Beiträge von lehrerNRW

    Zu Entlassung


    Ein Beamter kann jederzeit seine Entlassung ohne Angaben von Gründen per Antrag umsetzen.
    Normalerweise wird dem von dir angegebenen Entlassungsdatum entsprochen. Sollten jedoch dienstliche Aufgaben noch nicht beendet sein, kann dich der Dienstherr maximal 3 Monate festhalten. So gehts in NRW.

    Hallo zusammen,
    ich bin zurzeit verbeamtete Lehrerin in der SEK I und überlege aus persönlichen Gründen in den Kirchendienst zu wechseln. Eine Beurlaubung kommt bei mir nicht in Frage, so dass ich um meine Entlassung bitten muss und dann bei der Kirche per Planstelle als Kirchenbeamtin tätig wäre. Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Wechsel?


    Über ein paar Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

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