... spricht ja nichts dagegen, mehreres auf einmal zu probieren. Mich stört's, dass bei Fehlverhalten von Vorgesetzten einfach nur auf Maßnahmen verwiesen wird, bei denen nicht mal die Chance besteht, dass es Konsequenzen gibt.
Und wie schnell diese bearbeitet wird, hängt immer auch vom eigenen Auftreten ab bzw. wie man diese einreicht.
Es ist unsere Pflicht, solches Fehlverhalten zu melden. Ich sehe das nicht einfach nur als Option.
Es wäre mir jetzt neu, dass mein Auftreten beim Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwede Einfluss auf die Geschwindigkeit der Bearbeitung hat, insbesondere, weil man bei uns nicht persönlich bei der nächst-höheren Dienststelle aufschlägt, sondern die Beschwerde schriftlich einreicht.
Geht es Dir jetzt in erster Linie um Hilfe für das betroffene Kind oder um Konsequenzen für des Fehlverhaltens des Vorgesetzten? Beides? Ok ... aber dann bitte nicht "Die Antwort kann doch nicht sein, dass man ... "nur" eine Klassenkonferenz einberuft ..." schreiben und die Dienstaufsichtsbeschwede als bestes Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit des Kindes verkaufen. Konferenz und Beschwerde haben zwei verschiedene Zielrichtungen.