Beiträge von Schnitz

    alias:
    Du hast meinen vorherigen Beitrag nicht gelesen. Es ist klar, dass ich Noten über das Jahr verteilt eintrage. Aber hier geht es ja darum, dass mit EINEM Programm für alle Lehrer verbindlich über das Jahr die Noten erfasst und dann damit die Zeugnisse gedruckt werden. Das bedeutet, dass alle Lehrer eines Fachen exakt die gleichen Bewertungsmaßstäbe zugrunde legen müssen. Das geht mir persönlich zu weit. Ich benutze auch Tapucate, aber was ich aus den eingegebenen Noten mache, bleibt meine Entscheidung, genau wie die Gewichtung. Schließlich werden Noten vergeben, nicht berechnet.

    Ich glaube, Du vermischst da zwei Dinge: Zeugnisnoten bzw. Zeugnisdruck und Zeugnisnotenberechnung. Letzteres sollte jeder Kollege für sich machen, egal ob mit Bleistift, Kuli, Tapucate, TeacherTool oder jedem anderen beliebigen Notenverwaltungsprogramm.
    Zur Zeugniserstellung: DaNis ist in der letzen Version bereits mit WinZep kombiniert worden. Dadurch muss ich die Schülernamen und -daten für den Zeugnisdruck nicht mehr extra importieren. Die Kollegen geben ihre Noten im LZ in die Rechner ein - natürlich nur die Halbjahres- und Ganzjahresnoten sowie die Kopfnoten. Alles andere würde ich auch als Zeitverschwendung ansehen. Ich drucke die Zeugnisse zentral aus. Fertig.

    Es ist in der Tat ungewöhnlich, aber wir hatten das hier in Nds auch schon einmal an unserer Schule. Das war mit dem Schulleiter abgesprochen und der Kollege hat sich nach nur einem Jahr erfolgreich an eine andere Schule in Nds versetzten lassen.

    Hallo,
    wenn Du Dir einen Gefallen tun willst, dann lies zunächst "SchulRecht!: Aus der Praxis - für die Praxis" von Günther Hoegg. Der Autor ist Lehrer UND Rechtsanwalt. Ich habe die Lektüre vor zwei Jahren (als Vorbereitung auf meine Bewerbung auf einen Koordinatorenposten) sehr genossen, da es sehr unterhaltsam geschrieben ist und durch Wortwitz brilliert. Wie ich eben bei der Recherche gesehen habe, gibt es jetzt auch einen zweiten Teil "für schulische Führungskräfte". Verdammt, den hätte ich mir doch zu Weihnachen wünschen können...
    Wie dem auch sei, ich habe mir natürlich auch das Schulgesetz durchgelesen. Am meisten habe ich aber aus dem o.g. Buch mitgenommen!

