Beiträge von elkadetto

    @ susannea: naja, das kind kam zu früh, ich hab die geburtsurkunde an die behörde geschickt und mit meinem schulleiter besprochen, dass ich noch eine woche zur schule komme (zwischennotenbesprechung, abschließen der unterrichtseinheiten, übergabegespräche mit den vertretenden kollegen), dann zwei wochen herbstferien. sauberer schnitt nach den herbstferien, deswegen beginn der elternzeit am 17.10, statt noch für 4 tage hinzugehen. in den herbstferien dann schreck beim sichten der elterngeldunterlagen (in der schule niemand erreichbar, von der behörde schon genehmigung der elternzeit für besagten zeitraum erhalten).


    wie's aussieht bekomme ich dann jetzt eben 5 tage weniger gehalt und zusätzlich geld abgezogen wegen der teilzeitarbeit am ende des 2ten lebensmonats. richtig?


    tja, hätte ich das mal vorher gewusst, aber vor der geburt war einfach keine zeit und dann musste es schnell gehen mit dem elternzeitantrag....

    Also,


    ich habe insgesamt zwei Monate Elternzeit beantragt: 1. Monat vom 17.10 - 16.11, obwohl Geburt des Kindes am 22.09 - mein Fehler, das Kind kam zu früh, ich hatte mich mit der Lebensmonatsregelung noch nicht auseinandergesetzt und habe einfach einen sinnvollen Startpunkt für die Elternzeit gesucht (nach den Herbstferien), böses Erwachen dann beim Ausfüllen des Elterngeldantrags.


    2. Monat dann vor den Sommerferien, das kommt terminlich auch gut hin.


    Arbeite z.Zt. zu 75%, hätte dann im November 3 Tage an denen ich arbeite, obwohl das noch im Elterngeld-relevanten Bezugszeitraum (2 LM) liegt. Und ich gehe 5 Tage vor Beginn des 2ten LMs in Elternzeit, also 5 Tage ohne Gehalt und ohne Elterngeld (17.10 - 21.10) Das lässt sich auch nicht mehr ändern, ist bereits genehmigt, Vertretung organisiert...


    Meine Frage ist jetzt vor allem: Bleibt es bei den 5 Tagen Gehaltseinbuße + der Gehaltseinbuße durch die Arbeit während des Elterngeldbezugszeitraums (das wird dann ja wohl vom Elterngeld abgezogen?) ODER kann die Elterngeldstelle mir jetzt die Auszahlung des Elterngeldes gänzlich verweigern??

    Habe da wohl einen Fehler gemacht, denn ich habe ElternZEIT vom 17.10 bis zum 16.10 beantragt und genehmigt bekommen. ElternGELD kann ich ja aber nun nur nach Lebensmonaten beantragen - das wäre dann der 22.10. In der Behörde können die nichts mehr ändern. Bekomme ich denn nun ÜBERHAUPT Elterngeld, oder sagen die jetzt "Nö, kein Anspruch, weil ja nicht voller Monatsbezug?" Oder sagen die "Pech gehabt, kriegste für 5 Tage gar kein Geld (weil vom 17. - 21.10 nicht auf der Arbeit, aber auch kein Anspruch auf Elterngeld?")


    Über qualifizierte Antworten freut sich ein :depp: aus Hamburg

Werbung