Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass für Grundschulen (Klassen 1-4) der Wahlvorgang in Schulgesetzen verpflichtend geregelt wird. Wir führen die Kinder an Wahlen heran, und dabei ist das Verfahren von Zauberwald nicht ungebräuchlich. Ich habe es auch immer so ähnlich gemacht. Zur Info aus den Regelungen von NRW:
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahr-
gangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsar-
beit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und
Sprecher und deren Stellvertretungen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie in der Grundschule (ich habe es immer schon in Klasse 2 gemacht) die Wahl vor sich gehen soll. Eine Wahlordnung dafür habe ich nie gesehen. Bei mir gab es immer ein Klassensprecherteam aus Junge und Mädchen. Das wurde geheim gwählt, damit die Kinder sich überhaupt vorstellen können, wie richtige Wahlen ablaufen. Aber Einzelheiten bleiben einfach der Lehrkraft überlassen. Auch, ob/wann sie überhaupt wählen lässt.