Beiträge von Susi_1975

    RLP!
    Habe bisher auch immer brav meine Mehrarbeit gemacht. Teilweise sogar regelmäßig mit 2-3 Stunden im Monat aber nicht viel. In einer Verwaltungsvorschrift für RLP steht allerdings : "Für Teilzeitkräfte im Angestelltenverhältnis darf keine regelmäßige Mehrarbeit
    angeordnet oder genehmigt werden."


    Und das haben mir der Schulrat und der Schulleiter bisher auch brav verschwiegen! Wollen sogar, dass ich im neuen Schuljahr jemanden dauerhaft vertrete, weil es angeblich keine andere Lösung gäbe. Wer's glaubt...!

    Hi @ all,


    habe mal ne generelle Frage an die Profis hier:
    Ist eine regelmäßige Mehrarbeit (durch Dauererkrankung eines Kollegen entstanden) als Teilzeitkraft mit befristetem Vertrag zulässig? Mir ist klar, dass man Kollegen logischerweise vertritt, wenn diese kurzzeitig erkranken. Aber wenn absehbar ist, dass diese monatelang ausfallen und es keine Vertretungsreserve gibt (oder diese eingespart wird), müssen dann die Teilzeitkräfte vertreten oder eher die Beamten mit unbefristetem Vertrag?


    Habe dazu hier eine Passage gefunden: http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm


    Weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist. In meinem TV-L habe ich dazu nichts passendes gefunden.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    MfG,


    Susanne

    Hi @ all,


    habe eine Klassenleitung als Vertretungslehrerin (TV-L) in RLP bekommen und verstehe meine Wochenstundenberechnung nicht wirklich. Die SL hat mich für 725 Minuten eingeteilt. Das wären noch nicht meine 15 LWST, aber scheinbar wird jede Frühstückspause, die ich betreue, mit 5 Mintuen angerechnet. So komme ich auf meine 750 Minuten. Zusätzlich habe ich noch 3 Pausenaufsichten und 2 Frühaufsichten ab 7.40 Uhr. Werden die auch irgendwie auf das Arbeitszeitkonto berechnet?
    Finde es seltsam, dass es für das Frühstück Minuten aufs Konto gibt und für andere Aufsichten nicht?!? Ich hätte mir sogar für das Frühstück nix aufgeschrieben :)


    Wo kann ich das alles nachlesen?


    MfG,


    Susanne

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