Beiträge von TheBeatle

    Hallo ich bin Lehramtstudent und habe in einem anderen Forum folgende Frage gesehen, jedoch ohne dass dort jemand geantwortet hat. Die Antwort würde mich jedoch auch sehr interessieren, da mir das Vorgehen der Beförderungsverfahren auch nicht ganz klar ist.



    ""Es geht um das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg, die
    Beförderung ist im Landesbeamtengesetzt § 34 geregelt (mehr siehe Link)


    http://www.besoldung-baden-wue…beamtengesetz_paragraf_34



    Liebe Forenmitglieder,



    Ich
    interessiere mich für Funktionsstellen an Gymnasien und habe mich im
    Internet über Beförderungsverfahren informiert und bin dabei auf obigen
    Link gestoßen. Doch so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden, ich
    hoffe ihr könnt mir weiter helfen.




    Ab wann ist denn eine
    Beförderung von A 13 nach A 14 nun theoretisch möglich, 1 Jahr nach der
    Anstellung oder nach Ablaufen der Probezeit? Wie sieht das derzeit in
    der Praxis aus, also wie lange wartet man z.Zt. auf eine solche A 14
    Stelle, kann das auch ein Anfänger machen?


    Und: Ist es in BaWü möglich sich als Studienrat auf eine
    Studiendirektorenstelle zu bewerben? Wie lange müsste man hier warten nach der Anstellung,
    bis man überhaupt nach A 15 befördert werden darf und muss dabei das Amt
    des Oberstudienrates durchlaufen werden? Gibt es sowas wie eine Sperrzeit von A 14 zu A 15?



    Ich hoffe wie
    gesagt, ihr könnt mir etwas Klarheit in dieser Angelegenheit
    verschaffen, da mir dieses System noch nicht ganz klar ist. Vielen Dank
    für Eure Hilfe!!!"



    TheBeatle

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