Beiträge von DeadPoet

    Der Bayerische Philologenverband sieht das so:

    Sein Vorsitzender Michael Schwägerl äußert sich zur Petition: „Wenn Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, ihre Abiturprüfung sei die schwerste, dann ist das zunächst verständlich und eine zutiefst menschliche Reaktion. Sieht man sich aber die Ergebnisse der letzten Jahre an, so erkennt man, dass sich die Durchschnitte nur um wenige Hundertstelnoten voneinander unterscheiden. Insofern ist die Einschätzung der Petition, dass es in den letzten Jahren starke Schwankungen gab, schlichtweg falsch. Es ist deswegen auch nicht angebracht, über das Niveau des Abiturs zu diskutieren. Wir sind zurecht stolz auf den hohen Anspruch des bayerischen Abiturs. Warten wir doch erstmal die Ergebnisse ab.“
    Florian Borges, Fachgruppenleiter Mathematik im bpv, sieht die Sache ähnlich: „In der diesjährigen Prüfung waren keine lehrplanfremden Inhalte verlangt. Es kann natürlich sein, dass die ein oder andere Überraschung in den Aufgaben war, aber ein zumutbarer Anteil von problemorientierten, anspruchsvolleren Nichtstandardaufgaben ist vorgesehen, schließlich strebt man die allgemeine Hochschulreife an und sollte mehr als nur rezeptartige Reproduktionstechniken beherrschen. Alle Niveaus sollen in angemessenem Anteil vertreten sein und nach ersten Berichten von Kolleginnen und Kollegen war insbesondere der Teil A in diesem Jahr sehr machbar. Viele Kollegen vor Ort teilen die Einschätzung, dass es insgesamt eine sehr faire Aufgabenstellung war. Insofern sind wir überrascht, dass es jetzt eine solche Reaktion gibt.“
    Daher rät Schwägerl den Abiturienten: „Hadert nicht mit der Matheprüfung. Konzentriert Euch jetzt voll auf die anstehenden Aufgaben und weiteren drei Prüfungen und wartet dann das Ergebnis ab.“ Und an die Politik appelliert er: „Was die Lehrkräfte brauchen ist Rückendeckung, auch vonseiten der Politik. Die Schüler wurden von uns bestmöglich auf das Abitur vorbereitet und jetzt heißt es die Arbeiten (zumeist am Wochenende oder abends) zu korrigieren.“

    https://www.merkur.de/bayern/mathe-a…r-12250718.html

    Ich halte das für eine zunächst mal recht vernünftige Einschätzung, habe aber noch nicht mit den Mathe-Kollegen/Kolleginnen an meiner Schule reden können, wie sie die Aufgaben einschätzen.

    ...der dankbar entschwand, als die Schulleitung meinte, ein Dienstgespräch sei kein Verwaltungsakt sondern bloß ein Gespräch, Beistand mitnichten vonnöten.

    Äh ... siehe oben verlinkten Beitrag der GEW ...

    Lehrkräfte (egal ob beamtet oder nicht) haben (zumindest in meinem Bundesland) das Recht, sich bei Dienstgesprächen, denen ein Konflikt zugrunde liegt, begleiten zu lassen.

    zum Thema Dienstgespräch (mag je nach Bundesland verschieden sein!!):

    https://wuppertal.gew-nrw.de/detailarbeitre…ech-bittet.html

    "Zunächst einmal zur Klärung der Hinweis, dass

    • Dienstgespräche mit möglichen disziplinarischen Folgen ausschließlich bei der Bezirksregierung bzw. dem Schulamt und nicht mit der Schulleitung geführt werden.
    • Die Begleitung durch einen Personalrat, eine Person des Vertrauens oder durch einen Rechtsanwalt ist Ihr Recht und unbedingt empfehlenswert.
    • Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen als Instrument der Personalführung gibt es im Schulbereich nicht.

    Die Schulleitung ist grundsätzlich verpflichtet, bei auftretenden Konflikten oder Beschwerden ein Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft zu führen, um den zugrundeliegenden Sachverhalt zu klären.
    Dementsprechend kann man ein solches Gespräch auch nicht verweigern.
    Die Lehrkraft hat aber das Recht im Vorfeld zu erfahren, um welches Thema es in diesem Gespräch mit der Schulleitung gehen soll. Man ist auch nicht verpflichtet einer Ad-hoc-Einladung nachzukommen. Einem
    solchen Ansinnen kann man immer mit dem Hinweis begegnen, man möchte sich auf dieses Gespräch, da es überraschend komme, vorbereiten und ggf. eine Person des Vertrauens hinzuziehen.
    Die Hinzuziehung einer Person des Vertrauens oder eines Rechtsbeistandes ist auch hier grundsätzlich anzuraten. Das ist das Recht jedes Beschäftigten, das sich u.a. aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und
    aus dem in Art. 2 Abs. 1 GG festgelegten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten lässt.
    Die Person des Vertrauens unterstützt, kann eine Gesprächsnotiz verfassen und ermöglicht im Anschluss die gemeinsame Reflexion des Gesprächs und damit ggf. das Verfassen einer Stellungnahme zum Protokoll.
    Unsere Erfahrungen zeigen:
    In Konfliktsituationen kann die Anwesenheit einer dritten Person entschärfend wirken.
    Schulleitungen werden darin geschult, solche Gespräche zu führen, umso mehr sollten Beschäftigte ihr Recht auf einen Beistand wahrnehmen."

    https://www.tresselt.de/konflikt/

    Da steht zu viel, um es hier zu zitieren, aber das Lesen lohnt sich.


