An unserer Schule mit problematischem Einzugsgebiet gibt es regelmäßig Schüler*innen, die diesen Weg gehen müssen. Das liegt aber nicht an Lernschwächen, die eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf rechtfertigen würden. Mein bisher ältester Schüler wurde in den Sommerferien nach seiner Entlassung aus Klasse 4 dreizehn Jahre alt...
Beiträge von pepe
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Gleiche Quelle wie bei Talida:
(2) Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
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Hallo,
ich hätte eine Frage. Es geht um ein Kind, das bereits auf Elternwunsch die erste Klasse wiederholt hat. Ist es möglich, dass dieses Kind beispielsweise in der dritten Klasse sitzenbleibt und dann 6 Jahre in der Grundschule verbringt? Oder ist dies ausgeschlossen? Gibt es hierzu einen Paragraphen? Es geht um NRW .
In NRW ist das möglich. In der "Schuleingangsstufe", also Klasse 1/2, kann ein Kind drei Jahre bleiben. Das gilt dann nicht als Nichtversetzung. Deshalb darf es in Klasse 3/4 (wenn es nicht anders geht) noch einmal wiederholen.
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Ich kriege Hunger. Aber wenn ich jetzt was zum Essen hole, verpasse ich die Schulmail.
Kommt die nicht aufs Diensthandy?

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Sorry,
die Ausgangsfrage bezog sich wohl nur auf SEK I / II und Berufsschule.
Nö. Da steht:
"Was reizt euch z.B. an einer Realschule oder einem Berufskolleg?"
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Könnt ihr die Seite des Schulministeriums gerade erreichen?
Die war gestern schon mal offline. Jetzt wieder. Vorbildlich.
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"Für die Aufsicht der Kinder kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht." So waren ihre Worte. Vor allem bedeutet natürlich, dass es auch anders geregelt werden kann/darf/muss/sollte.
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Und unsere Betreuer (OGS) treten ihren Dienst erst nach 11:30 an...
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Dann werden die Zeugnisse am 29.1. digital überreicht. Mal was anderes.
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Aber wie ich es verstanden habe, kann unser Hausmeister, unsere Sekretärin die Kids betreuen!
Richtig.
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Ich gebe schon auf *hicks*
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Notbetreuung durch "sonstiges Personal" ... Also keine Lehrer?
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Alles auf Distanz.
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Boah! Spannend! Prost!
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das Grauen kommt um Vierzehn...
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Ich habe das erste Staatsexamen damals für den Primarbereich und die Sek.1 (Kunst/Deutsch) gemacht. Die Entscheidung für die Grundschule fiel dann ganz bewusst nach diversen Praktika und vor allem durch den Zivildienst.
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Und Laschet meinte noch, dass NRW, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz einheitliche Regelungen wollen. Da simmer gespannt.
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19.28 Uhr: Noch keine endgültige Entscheidung zu Kitas und Schulen
Wie es mit den Schulen und Kitas in NRW konkret weitergeht, dazu laufen laut Laschet derzeit noch Gespräche mit den Verbänden. Eltern könnte sich aber darauf verlassen, dass der Bildungsbereich absolute Priorität genieße. Wenn Lockerungen möglich seien, werde dies zuerst den Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Vorerst werde es aber auf keinen Fall eine Präsenzpflicht geben.
(WDR.de)
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