Das schließt sich doch nicht aus! Wenn ich als Lehrer einen "Informationsabend" durchführen möchte, mache ich das. Zur Klassenpflegschaftssitzung lade ich aber nach den erforderlichen Wahlen nicht mehr selbst ein. Da kann man sich mit den Vorsitzenden im Normalfall aber auch absprechen. Gesetzeswidrig ist, wenn Eltern an der Ausübung der Mitwirkung gehindert werden, sei es auch nur durch mangelnde Information. Es geht sogar noch weiter:
Zitat...Die Klassenpflegschaft ist an der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen...
Als KlassenlehrerIn hat man beratendes Stimmrecht und soll anwesend sein, wenn
Zitat... dies zur Beratung und Information erforderlich ist...
Gruß,
Peter