Ich hole mal einen alten Beitrag aus aktuellen Anlass heraus. Ich hatte mir vor 2 Jahren ein Tablet gekauft, nachdem mein damaliger Laptop kaputt war. Damit wollte ich tatsächlich meinen A5-Lehrerkalender ersetzen und weniger Papier benutzen. Abgesehen davon, hat das Teil nur 5 Monate wirklich gut gehalten, so dass ich seit einem Jahr keines mehr benutze. Aber heute habe ich von meinem Finanzamt die "Einspruchsentscheidung" gegen den Widerspruch meines Einkommenssteuerbescheides des Jahres 2012 erhalten.
"Die Aufwendungen für das Tablet-PC und diverse Materialien und Computer-Zubehör bleiben mangels überwiegender beruflicher Nutzung unberücksichtigt" ...weiter heisst es: "Aufwendungen, die gleichzeitig durch den Beruf und die private Lebensführung mit veranlasst sind, sind grundsätzlich auch nicht teilweise abziehbar, und zwar selbst dann nicht, wenn die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern."
Ich gebe es ja zu, dass ich mit mein Tablet auch privat gesurft habe und auch meine privaten Termine verwaltet habe und tatsächlich auch meine privaten Urlaubsbilder gespeichert hatte. Worauf ich allerdings ich jetzt keine Lust mehr, jetzt noch nachträglich eine Übersicht zu erstellen, wann und wie ich mein Tablet privat oder beruflich genutzt habe.
Mit diesem Brief hat es das Finanzamt geschafft, dass ich jetzt nicht mehr bereit bin, mir privat moderne Medien zu kaufen und in der Schule oder für die Schule zu benutzen. Leb wohl, moderne Mediennutzung im Unterricht!
P.S. Benutze wieder einen Papier-Lehrerkalender.