Beiträge von Trantor

    Bist Du denn wirklich dienstfähig? Normalerweise sind die Amtsärzte bei der Untersuchung zum Referendariat eher kulant und werden erst bei der Verbeamtung schwierig. Daher stellt sich die Frage, ob Du bei allem Verständnis gesundheitlich wirklich in der Lage bist, den Job zu machen.


    Also scheint ja die von mir aufgeschriebene Reihenfolge der zu erledigenden Dinge recht sinnvoll zu sein, richtig?

    Aus dem "Schulleiter informieren" würde ich wie bereits erwähnt ein "mit Schulleiter besprechen" machen. Und je nach Schulsituation könnte es auch sinnvoll sein, schopn vorher mal mit dem Personalrat zu sprechen. Darüber hinaus musst du dir überlegen, ob du schon vor Antragstellung schonmal eventuelle aufnehmende Schulen kontaktieren willst.

    Der Unterschied ist der, dass sich auf Klassenfahrten SuS und L 24/2 auf der Pelle sitzen. Was sich durch den "gewohnten Umgang" miteinander an einem Unterrichtsvormittag aufbaut, danach bis zum nächsten Tag aber auch wieder abbauen kann, hat auf der Klassenfahrt keinen "Entspannungszeitraum". In einer Schule, vorallem noch bei Fachlehrerprinzip, ist das A-loch vorne an der Tafel längstens nach 1-2 Stunden für den Rest des Tages wieder verschwunden. Das gilt auf Klassenfahrt nicht mehr und für SuS, die sich ihre Begleitlehrer nun mal nicht aussuchen können und im Umgang mit ihnen auch nicht gerade sehr flexibel sind, kann das grenzwertig werden. Das ist ein Grund, wieso sich diese Klientel in Zug oder Bus auf die Bänke im hintersten Winkel verzieht.

    Es kann aber auch anders rum gehen, man lernt den nervenden Schüler mal von einer ganz anderen Seite kennen, auf einmal zeigt er vielleicht Sozialverhalten, das man ihm nie zugetraut hätte. Oder man erfährt Dinge, die einem bisher verborgen blieben. Man muss es dann aber eben auch zulassen und sich auch einmal von der liebgewonnenen vorgefassten Meinung wieder trennen.

    Uff, soweit ich weiß kann man nicht vor Ablauf von 3 Jahren einen Versetzungsantrag stellen.

    Das halte ich mal für einen der häufigen Rechtsirrtümer! Im Verwaltungsrecht hat der Bürger grundsätzlich immer zwei Rechte: Anträge stellen und einen Bescheid erhalten. Eine solche 3-Jahres-Sperre würde ja auch der Fürsorgepflicht des Dienstherren widersprechen, es kann ja immer ein nachträglicher Grund eintreten, der eine versetzung zwingend nötig macht. Aber es stimmt natürlich, ich würde die Chancen einer Befürwortung als eher gering einschätzen.

    Grundsätzlich würde ich hier erst einmal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen., und zwar vor der Antragstellung. Vielleicht unterstützt er das Anliegen ja sogar, damit wäre schon viel gewonnen.

    Gibt es keine Beurteilungen bei euch? Also auch ohne Evaluation?

    Nicht dass ich die Grundlagen, Hintergründe und Durchführungen des bayerischen Systems der Lehrerbeurteilungen alle 4 Jahre irgendwie restlos verteidigen möchte - aber es gibt sie mindestens.

    http://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-…rgespraech.html

    Hier wird eigentlich nur beurteilt, wenn man Beamter auf Lebenszeit oder befördert werden will. Es sollen zwar Mitarbeitergespräche geführt werden, aber zumindest aus dem beruflichen Bereich kenne ich so etwas nur anlassbezogen.

    Die Threadüberschrift lautet: NOCH ein Grund MEHR ... sicherlich nicht der einzige Grund, aber wer schon jetzt lieber nicht auf Klassenfahrt fährt, hat möglicherweise ein Argument mehr.

    Möglicherweise, weil der Einzelfall an sich ja - wie zurecht angesprochen - noch kein Grund ist. Aber je nach Schule (Schulleitung) fahren anscheinend doch einige von uns mit dem Gefühl auf Klassenfahrt, nicht die volle Rückendeckung zu haben bzw. Schüler mitnehmen zu müssen, die man eigentlich lieber daheim lassen würde.

    Allerdings nicht vergessen: Die meisten Angriffe auf Lehrer, von denen ich bisher gelesen habe, fanden an der Schule statt ...

    Ich sehe das auch so. Dieser Vorfall hätte so oder ähnlich auch in der Schule stattfinden können. Jetzt wird er hier einfach instrumentalisiert von Kollegen, die Gründe suchen, sich Klassenfahrten zu entziehen.

    PS: War letzte Woche wieder einmal selbst mit 3 BzB-Klassen auf Klassenfahrt. War turbulent, aber auch sehr erfolgreich.

    Jein. Diese drei Stunden für die Lehrkräfte entsprechen den fünf Stunden lt. §85 Abs. 2 HBG, die für hessische Beamte höchstens als Mehrarbeit ohne Ausgleich irgendeiner Art angeordnet werden dürfen. Darüber hinaus kann nach der gleichen Fundstelle auch zusätzlich Mehrarbeit angeordnet werden, nur muss dann Freizeitausgleich gewährt werden (bis zu vierhundertundebbes Stunden). Wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, führt die Rechtsnorm an, dass die Stunden ausbezahlt werden könnten.

    In der Praxis wird das aber keiner machen, insofern, jein.

    Es war mir schon klar, aber wir sprechen hier ja von Vertretung, daher sind es die drei Stunden. Was das Auszahlen angeht, so einfach ist das nicht, da bekommen die Schulleiter ganz schnell Ärger, das muss schon vorher explizit beantragt werden.

    Ich kann zu meiner Abteilung sagen, dass sich zumindest das Klima innerhalb der Kollegen verbessert hat, da ich anscheinend der erste hier war, der sie nach ihrer Meinung gefragt hat (hier herrschte lange ein ziemlich autoritärer Führungsstil an der Schule, der immer noch nachwirkt). Inzwischen ist hier auch so ein klein wenig Aufbruchsstimmung zu bemerken!

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