...Ich google doch sonst auch immer alles!!!
... und vielleicht auch die Sony Reader in die Recherche mit einbeziehen.
...Ich google doch sonst auch immer alles!!!
... und vielleicht auch die Sony Reader in die Recherche mit einbeziehen.
Entweder sind das immer die Webseitenbetreiber selbst, oder es ist eine neue Berufssparte...
Jedenfalls hoffe ich, dass du genug Schafsbilder hast... ![]()
[Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.de/Temp/sheep.jpg]
Na, nun hat der liebe Mika heute Nachmittag mal eben den befürchteten Werbelink in sein Posting eingebaut... Ganz schön geduldig, eine Woche hat er gewartet.
Also, Mods, an die Arbeit!
Hallo Mika,
herzlich Willkommen!
Primatstufe, find ich guuut!
Oder heißt das in Hessen jetzt wirklich so? ![]()
Gruß,
Peter
Achtung - Begriffsverwirrung!
Ich kenne die Bezeichnung "Pädogogische Konferenz" hauptsächlich als anderen Ausdruck für eine Lehrerfortbildung, oftmals ganztägig oder mehrtägig. Dabei wird ein vorher abgestimmtes (pädagogisches) Thema "erschöpfend" behandelt. Das kann durch Referenten geschehen, aber auch allein durch ein Kollegium gestaltet werden. Die Erfahrung zeigt, dass Fachleute von außerhalb der eigenen Schule besser zur Mitarbeit motivieren können. Kerstins Schulleitung (Ausgangsposting) handelt mit so einer "Verfügung" völlig kontraproduktiv. Auch die Themen soll die Schulleitung nicht alleine vorgeben. Was soll denn das?
NRW: Kam bei mir heute an.
Da in NRW nicht die Klassenlehrer, sondern die Pflegschaftsvorsitzenden zur Pflegschaftssitzung einladen sollen, ist deren Anzahl nicht geregelt. Die in der ersten Sitzung gewählten Eltern entscheiden, je nach Notwendigkeit, über weitere Sitzungen. Im Regelfall sprechen sie sich dabei mit der Klassenleitung ab. Wenn die Klassenleitung eine Pflegschaftssitzung möchte, sollte sie die Vorsitzenden beauftragen, einzuladen. Zu reinen Infoabenden lädt der Klassenlehrer selbst ein... Ich weiß, dass das in der Schulpraxis, vor allem in der Grundschule, oft anders läuft. Aber über die Häufigkeit von Pflegschaftssitzungen entscheiden nicht Lehrer oder Schulleitung, sondern die gewählten Eltern, da es ihr Mitbestimmungsorgan ist.
Schade, dass man das Bundesland nicht weiß.
Denn das ist durchaus eine interessante Frage... In NRW dürfen freie Stellen an konfessionsgebundenen staatlichen Schulen (der im Begriff steckende Widerspruch wurde hier schon häufig diskutiert) nur konfessionsgebunden ausgeschrieben werden. @ Laeuschen: Das heißt für deine Kollegin, dass sie, wenn es sich um eine sogenannte "Städt. Kath. Grundschule" handelt, nur angenommen wurde, weil sie auch katholisch war. Sonst hätte sie gar keine Chance bei einer Bewebung gehabt.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Sachlage dienstrechtlich dann nicht einfach zu beurteilen ist, vor allem, wenn sie die Stelle vielleicht erst vor kurzer Zeit angetreten hat.
@ Nele: Ich habe durchaus berufliche Nachteile trotz des "Grundrechts auf Religionsfreiheit" erlebt. Für konfessionell "gebundene" Lehrer ist die freie Wahl der (staatlichen!) Arbeitsstätte in NRW nicht möglich. Aber wie gesagt, das Thema hatten wir hier schon oft.
Suche im Internet auf Kunstseiten, und dann wirklich Beamer, Laptop oder Smartboard nutzen, wenn möglich:
http://www.artcyclopedia.com/
http://www.abcgallery.com/
http://www.zeno.org/Kunstwerke
http://www.wga.hu/index1.html
Ein paar Anregungen:
Paul Klee
Antonio Saura
Andy Warhol
Und Bücher mit Ideen zur Kunstbetrachtung gibt es wirklich einige!
