Das würde ich mit den Fachkollegen besprechen und anschließend mit der Schulleitung abklären, ob die gesamte Klausur als Täuschungsversuch zu werten ist.
Beiträge von marie74
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Während früher die Eltern dem Lehrer vertraut haben (die Note wird schon passen, du musst halt mehr tun Kevin), machen heute mehr Eltern die Lehrer für die Leistungen von Kevin verantwortlich oder mischen sich in alles ein
Ist mir letztens sogar beim einheimischen Fleischer beim Essen einer Rostbratwurst passiert: "Du bist doch Lehrerin.....das und das ist in der Klasse 2 meines Sohnes passiert....das kann doch gar nicht sein, dass mein Sohn eine Vier schreibt......da habe ich gleich beim Schulamt angerufen....aber die haben mich nur an den Direktor verwiesen....dabei will ich bloss, dass der Test nicht gewertet wird oder wiederholt wird!"
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Das Thema hat mich jetzt aber wirklich mal geschäftigt. Im Moment betrifft es mich nicht, da ich nicht an eine auswärtige Schule abgeordnet bin. Aber ich habe mal das EStG durchgelesen und verweise auf §3 EstG Nr. 13.
Steuerfrei sind : die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder.
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Die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber musst du wiederum als Einnahmen bei der Steuer angeben und mit 25%-45% versteuern. Wegen der og. Rechnung hast du jedoch netto mehr in der Tasche.
Echt? Fahrtkostenerstattungen muss man als Einnahmen bei der Steuer angeben? Habe ich nie gemacht!
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Wenn du jetzt schon unsicher bist, dann solltest du es nicht tun. Über Schülerwitze über dich musst du drüber stehen und mit Disziplinproblemen hast du immer zu tun.
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Geht doch gemeinsam 2016 ins Ref. Bis dahin könnte man bei einem freien Bildungsträger arbeiten.
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Weil man sich nicht eingestehen will, dass man fertig ist und die Arbeit nicht mehr schafft. Ich bin mit einem Bänderanriss auf Krücken in die Schule gegangen (so blöd war ich). Die Kinder brauchen mich doch und ich wil den Kolleginnen nicht zur Last fallen.
So was habe ich auch in den vergangenen 10 Jahren gemacht. Aber ich werde dieses Jahr erst 40 und habe damit offiziell noch 27 Dienstjahre bis zum Rentenalter 67 vor mir. Ich muss auch unbedingt versuchen, dieses "Super-Engagiert-Sein" rauszunehmen. Vor zwei Wochen habe ich mich glatt bei einer Mutter entschuldigt, weil ich wegen einer Erkältung krank geschrieben war und die Mutter mit Tocher beim Brötchenkauf beim Bäcker angetroffen habe. Ausgerechnet am Fr in der 6. Stunde. Und weil ich krank bin, hatten die Kinder in der 6. Stunde Ausfall. Sagt doch, die 7.Klässnerin zu mir: "Ich dachte, Sie sind krank!?!?!" Naja, sie weiss ja nicht, dass man trotz Krankenschein Brötchen kaufen darf, aber ich hatte das Gefühl, ich musste mich jetzt vor der Mutter rechtfertigen.
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Damit in den Lehrerzimmern kein Bargeld mehr ist, dass die Lehrer für Klassenfahrten oder Leihgebühren einsammeln, hat Sachsen-Anhalt verfügt, dass Schulkonten eingerichtet werden müssen. Dabei ist allerdings außer Acht gelassen wurden, wer für die Verwaltung der Schulkonten verantwortlich ist. Wie ist das bei euch geregelt?
http://www.gew-sachsenanhalt.net/index.php?menuid=31&reporeid=561
Bei uns hat sich eine Lehrerin gefunden, die bereit ist, sich auch noch darum zu kümmern. Es gibt aber nur ein Konto für die gesamte Schule. Bin mal gespannt, wie viel Arbeit sie damit hat, wenn sie immer die Bargeldeingänge auf das Konto einzahlt und die Überweisungseingänge kontrolliert.
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Nein, die gehen dann selbstverständlich im Anschluss an die beruflichen Schulen und werden dort inkludiert. Auch für Inklusionsschüler gilt die Schulpflicht von 12 Jahren!
Das stimmt nicht so wirklich. Wenn ein "Inklusionskind" keinen Hauptschulabschluss hat, dann kann es das BVJ besuchen und evt den Hauptschulabschluss machen. D.h. das Kind mit eventuellen Förderbedarf bleibt bei denen, die auch keinen Hauptschulabschluss haben. Und so viel ich weiss, ist das Ziel der Inklusion ein Schulabschluss und das ist erfolgt, wenn das Kind einen Hauptschulabschluss hat. Inklusionskinder ohne Hauptschulabschluss werden nicht in anderen Klassen "inkludiert", die einen Bildungsabschluss voraussetzen. D.h. diese Kinder werden niemals das Berufliche Gymnasium besuchen, wenn sie nicht einen Realschulabschluss haben.
An einer Berufsschule bleibt also jeder wieder unter sich und entsprechend dem Ziel der Ausbildung unterrichtet.
Aber natürlich steht es jedem frei, auch an einer Berufsschule den Hauptschulabschluss nachzumachen, dann an einer Berufsfachschule oder im Rahmen der Ausbildung den Realschulabschluss zu erhalten und dann an einem Beruflichen Gymnasium das Abitur abzulegen, um dann anschliessend zu studieren.
Solche Jugendliche gibt es immer wieder, die erst nach einem langen Weg zum Abitur anschliessend ein Studium erfolgreich abgelegt haben. Aber das sind nicht die "Inklusionskinder", von denen wir hier reden. Kennt denn jemand ein "Inklusionskind" mit Förderschwerpunkt "Lernen" oder "geistige Entwicklung", das je ein Abitur abgelegt hat? -
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habe diese Situation 10 Jahre mit einem Antidepressivum, Psychiater und Psychologin durchgehalten.
Wie verkraftet man das 10 Jahre lang?
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Erst müssen die neuen Bücher in der Fachkonferenz beschlossen werden. Dann werden die Bücher in der Gesamtkonferenz beschlossen. Allerdings nicht einzeln, sondern alle gesamt.
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Bei einem BMI über 35 hast du keine Chance. Aber du kannst ja dann gegen die Nichteinstellung klagen.
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Nee, das kann man sich nicht aussuchen, ob man das will. Meist ist man immer Klassenlehrer. Es ist eher eine Ausnahme, wenn mal ein Jahr kein Klassenlehrer ist.
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In Sachsen-Anhalt gibt es gar keine Anrechnungsstunden für die Betreuung.
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FOS bedeutet doch, dass man nur Sekundarstufe II unterrichtet. Damit fällt die gesamte Sekundarstufe I weg. Wenn du also gern bei den Kleinen unterrichtest, dann werden sie dir wahrscheinlich fehlen.
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@Ick88: Mein Ref ist schon lange zu Ende und bei mir läuft immer noch nicht alles glatt. Das Lehrerdasein ist ein ständiger Prozess. Denke immer daran!
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