    Hallo zusammen,
    erst einmal wünsche ich allen Forumsmitgliedern noch frohe Weihnachten! Nun zum eigentlichen Thema. Ein Bekannter von mir, der im nächsten Schuljahr die didaktische Leitung einer KGS (ohne Oberstufe) in Niederachsen übernimmt, stellt sich folgende Frage: Die KGS ist im Aufbau und hat zum nächsten Schuljahr drei Jahrgänge (im Schnitt ca. 130 Schüler pro Jahrgang). Die Stelle ist zunächst mit A14 besoldet. Laut Schure.de wird die Besoldung ab 540 Schüler auf A15 erhöht. Die entsprechende Schülerzahl wird aller Voraussicht nach zum Schuljahresbeginn 2014 erreicht werden. Bis dahin wird er von jetzt A13 (Schulleiter Grundschule) auf A14 befördert werden. Ich gehe davon aus, dass er 6 Monate Bewährung ableisten muss. Dummerweise wird er im Dezember 2016 65 Jahre alt und geht damit normalerweise zum Halbjahr 2016/2017 in den Ruhestand. Wenn ich mich recht entsinne, muss man die Besoldungsgruppe 3 Jahre lang inne haben, damit sie ruheghaltsfähig wird. In seinem Fall wären es aber nur 2,5 Jahre...
    Hinzu kommt die Frage, ob man direkt mit dem Erreichen der Schülerzahl von A14 auf A15 befördert wird oder ob man sich dann auch noch einmal bewähren muss. Und abschließend gibt es ja die theoretische Möglichkeit, länger als 65 zu arbeiten. Würde man dies tun, kann man dann die Besoldungsgruppe mit in Pension nehmen (da man dann ja die drei Jahre "voll machen" kann oder gibt es da Sonderregelungen?
    Ich weiß, das sind Fragen über Fragen, aber der Gehaltsunterschied zwischen A14 und A15 ist ja nicht unerheblich und damit wird auch das Ruhegehalt, welches man ja für den Rest seines Lebens bekommt, dementsprechend höher sein. In diesem geschilderten Fall ist das nicht unerheblich, da die familiäre finanzielle Situation durch die Pflege der Eltern sehr angespannt ist. Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Verzeiht meine Hartnäckigkeit. :whistling: Ich will das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen aber gibt es vielleicht doch jemanden, der eine definitive Antwort für Nds. kennt?

    Erst einmal besten Dank für die zahlreichen Beiträge!
    Vorherige Kontaktaufnahme versteht sich von selbst - natürlich nach Information des eigenen Schulleiters... Eine Konferenzleitung musste ich nicht zeigen, sondern nur die 2 Unterrichtsstunden sowie das Gespräch zum Amt.

    Genauso hätte ich mir das für Nds auch erhofft. Für "normale" Bewerber wäre das natürlich ärgerlich. Ich weiß auch von Fällen, die sich aus der Schulleitung (A15) für den Stellvertreterposten beworben haben und ein normales Bewerbungsverfahren absolvieren mussten. Hier ist die Besoldung aber auch A15 Z und auch der Aufgabenbereich bzw. die Verantwortung eine andere, da man ja nicht mehr i.A., sondern i.V. handelt. Damit dürfte der Dienstposten auch höherwertig sein (obgleich ebenfalls StD), wodurch eine neue Bewerbung nachvollziehbar erscheint.
    Bear scheint aber andere Informationen für Nds zu haben. Aber zumindest scheint es ja so zu sein, dass ich meinen Versetzungswunsch nicht publik machen muss, solange keine Stelle ausgeschrieben ist. Ich hatte mal gelesen (ich weiß nicht mehr für welches Bundesland), dass vor Ausschreibungen erst Versetzungen abgeklärt werden müssen. In diesem Fall hätte man ja schon vorher tätig werden müssen. Zu früh will mich meine Absichten nicht öffentlich machen, denn das sorgt ja in der Regel eher für schlechte Stimmung.
    Sicher scheint zudem zu sein, dass man als StD natürlich beste Chancen hätte, auch wenn man im Falle einer erneuten Bewerbung mit einer "3" (bzw. einem "C") trotz A15 einen A14er mit einer "2" (bzw. "B") oder einen A13er mit einer "1" (bzw. einem "A") fürchten müsste. Wenn die dann noch weiblich oder gar behindert sind, wird es noch enger. Ein Verfahren wie von rauscheengelsche wäre mir natürlich lieber. Mit Referendariat habe ich jetzt knapp 60 Unterrichtsbesuche absolviert. Wenn ich kann, verzichte ich gerne auf weitere. ;)

    Ja und nein. Man kann sich mit A13 bewerben, bekommt dann im Erfolgsfall den höherwertigen Dienstposten eines Studiendirektors übertragen und wird in die Besoldungsgruppe 15 eingewiesen, aus der man dann bis zum Ablauf der Bewährungsfrist weiterhin Bezüge nach A13 erhält. Danach (6 Monate) wird man zum OStR ernannt und das Spiel geht eine Etage weiter oben von vorn los. Ich bin jetzt nach wie vor in die Besoldungsgruppe A15 eingewiesen, bekomme aber bis zum Ablauf der Bewährungszeit Bezüge nach A14. Auf A14 sitz man aber nicht nur 6 Monate, sondern ein Jahr. Dieses Jahr im im Januar um. Kurz gesagt, man wird kurz auf A14 "zwischengeparkt"...