Besteht da überhaupt eine Informationspflicht ?
Sehr geehrter Herr (zukünftiger) Bildungsminister,
kennst du dein Schulgesetz nicht?
tz tz tz
Und wenn alle gut mit dem Computer umgehen können: Erstellen einer Schülerzeitung als Zielperspektive.
Ein "Extra-Elternabend" ist in NRW nicht vorgeschrieben. Aber warum sollte man die informationspflicht nicht auf einem regulären Elternabend erfüllen? Ich könnte mir vorstellen, dass es in den Schulgesetzen anderer Bundesländern auch solch einen ähnlichen Abschnitt gibt:
ZitatSchulgesetz NRW – Stand: 1. 1. 2011
§ 33 Sexualerziehung
(1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern.
...
(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.
dürfen Lehrer auch mal ...,
ein lebensnahes Gerichtsurteil:
Schneeballschlacht gehört zum Lehrerberuf
Den hier finde ich toll: Drachen aus Eierkartons
Lernsoftware (Sachunterricht) für den praktischen Einsatz in der Schule kenne ich kaum, bzw. finde sie wenig empfehlenswert. Die meisten Programme sind eher für zu Hause geeignet. Es sind oft Spiele, die zu viel Zeit brauchen, die man im Unterricht nicht hat. Und statt PC-Lexika nutze ich lieber das Internet, unter ähnlichen Voraussetzungen ("Druckhoheit") wie meine Vorschreiber.
Nicht immer gestatte ich eine freie Internetrecherche, oft gebe ich für ein Thema eine "Startseite" mit geeigneten Links vor: Themenseiten
Diese Seiten mache ich eigentlich für meinen Unterricht, sie sind jedoch grundsätzlich im Netz für jeden nutzbar - aber nicht immer auf dem aktuellsten Stand... Bitte um Nachsicht ![]()
Selbstverständlich findet der Sachunterricht hauptsächlich "woanders" und nicht am Computer statt, aber bei vielen Themen bietet der PC sich als Ergänzung einfach an.
In Baumärkten gibt es günstig große "Polystyrol-Platten", die man dann mit Schere oder Teppichmesser ins gewünschte Format zerschneiden kann. Ist billiger als im Bastelbedarf.
... 2-3 Deutschlehrer, die in einer Grundschule arbeiten....
Sind zwar schon mehr als 3, aber wenn du noch eine Meinung brauchst... ![]()
... Ist es denn rechtens, dass sich nur katholische Menschen auf eine Stelle bewerben können?...
Eines meiner Lieblingsaufreger-Themen... Ich bin evangelisch und vor 'zig Jahren über das damals normale Einstellungsverfahren (Liste) an eine kath. Grundschule gekommen. Dort war ich dann auch 'zig Jahre. Mein eigener Versetzungsantrag (anderer Schulbezirk) brachte mich nun wieder an eine katholische Grundschule (mit übrigens über 80% nicht-katholischen Kindern), an welcher ich mich schulscharf überhaupt nicht hätte bewerbe können! Über eine Versetzung geht es also. Wo liegt da die Logik? Dass viele Schulen wegen dieser Regelung auch jahrelang unbesetzte Schulleitungsposten haben, war hier auch schon mal Thema.
Und ja, "rechtens" ist es wohl in NRW.
Gruß,
Peter
Einer von vielen Threads dazu...
edit: GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen
“Staat, Kirche, Religion – Wie passen Bekenntnisgrundschulen in unsere Gesellschaft?” Podiumsdiskussion in Bonn am 19.11.2012
Und jetzt die nächste Instanz:
"Nach dem Bundesarbeitsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster dem NRW-Schulministerium bescheinigt, dass es rechtswidrig ist, Lehrkräfte bei Klassenfahrten zum Verzicht auf die ihnen zustehende Reisekostenerstattung zu zwingen."
Bildungsklick
Werbung