Also, wir sagen i.d.R. zwei Schulformen, das lässt sich aber nicht immer einhalten. Ich selbst war schon in der FOS, HH, BFS, BGJ, BVJ, BzB, EIBE, Abendrealschule und Berufsschule für Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation, Einzelhandel, Sport- und Fitnesskauflaute und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, und demnächst dann neu in BÜA.
Beiträge von Trantor
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Ich glaube, vorher erfolgt die Einlieferung in eine geschlossene
Das solltest Du dir nicht wünschen, dann bleibt er / sie nämlich auf dem Dienstposten, und es kann auch keine Nachbesetzung stattfinden. Ich kann da aus Erfahrung berichten, wenn über Jahre ein Schulleiter krank geschrieben ist, ist das auch nicht lustig.
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Nur so eine Idee: Es wäre glaube ich für die Beantwortung mancher Fragen sinnvoll, wenn gleich im Profil noch stehen würde "Beamte(r)", "Angestellte(r)" und noch "Teilzeit" oder "Vollzeit". Ich weiß aber nicht, ob die Software das her gibt, und ob es noch passt.
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Würde man mich an eine Hauptschule versetzen, würde ich aber einen Riesen Aufstand machen.
Wo bekommst Du denn die Riesen her, und wie bewegst Du die dazu, sich deinem Aufstand anzuschließen?

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Das habe ich neulich in der Rechtsfortbildung gelernt.
Möglicherweise stimmt es dann für dein Bundesland, aber ich habe da so meine Zweifel, insbesondere nach mehreren recht zweifelhaften Rechtsfortbildungen, die ich schon genießen durfte. Man muss es ja nur mal weiter denken, mit der Begründung könnte ich ja allen nicht Deutsch sprechenden Eltern den Übersetzer verweigern, darüber hinaus gibt es ja auch durchaus Eltern mir Behinderungen, die ebenfalls der Unterstützung bedürfen. Ich wäre da definitiv mal interessiert, wie es aussehen würde, falls das mal durchgeklagt wird. -
Dieser Paragraph ist aber in der Schule nicht gültig. Selbst Anwälten kann man die Teilnahme am Gespräch untersagen.
Wo hast du das her? Ist das schon mal durchgeklagt worden? Ich bezweifle, dass das vor Gericht Bestand hätte, denn die Schule kann gar nicht entscheiden, ob ich als Elternteil der Unterstützung bedarf oder nicht.
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Kann ich denn verlangen, dass mir der Mensch seinen Personalausweis zeigt?
Da würde ich jetzt keine Rechtsgrundlage sehen, da die Mutter ja nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz jeden als Beistand mitbringen kann. Anders wäre es, wenn Du Zweifel an der Identität der Mutter hättest.
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In Hessen war es zumindest vor einigen Jahren so, dass man sogar bei einem Wechsel des Schulamtsbezirks ggf. nochmal zum Amtsarzt musste, ich weiß aber nicht, ob das jetzt immer noch so ist.
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Grundsätzlich ist die Schule ja ein Amt, und daher kann jeder einen Beistand nach Wahl mitbringen. Die Grenze wäre hier erreicht, wenn es ein rechtskräftiges Hausverbote gäbe, gegen das der betroffene allerdings Widerspruch einlegen könnte. Auf alle Fälle wäre das Hausverbot aber ein einseitiger Verwaltungsakt, der schriftlich bekanntgegeben werden müsste, was her wohl nicht der Fall ist. Daher darf er grundsätzlich erst mal dabei sein. Bei einem triftigen Grund, könntest du allerdings das Gespräch verweigern, z.B. bei einer Bedrohung oder ähnlichem.
Allerdings: Wenn Du dich weigerst, mit ihm zu sprechen, dann ist es erst mal so. Dann liegt der Ball bei der Mutter, und die müsste rechtlich tätig werden, um das Gespräch zu erzwingen, und spätestens dann hast du auch die Schulleitung involviert. Bei eventuellen Anweisungen, das Gespräch dann durchzuführen, könntest du noch remonstrieren, zusätzlich steht es dir aber auch frei, weitere Personen mit zum Gespräch zu bitten, dass kann zur Not dann auch das komplette Klassenteam inklusive Sozialpädagoge sein, die müssen eben aber auch mitspielen.
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Und wenn man zwei oder drei Jahre Elternzeit nimmt und währenddessen wieder schwanger wird?
Genauso war es, bzw. irgendwann war sie auch mal 3 Monate oder so wieder im Dienst zwischen Ablauf einer Elternzeit und dem Beginn des neuen Mutterschutzes.
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Wir hatten mal eine Referendarin, die hat während es 10jährigen (!) Referendariats 3 Kinder bekommen. Das einzige Problem war, dass die Prüfungsordnung inzwischen schon 2 mal neugefasst worden war, und das alte System sich nur noch schwer umsetzen ließ.
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eigentlich bräuchten wir alle nicht mehr als 40 Stunden die Woche, wenn wir nur effektiv genug arbeiten würden
Vielleicht ist es ja wirklich so, ich zumindest habe als "normaler" Lehrer nie dauerhaft mehr gearbeitet, als vorgesehen. Manchmal muss man dann auch die Ansprüche an die eigene Perfektion zurückschrauben.
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Ich habe ohne drumherum im Schnitt eine 48 Stunden Woche im Jahr, bei nur 40 erlaubten.
Dann überleg doch mal, ob diese 8 Stunden wirklich notwendig sind, oder ob man die durch effektivere Arbeitseinteilung auch einsparen könnte.
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Wie sonst auch im wahren Leben gilt "Wie man in den Wald hereinruft ..."! Sind die Eltern freundlich und diskussionsbereit, bin ich das auch, wenn nicht, dann nicht!
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(Edit: in der Hoffnung, dass es sich hier nicht um deine Schule handelt )
Da Du von Kreis sprichst und ich in Frankfurt bin, wohl eher nicht

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Bei uns gibt es da auch Fortbildungen von der Lehrkräfteakademie (oder wie die gerade heißt), vielleicht in Niedersachsen auch.
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Hat irgendwer noch Erfahrungen von dennen er berichten kann, was das direkte Unterrichten dann später in Bio oder Physik betrifft?
Ich, allerdings fachfremd (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und Abendrealschule). Du hast jetzt kein Bundesland und keine Stufe angegeben, aber in Hessen in den Bereichen, die ich kenne, musst du hinterher sowieso Bio, Chemie und Physik unterrichten, weil es nur noch das Fach Naturwissenschaften gibt.
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Kann nicht mitreden, finde es aber cool, dass du immer so netzwerkst und offen bist für alles. (Bin selber in so einem zähen Umfeld, da fällt das richtig auf
Da werde ich ja ganz verlegen

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Meine Post kommt nächste Woche
Nur her damit

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