Beiträge von pepe

    Hallo Birgit!

    Marienkäferlein

    Erste warme Sonne liegt
    auf den grünen Hügeln.
    Und ein rotes Pünktchen fliegt
    hin und her vom Wind gewiegt:
    früh schon auf den Flügeln.

    Liebes rotes Käferlein
    mit den schwarzen Tupfen,
    kommst so zeitig und allein,
    noch liegt Schnee am Wiesenrain:
    Hol dir keinen Schnupfen:

    (Fred Rodrian)

    Dazu gibt es auf 4Teachers auch etwas Material (Bastelvorlage u.a.).

    Gruß,
    Peter

    ... ist ein Lesespiel, dessen Text ich irgendwie nicht mehr finde. Ich weiß nur, dass es (vor Jahren) ziemlich viel Spaß gemacht hat.

    Wenn diesen (recht albernen) Text jemand von euch kennt, melde er/sie sich bitte. Ich brauche ihn... :)

    Gruß,
    Peter

    Edit: Gefunden! Das Spiel heißt: "Die Geschichte vom König mit dem grimmigen Blick", wenn's denn jemanden interessieren sollte... :D Und diesr König hatte eine Tochter... naja, auch egal...

    Hallo Silja!
    Wenn du 20% deiner Telefonkosten pauschal als "beruflich anfallend" ansetzt, macht das Finanzamt nach meinen Erfahrungen keine Probleme. Ich weiß auf die Schnelle allerdings nicht, wo die genauen Regelungen stehen.

    Gruß,
    Peter

    Hallo,

    grundsätzlich muss man auch hier vorsichtig sein. Wenn man Material als "Kopiervorlagen" kauft, ist die Vervielfältigung natürlich erlaubt. Sobald du aber ein Schülerarbeitsheft nimmst, und daraus einfach Seiten als Arbeitsblatt kopierst, ist das nicht mehr legal. Kopierrechte muss man oft teuer einkaufen. Wie das beim "Zusammenschnippeln" (auch am PC) ist, wenn daraus sozusagen ein eigenes Produkt entsteht, weiß ich nicht.

    Gruß,
    Peter

    Hallo Lasaja,

    Zitat

    Lasaja schrieb am 14.05.2005 19:01:
    ....Da hatte jeder Schüler eine Aufgabe (z.B. Geräusche machen) und auf das Endprodukt waren alle stolz...

    hattet ihr eine "Drehbuch-Vorlage" bzw. ein Script für euer Hörspiel, oder habt ihr das selbst gemacht? Falls es Vorlagen für kurze Märchenhörspiel-Drehbücher gibt, wo?

    Gruß,
    Peter

    Hallo!

    Unsere diesjährige Projektwoche hat das große Thema "Lesen". Darunter gibt es auch die Gruppe "Märchen". Das Aufnehmen eines Hörspiels überlegen wir auch gerade, das ist sicher höchst motivierend für das Vorlesen.
    Zusätzlich zum Erzählen, Vorlesen (u.a. durch Eltern) und Selbst-Lesen der Märchen stellen wir einige als mp3-Dateien in unser Schulnetz, so dass sie dann per PC und evtl. Kophörer auf allen Schul-PCs abrufbar sind. DIe Märchen kommen aus dieser sehr empfehlenswerten Quelle:
    VORLESER.NET.

    Basteltipp: Märchen-Lesezeichen

    Gruß,
    Peter

    Hallo Enja,

    Fakt ist, dass der Begriff "nicht öffentlich" im Schulgesetz in Bezug auf die Räumlichkeiten nicht klar definiert ist. Aber ich interpretiere das auch so, dass möglicherweise bereits der Kellner im Hinterzimmer der Gaststätte die Öffentlichkeit darstellt, die laut Gesetz nicht erlaubt ist.

    Gruß,
    Peter

    Hallo Britta,

    Elternstammtische gibt es auch bei uns. Viele Eltern nehmen aber meist nicht daran teil und fühlen sich eher verpflichtet, wenn die Sitzung in den "offiziellen Räumlichkeiten" stattfindet. Das Schulgesetz sagt hier nur, dass Sitzungen der Mitwirkungsgremien nicht öffentlich sind. Wenn das im Hinterzimmer einer Gaststätte oder sonstwo möglich ist, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Ich habe aber wirklich die Erfahrung gemacht, dass im Klassenraum fast alle Familien vertreten sind, während in der Gaststätte meist nur der "harte Kern" zusammenfindet.

    Gruß,
    Peter

    Das schließt sich doch nicht aus! Wenn ich als Lehrer einen "Informationsabend" durchführen möchte, mache ich das. Zur Klassenpflegschaftssitzung lade ich aber nach den erforderlichen Wahlen nicht mehr selbst ein. Da kann man sich mit den Vorsitzenden im Normalfall aber auch absprechen. Gesetzeswidrig ist, wenn Eltern an der Ausübung der Mitwirkung gehindert werden, sei es auch nur durch mangelnde Information. Es geht sogar noch weiter:

    Zitat

    ...Die Klassenpflegschaft ist an der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen...

    Als KlassenlehrerIn hat man beratendes Stimmrecht und soll anwesend sein, wenn

    Zitat

    ... dies zur Beratung und Information erforderlich ist...

    Gruß,
    Peter

    Hallo,

    mit "Elternabend" ist eigentlich die "Klassenpflegschaftssitzung" gemeint. Die ist ein offizielles Mitwirkungsorgan an der Schule und Versammlungen dieser "Organe" werden immer vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Hier (pdf-Datei) für NRW nachzulesen. Nur zum ersten Elternabend lädt der Klassenlehrer ein, da die Klassenpflegschaft ja noch nicht gewählt wurde. Ich nehme mal an, dass "Elternbeirat" eine andere Bezeichnung für Pflegschaftsvorsitzende (1.Vorsitzender u. Stellvertreter) ist.

    Gruß,
    Peter

    Das neue Schulgesetz für NRW, das ab August 2005 gilt, findet man zum Download (pdf) übrigens hier:
    Neues Schulgestz NRW

    Ich kenne nur Grundschulen, die zuerst "drucken" und dann die Schreibschrift einführen. Es gab mal eine Zeit (once upon a time...), in der Druckschrift nur gelesen wurde, und zum Schreiben ausschließlich die Lateinische Ausgangsschrift vorgeschrieben war, zumindest im Westen der Republik. Das Drucken in den ersten (beiden) Klassen war dann schon ein riesiger Fortschritt.

    Um "vereinfacht" oder "lateinisch" gibt es oft richtige "Glaubenskriege", für viele ist es aber auch eine schlichte Geschmacksfrage.

    Dass man in NRW jetzt bei der Druckschrift bleiben darf, resultiert aus Erfahrungen wie den deinen, und weil schon Viertklässler ihre "verbundene" Schrift wieder auflösen, um flüssiger zu schreiben.

    Welcher Erwachsene hat eigentlich eine komplett verbundene Schrift? Einzelbuchstaben sind doch fast in jeder persönlichen Handschrift zu finden.

    Gruß,
    Peter

    Noch etwas aus Bayern und BW: Schrift

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