Für NRWs Grundschulen gibt es jetzt einen Erlass, daraus:
(2) Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beschreiben unter Berücksichtigung der
Entwicklung und der Leistungen im gesamten Schuljahr die Lernentwicklung
und den Leistungsstand in den Fächern. Entsprechend § 6 können die Zeugnisse
in Klasse 2 und 3 Noten für die Fächer enthalten, in Klasse 4 müssen sie
diese enthalten.
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Nach der Einstellung des Unterrichts zum 16. März 2020 und nach der Wiederaufnahme eines begrenzten Präsenzunterrichts war und ist die Lernentwicklung aller Kinder in großen Bereichen durch das Lernen auf Distanz gekennzeichnet. Diese Form des Lernens stellt für die Lehrkräfte, aber auch für Schülerinnen und Schüler eine völlig neue Situation dar, auf die sie im Präsenzunterricht aufgrund der kurzfristigen Entscheidung zur Einstellung des Unterrichts nicht oder nicht ausreichend vorbe-reitet werden konnten. Um das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler in dieser besonderen Situation zu würdigen, sollen daher in allen Zeugnissen hierzu kurze Aussagen gemacht werden.
und:
Auch im Zeugnis der Klasse 4, das üblicherweise nur Noten enthält, soll daher der durch eine ergänzende knappe Würdigung des Lernverhaltens der Schülerinnen und Schüler der besonderen Situation des zweiten Schulhalbjahres 2019/2020 Rechnung getragen werden. Eine Leistungsbeschreibung in den einzelnen Fächern ist damit nicht intendiert.
Da die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 bereits mit dem Halbjahreszeugnis eine Beschreibung der Lern- und Leistungsentwicklung erhalten haben, kann sich in diesem Jahr eine Beschreibung im Zeugnis des zweiten Halbjahres der Klasse 3 ebenfalls auf eine der besonderen Situation Rechnung tragende Würdigung des Lernverhaltens der Schülerinnen und Schüler beschränken.