    Tja, was soll ich da erklären? Es wurde eine Stelle an meiner Schule frei, ich habe mich beworbenen und hatte Glück. Von außerhalb soll auch jemand Interesse gehabt haben, aber ich weiß nicht, was aus dieser Bewerbung geworden ist.

    Tatsächlich? Das wundert mich ein wenig, denn an meiner Referendariatsschule kam damals jemand neu in die erw. Schulleitung als StR und war kurz später (dann als OStR) Richtung Ministerium verschwunden (auch ein A15 Posten). Dort hat er es aber auch nur kurz ausgehalten und ist dann wieder an eine andere Schule gewechselt, wo er schließlich StD wurde. Die Bewährungszeit scheint also trotz der Stellenwechsel weitergelaufen zu sein. Ich wüsste auch nicht, dass er sich jedes Mal neu beworben hätte. Ich ging davon aus, dass er sich jeweils hat versetzen lassen, da alle Posten A15 Stellen waren bzw. sind.
    Wenn dem aber so wäre, kommen da neben der Tatsache, dass ich bereits StD bin, auch soziale Gesichtspunkte ins Spiel, wie etwa Familienstand und Wohnort?

    Nachtrag: Ich weiß ja, dass gleichwertige frei werden. Es geht ja nicht um einen sofortigen Wechsel, sondern darum, mittelfristig die Schule zu wechseln. Natürlich spielen Wohnort und Familie eine wichtige Rolle. Es dürfte aber auch für die persönliche Entwicklung sowie für die jeweilige Schule förderlich sein, wenn man seinen Horizont (was die Aufgabenbereiche angeht) etwas erweitert.

    Naja, eine Zurückstufung kommt nicht infrage. Es wäre ein Wechsel von einem Koordinatorenposten auf einen anderen freien Posten in der hiesigen erweiterten Schulleitung. Der Stundenplaner Posten wird als erstes neu besetzt, d.h., dass diese Neubesetzung für mich noch etwas zu früh kommt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem solchen Falle eine erneutes vollständiges Bewerbungsverfahren fällig wäre, denn der Dienstposten wäre ja gleichwertig. Vielleicht müsste man das "Gespräch zum Amt" erneut führen. Auf der anderen Seite werden aber auch innerhalb der Schulleitungen Posten getauscht oder Geschäftsbereiche neu eingeteilt. In diesen Fällen werden ja auch keine neuen Gespräche geführt.

    Wie gesagt, ich bin an einem niedersächsischen Gymnasium tätig. Natürlich möchte ich nicht während der Bewährungszeit in diese Richtung nachfragen.

    Hallo liebe Mitstreiter,


    ich bin als Koordinator an einem niedersächsischen Gymnasium tätig. Zurzeit bin ich noch OStR, werde aber bald StD, da meine Bewährungszeit abläuft (zumindest gehe ich davon aus...). Nun meine Frage: Wie ist der Ablauf, wenn ich mich an eine andere Schule versetzen lassen möchte (ebenfalls in der Schulleitung, versteht sich). Muss ich auf eine Stellenausschreibung warten oder meinen Versetzungswunsch bei der Landesschulbehörde anmelden? Ich meine mich zu erinnern, dass vor einer Stellenausschreibung eventuelle Versetzungen abgeklärt werden müssen. Ich möchte aber nur ungern die Pferde scheu machen, da ich einen solchen Schritt erst in ca. 2 Jahren erwäge und noch nicht einmal zum StD ernannt worden bin.

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