Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden.
Auf der verlinkten Seite findest du alle Infos. Wer nach den neuen Regelungen in NRW immer noch seine Schulfahrt aus eigener Tasche bezahlt, trägt auch das Kostenrisiko... Das hilft dir vielleicht nicht weiter, aber du hättest es eigentlich vorher wissen müssen. Hier hat aber schon dieine Schulleitung gesetzeswidrig gehandelt, eventuell kann sich das zu deinen Gunsten auszahlen.
