Keine Ahnung, ob diese Information rechtlichen Bestand hat ...
https://beamten-infoportal.de/…kleiderordnung-festlegen/
"Doch dürfen Lehrer in die Kleiderwahl ihrer Schüler eingreifen? Die Antwort lautet ja, die Lehrer dürfen. Auch wenn die Schüler sich bei einer freizügigen Kleiderwahl auf die Erlaubnis ihrer Eltern berufen oder auf eine bewusste Entscheidung, verfügt die Schule über einen eigenständigen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, dass die Schule im Rahmen dessen Erziehungsmaßnahmen ergreifen kann, mit dem Ziel die Schützlinge so sozialadäquatem Verhalten zu erziehen. Somit können auch die Schülerinnen und Schüler dazu aufgefordert werden, sich angemessen im Sinne der Schule zu kleiden. Diese sind dann auch dazu verpflichtet, diesen Vorgaben nachzukommen. Aus rechtlicher Sicht wäre diese Aufforderung nur dann ungültig, wenn sie nicht dem gesellschaftlich akzeptierten Standard entspräche und eine Diskriminierung, eine Unverhältnismäßigkeit oder reine Willkür darstellte.
Doch auch zu viel Kleidung dürfen Lehrer in bestimmten Fällen untersagen, etwa bei einem Kopftuch oder einer Ganzkörperverhüllung.
Nach einem Beschluss des Bonner Landgerichts kann so das Tragen eines Kopftuchs an Privatschulen untersagt werden, wenn dieses dem Profil des Schulträgers widerspricht. An öffentlichen Schulen hingegen ist lediglich das Tragen eines Ganzkörperschleiers nicht gestattet. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern begründete dieses Verbot damit, dass ein Ganzkörperschleier eine Verweigerung von nonverbaler Kommunikation darstelle und in einigen Fällen sogar den Augenkontakt unterbinde.
Der Kleidungsstil ist ein Ausdruck der persönlichen Individualität und Freiheit eines jeden. Trotzdem dürfen Lehrer im Rahmen des schulischen Erziehungsauftrages die Schülerinnen und Schüler zu angemessener Kleidung im Sinne des Schulkonzepts auffordern."
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https://www.welt.de/regionales…ogginghosen-verboten.html
"... in einem Würzburger Gymnasium. Hier gilt seit 2015 ein Dresscode für die Schüler, der den Jungen und Mädchen allzu knappe Oberteile und Kopfbedeckungen untersagt. Hier hatte die Schulleitung die Kleiderordnung aber von Anfang an gemeinsam mitden Schülern erarbeitet. Der Wirbel an der Schule selbst hielt sich deshalb in Grenzen.
Das bayerische Kultusministerium empfiehlt exakt dieses Vorgehen. „Jede Schule handelt in Sachen Kleidervorschriften eigenverantwortlich“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Welt“. „Im bayerischen Schulrecht ist keine Kleiderordnung verankert.“ Festgelegt ist nur, dass die Schüler sich so verhalten müssen, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird. „Soll eine Kleiderordnung festlegt werden“, so die Sprecherin weiter, „ist es wichtig, dass diese Entscheidung gemeinsam von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern getroffen wird.“"
Fakt ist: Es gibt eine ganze Reihe von Schulen quer durch Deutschland, die den SuS einen Dresscode vorschreiben (wollen) und die bisher weder von einem Gericht verurteilt wurden, noch wegen Schülerschwund geschlossen werden mussten. Ob man so einem Dresscode nun ablehnend gegenüber steht oder nicht, es scheint möglich zu sein (ich würde aber auch dringend dazu raten, das zusammen mit Eltern und Schülern zu besprechen).