurden, dass die Lehrbücher aus der Schulbibliothek mit abfallen werden.
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Ich hatte mir vor 2 Jahren ein Tablet zugelegt. Mittlerweile ist mein Widerspruch beim FA entschieden wurden und es wurde abschliessend beschieden, dass mein Tablet nicht steuerlich absetzbar sei. Dagegen könnte ich jetzt klagen.
Mit meinem Laptop vor einigen Jahren war das noch einfacher. Auch aus diesem Aspekt heraus würde ich mich für ein Netbook oder Laptop entscheiden. -
Hör doch einfach auf die Leute, die du schon gefragt hast. Deine alten Lehrer am BK haben dir wahrscheinlich am besten erzählt, wie es mit den Einstellungschancen steht. Vertrau ihnen doch und verlass dich auf dein Bauchgefühl.
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Hier in S-A ist es üblich, dass man fachfremd, sogar schulfremd unterrichtet. Mit ursprünglich Wiwi und Englisch habe ich nach dem Ref angefangen. Die ersten Jahre fast nur im Fachgymnasium bis zu dem Abiturprüfungen. Dann sogar Englisch für Kinderpfleger und Elektriker. Von Sozialkunde in den verschiedensten Berufen ganz zu schweigen. Und sogar gelegentlich mal Marketing in allen möglichen Berufen, sogar für Hotelfachleute. Mehrere Jahre sogar Hauswirtschaftslehre für Hauswirtschafts- und Familienhelfer in einer dreijährigen Berufsfachschule (ohne Zusatzstudium) inklusive Erstellung der Abschlussprüfungen selbstverständlich.
Mittlerweile bin ich im Sekundarschulbereich I gelandet und habe in den vergangenen Jahren Englisch im gemeinsamen Unterricht ab Klasse 5 gemacht. Dieses Jahr sogar 10. Klasse Abschlussprüfungen in Englisch. Jetzt habe ich mein Einverständnis gegeben, an ein Gymnasium zu gehen, nachdem ich mit der Gym-Direktorin gesprochen habe. Vorige Woche komme ich zur Einsatzplanung und ich werde gefragt, ob ich nicht Geo in Klasse 5 unterrichten würde. Da bin ich aus den Latschen gekippt!
Du siehst, als Berufsschullehrer kannst du alles erleben!
P.S. Ich bin erst 40 Jahre alt und habe noch 27 Jahre bis zur Rente. Hoffentlich geht es aber nicht so weiter!!!
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Eventuell brauche ich D5 nächstes Jahr nicht mehr.
Aber schau mal genau auf den Seiten von Cornelsen nach. Manche Lehrerhandreichungen gibt es kapitelweise kostenlos zum Download.
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Was sagt denn der Personalrat der Schule dazu?
Wenn man schon länger an der Schule ist, dann muss man doch wissen, wie es an der jeweiligen Schule üblich ist.
Ausserdem würde ich persönlich immer in diesem Fall sagen, dass es ein Termin bei einem Spezialisten (Orthopäde) ist, auf den ich schon seit 8 Wochen gewartet habe. Deswegen kann ich den so kurzfristig nicht absagen. Bei uns klappt das gut. Wenn man eigentlich zu der Zeit "Minderstunden" hat, weil die Klasse(n) nicht da sind, dann kann man die Zeit verplanen. Aber man kann auch kurzfristig zur Vertretung eingesetzt werden. Und wenn man keine Vertretung machen kann, dann legt man dem "Vertretungsplaner" einen Zettel 2-3 Tage vorher hin: "Bitte keine Vertretung planen, wegen wichtigen Arzttermin. Danke."
P.S. Allerdings gibt es bei uns Kolleg(innen), die offen zugegeben haben, dass sie eigentlichen einen Friseurtermin oder einen Kosmetiktermin hätten. Da bekommt man natürlich dumme Kommentare. Und übrigens habe ich es auch schon erlebt, dass der "Vertretungsplaner" während seiner Freistunden zur Massage gegangen ist und laut gesagt hat: "Nee, ich kann die Stunde keine Vertretung machen. Ich habe einen Massagetermin."
Ich denke mal, wie man in den Wald hineinschallt, so schallt es zurück.
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Unwahrscheinlich, dass die Prüfungsaufgaben unter Verschluss bleiben. Sachsen-Anhalt hat die Aufgaben immer in den letzten Jahren auf seiner Homepage veröffentlicht. Ausserdem gibt es bald die Aufgaben und die Lösungen beim STARK Verlag.
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Laut Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber "bald" über die Schwangerschaft zu informieren. Niemand verlangt von dir, es "sofort'" zu tun. Ich würde es nach der Vertragsunterzeichnung, aber erst während der Ferien mitteilen. Und nur erst mal der SL. Die SL muss diese Info sowieso ins Amt weiterleiten.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich warten, bis die Schwangerschaft "sicher" ist. Also erst in der 12.-15. Woche, nachdem zu alle Test gemacht hast.
