Beiträge von Kalem

    @coco7


    Wie gesagt ich habe 2j Elternzeit beantragt.
    Das 12 monatige Elterngeld läuft am 25.06.2012, also kurz vor dem Sommerferien aus.
    Die Behörde sagt, daß ich kurz vor Schulferienbeginn nicht eingestellt werden kann, sondern erst ab dem 1.8.


    Hätte ich nur 1J Elternzeit beantragt, wäre ich ebenso zum 1.8. eingestellt.


    Da die Vertragsregelung an die Ferien gebunden ist, ist man als Lehrer schlechter gestellt.
    Welcher Gesetzestext hierfür zuständig ist, konnte ich bislang im Internet nicht finden.

    Hallo zusammen,


    Ich bin
    - verbeamtet in RLP und z.Z. in Elternzeit auf 2J
    - das Elterngeld endet in der letzten Woche vom Juni, also vor dem Sommerferien 2012
    - das Schuljahr beginnt zum 1.August.2012 wieder
    - Geplant war nach dem Ablauf des Elterngeldes auf Teilzeit wieder anzufangen


    Die Schulamt sagt, dass man für die letzte Schulwoche, also letzte Juni Woche 2012, nicht eingestellt werden kann.
    Es ginge in meinem Fall zum Schuljahresanfang, also zum 1.August.
    D.h. letzte Juni Woche + die 4 Wochen vom Juli = 5 Wochen werde ich keine Bezüge erhalten.


    Sowas ist ja nicht einplanbar.
    Man kann ja nicht planen, das Kind 5W später auf die Welt zu bringen, damit man lückenlos Einkommen hat.


    Ist die Entscheidung des Schulamtes juristisch gesehen rechtens?
    Kennt Jemand Fälle, bei denen anders entschieden wurde?


    Danke, Kalem

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