Beiträge von pepe

    Anscheinend nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel), ich habe da noch einen aktuelleren Artikel gefunden:

    Zitat

    Auch die Schulministerin und bekennende Katholikin Sylvia Löhrmann (Grüne) will keinen Streit über die Konfessionsschulen. „Wir dürfen es in der Schulpolitik nicht zu einem Riss in der Gesellschaft kommen lassen“, so Löhrmann lapidar. Gegen die Bekenntnisschulen vorzugehen, ist für die rot-grüne Landesregierung damit genauso tabu wie für die CDU.

    Interessant, vor allem die hohle Phrase mit dem "Riss in der Gesellschaft"... Die Aussagen der Elternvertretung sind da wesentlich realistischer:

    Zitat

    Wir wollen einen guten Schulleiter – ob er oder sie katholisch oder evangelisch ist, ist uns egal.


    Frankfurter Rundschau

    80% sinde es auch nicht, aber der landesweite Prozentsatz ist bei etwa 30 und das ist regional unterschiedlich verteilt.

    Zitat

    Im Schuljahr 2010/11 sind von insgesamt 3.173 öffentlichen Grundschulen in NRW 985 katholische Bekenntnisschulen, lediglich 101 sind evangelisch. (Quelle s.o.)

    Und die "Bekenntnisschulen" sind angewiesen, bei ihren schulscharfen Stellenausschreibungen die Glaubensrichtung als Bewerbungsvoraussetzung mit anzugeben. Die dürfen (zumindest vom Regierungsbezirk Köln weiß ich es genau...) gar nicht anders ausschreiben. Natürlich ist das in gewissen Gegenden diskriminierend. Eine Änderung könnte tatsächlich nur "von oben" herbei geführt werden, aber trotz Regierungswechsel ist das wohl nicht in Sicht.

    Schulgesetz NRW:

    Zitat

    (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen.
    (7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.

    Und was die Schulleitung betrifft..., ein tolles Beispiel wird in diesem Artikel beschrieben.

    Hä?

    Ist eigentlich wirklich für Lehrer aus 14 Bundesländern nicht zu verstehen... Diesen überflüssigen Quatsch gibt es nur in NRW und Niedersachsen: Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft

    Zitat

    Die Institution der Konfessionsschule steht in der Kritik, unter dem Vorwand der Religionszugehörigkeit als ein Mittel zur sozialen Ausgrenzung missbraucht zu werden. Eltern erhofften sich durch die gezielte Anmeldung ihrer Kinder an einer Konfessionsschule ein migrantenfreies, sozial bessergestelltes Umfeld.
    Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass nichtkatholische Grundschullehrkräfte in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen landesweit schlechtere Berufschancen haben als katholische, weil es dort einen hohen Anteil katholischer Bekenntnisschulen an den öffentlichen Schulen gibt und an ihnen katholische Bewerber um eine Lehrer- oder Schulleiterstelle bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden.

    Wikipedia
    In sehr katholischen Gegenden kommen diese Zustände schon fast einem Berufsverbot gleich. Es müsste eigentlich ein wichtiges Thema für die Bildungsgewerkschaften sein.

    Zitat

    Original von Friesin
    als Ehefrau ja, ...

    Das ist doch vom Einkommen der Ehefrau abhägig. Oder gibt es da wieder unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland? Meine Frau ist jedenfalls nicht beihilfeberechtigt.

    Gruß,
    Peter

    NRW:

    Zitat

    Schriftliche Subtraktion Durch KMK-Beschluss war das Verfahren der schriftlichen Subtraktion über vier Jahrzehnte hinweg vorgeschrieben (Erweiterungsverfahren mit der Sprech- bzw. Denkweise des Ergänzens). Die fachdidaktische Diskussion der letzten Jahre hat zu einer generellen Freigabe des Verfahrens geführt. Die Schule kann nunmehr selbst entscheiden, welchem Verfahren (Erweitern, Entbündeln („Borgen“) oder Auffüllen) und welcher Sprech- bzw. Denkweise (Abziehen, Ergänzen) sie den Vorzug gewährt.

    Aus "Informationen zum Lehrplan" vom Ministerium, gab es mal hier irgendwo: http://www.standardsicherung.nrw.de/materialdatenbank/index.php

    Gruß,
    Peter

    Ich werde schon seit Urzeiten so genannt, und es hat nichts mit dem "Paukerschreck" zu tun. "P.P." sind die Anfangsbuchstaben meines Vor- und Nachnamens. Zu meiner Zeit als (kleiner) Schüler war's auch schon mal der "Pepi", das ließ ich aber nur ganz guten FreundInnen durchgehen...

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