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Oder du sicherst dich am besten ab, indem du einen Antrag auf Dienstreise stellst. Wenn es dir deine Schule genehmigt, dann ist es für dich eine Dienstreise. Wenn deine Schule dir diese "Dienstreise" nicht genehmigt, dann ist es ein privates Fest und du erscheinst als Privatperson.
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Wenn das Fest von den Eltern organisiert ist, dann trägst du keine Verantwortung bzw. dein Arbeitgeber wird es ablehnen, im Fall eines Zwischenfalles als Dienstherr haftbar gemacht zu werden.
Ich denke mal, das ist wohl eher ein privates Fest der Elternschaft mit den Kindern. Daher würde ich keinen Elternbrief mit Briefkopf der Schule o.ä. schreiben. Damit bleibt das Fest eben privat. Und die Verantwortung übernehmen die Eltern. Schliesslich ist den Eltern zumutbar, auf ihre eigenen Kinder aufzupassen. Und in dem Falle, würde ich mit dem Hinweis, dass ich 07:50 wieder Unterricht habe, nach dem Abendessen gehen.
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Da hast du absolut Recht, wenn diese Situationen als demotivierend und enttäuschend empfindest. Hier hilft es nur, wenn man sich als Personalvertretung stark macht und offensiv das Gespräch mit der SL sucht.
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Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast, dann kann dir das nicht passieren. Egal, wie lange du krank warst. Wenn du aber immer nur befristete Verträge hattest, dann anscheinend schon. Jeder neuer Vertrag zählt wohl als Neueinstellung.
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Marie:
Klassenfahrten zählen bei euch als Pflichtaufgabe? Bekommt ihr da zumindest die vollen Kosten erstattet, inklusive Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden?Ja, Klassenfahrten zählen als Pflichtaufgabe. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass man als Alleinerziehender die Kosten der Kinderbetreuung erstattet bekommen würde. Ich bin allerdings auch keine Beamtin.
Bei der betreffenden Kollegin weiss ich nur noch, dass sie vor einigen Jahren als Tutor mit zur Klassenfahrt der Jahrgangsstufe sollte. Schliesslich ist der gesamte Jahrgang mit den jeweiligen Tutoren gefahren. Aber sie hatte keine Lust/ Interesse (und/ oder Faulenzia und Drücketismus) und hatte uns erzählt, dass sie nicht könne, weil sie ja ihren Töpferkurs (als Kursleiterin) an der VHS hat. Und irgendwer hat das dann mal der Schulleitung gesteckt und dann ist sie mitgefahren. Ihre "Nebentätigkeit" könnte kein Grund sein, dass ihre "Haupttätigkeit" nicht ausüben könnte.
Aber ich kann mich an einige solche Fälle erinnern: der Sportlehrer, der immer 16.00 die Konferenzen verlassen musste, weil er pünktlich als Trainer zum Training in seinem Sportverein/ Fitnessstudio da sein musste. Die Kollegin, die irgendeine Aufgabe nicht bis zu einem bestimmten Termin erledigt hatte, aber von der alle wussten, dass sie noch mehrere Stunden Spanisch an der VHS unterrichtet. (Und so was bringt eben "dicke Luft" ins Lehrerzimmer, wenn Aufgaben nicht erledigt werden, aber derjenige "nebenbei" noch arbeiten geht.)Und irgendwann hing dann mal in Lehrerzimmer eine Schreiben vom Amt (leider habe ich es mir nicht kopiert), dass prinzipiell Nebentätigkeiten nur genehmigt werden, wenn diese nach 15.00 (ausserhalb der Unterrichtszeit) stattfinden. Konferenzen, Klassenfahrten u.ä. gehören zu den Dienstaufgaben und deswegen müssen erst die Dienstaufgaben wahrgenommen werden und die "Nebentätigkeit" kann nicht vorgeschoben werden. Rücksichtnahme gibt es wohl nur in einigen Aussnahmen: Prüfer bei Kammern, Schöffe bei Gericht usw.
Und natürlich bei den Teilzeitbeschäftigen muss entsprechend ihres Teilzeitumfanges Rücksicht genommen werden. -
kurze Zusammenfassung nach 10 Jahren als WiPäd'ler mit Englisch in Sachsen-Anhalt:
- einziger Bewerber für die Stelle: Listenplatz 1
- 5 Jahre Fachgymnasium mit Leistungskurs BVWL und Englisch
- dann wechselnde Berufsschulen im Umland
- dann zwei Sekundarschulen nur für Englisch: Klassen 5-10
- jetzt wahrscheinlich im kommenden Schuljahr: Komplettabordnung ans örtliche Gymnasium für Klassen 5-12Egal, was du heute im Studium planst, es kommt immer anders!
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