In NRW heißt es dazu:
ZitatIn der schulischen Sexualerziehung bedarf es besonderer Sensibilität und Zurückhaltung bei der Leistungsbewertung, damit den Schülerinnen und Schülern nicht Überzeugungen und Wertvorstellungen azfgezwungen werden.
Wertende Stellungnahmen zu Meinungen, Einstellungen und Gefühlen müssen im Unterrichtsprozess Raum haben: sie dürfen kein Teil der Leistungsbewertung sein.
Das stammt aus den "Richtlinien für die Sexualerziehung" von 1999, die immer noch so gültig sind, übrigens für alle Schulstufen. ALso - zumindest in NRW sind Lernkontrollen nicht "verboten".
Gruß,
Peter