    Generell: Meine erste Anlaufstation wäre der Personalrat ... das Verhalten mancher SL wäre soooo ein gefundenes "Fressen" für einen guten Personalrat. Warum muss man dann so häufig lesen, dass der PR nichts tut / mit der SL unter einer Decke steckt? Er wird doch vom Kollegium gewählt. Hat jedes Kollegium den PR, den es verdient?

    Wir (Personalrat) hatten heute die Zahl der aktuellen Bewerber je Fächerkombination in Bayern vorliegen (Warteliste war da noch nicht drin). Schaut in E/Geo wirklich nicht gut aus. Die Glaskugel des Chefs, der davon spricht, dass alle in 2-3 Jahren eine Planstelle hätten, hätte ich gerne. Klar, das G9 wächst, damit würden mehr Lehrer nötig (es sei denn, das KM beschließt, dass man den Schülerberg mit einer Arbeitszeiterhöhung auch schafft - hatten wir schon einmal). Die meisten Kollegien sind nicht mehr hoffnungslos überaltet, eine Pensionierungswelle wird es also auch nicht geben. Aus welchen veröffentlichten Zahlen lässt sich denn schließen, dass alle in 2-3 Jahren eine Planstelle bekommen werden? Machen keine Leute mehr das 2. Staatsexamen? Sind die Wartelisten leer? Im Februar 2019 wurden 20% des aktuellen Prüfungsjahrgangs mit E/G, E/Geo etc eingestellt (12 von 60, da bleiben einige auf der Warteliste).

    Evtl. ist das eine Option?

    https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen…siallehrer.html

    Und: nochmal zur Bestätigung: In Bayern kriegt man solange Aushilfsverträge/befristete Verträge, bis kurz bevor man ein Recht auf Entfristung hätte - dann ist man raus.

    Die Frage ist ja nicht, ob man die Kinder von Freunden und Kollegen unterrichten darf, habe ich auch schon. Es geht mir darum, ob man im privaten Bereich mit seinen Schülern (und deren Eltern) auf Veranstaltungen die Freundschaft pflegen/zeigen darf, die gleichzeitig auch von anderen Eltern und Schülern der Klasse besucht werden.

    Grundsätzlich würde ich da sagen: Ja.

    Ich wohne am Ort. Meine Frau ist engagiert im Sportverein (Kinderturnen). In der Nachbarschaft leben Eltern, mit deren Kindern unsere Kinder spielen. Wenn diese Kinder nun zu uns an die Schule kommen, landen sie evtl. auch mal in einer meiner Klassen. Ich sehe da überhaupt keinen Grund, Bekanntschaften plötzlich "ruhen" zu lassen.

    Noch "extremer": Ich hab bei mir in einer Klasse ein Mädchen sitzen, bei deren Nachnamen ich mal kurz innerlich gezuckt habe, da in meinem eigenen Abiturjahrgang jemand mit diesem Nachnamen war. Aber da der Name nicht soooo selten ist, hab ich nicht viel darüber nachgedacht.
    Elternsprechtag ... Tür geht auf und rein kommt mein ehemaliger Klassenkamerad. Den soll ich jetzt "siezen"?

    Ich mach Musik, spiel in einer Band. Der Sohn unseres Bassisten musste mich auch ein Jahr lang "ertragen". Deshalb "sieze" ich doch unsern Basser jetzt nicht.

    Sollte in meinem Bekanntenkreis ein Polizist sein und ich falsch parken, würde ich im Leben nicht auf die Idee kommen, dass er mich nicht aufschreibt, nur weil wir uns kennen.

    Ich muss Lehrern und anderen Berufen schon auch zutrauen, dass sie ihren Beruf professionell ausüben.

    Hm ... klingt nach einem meiner Oberstufenkurse.


    Je nach Schulart würde ich aber auch sagen: irgendwann ist der Punkt erreicht, wo man aufhören muss, den Hund zum Jagen zu tragen. Man erklärt, man bietet Übungen an (Hausaufgaben), die man bespricht, man informiert ggf. die Eltern über nicht erledigte Aufgaben. Aber dann muss man auch einfach einmal eine (zwei, drei) Leistungserhebung(en) durchführen - und wenn die schlecht ausfallen und das die SuS nicht stört (und die Eltern immer noch nicht mit ziehen), sind sie an bestimmten Schulformen evtl. falsch.

    Evtl. sind wir auch zu "nett" und sie ruhen sich aus in dem Wissen, dass wir ständig wiederholen, anbieten und dann doch nicht so richtig "beißen"?

    Wenn ein Schüler laufend zu spät kommt oder fehlt, sind Maßnahmen erforderlich, richtig. Aber selbst da muss man unterscheiden, ob er unverschuldet fehlt (nachgewiesene Krankheit mit Attest) oder zu spät kommt (Bescheinigung vom Busunternehmen) oder nicht. Wenn es unverschuldete Versäumnisse sind, lässt die Schulordnung meines Bundeslandes es nicht zu, eine "6" zu vergeben oder dem Schüler einen Teil der Prüfung zu verweigern.
    Im vorliegendem Fall gab es eine Bescheinigung.
    Kein Schulleiter, den ich kenne, würde es zu lassen, eine 6 zu vergeben, wenn der Schüler nicht pünktlich ist, weil sein Bus Verspätung hatte. Zumindest wäre Voraussetzung, dass der Bus regelmäßig zu spät kommt, eine zumutbare frühere Alternative vorhanden ist und dem Schüler vorher schon irgendwann einmal mitgeteilt worden ist, dass er den früheren Bus nehmen soll.

    Entschuldigtes Zuspätkommen(eben z.B. Bescheinigung des Busunternehmens, die aber zeitnah): Zeitverlängerung oder Nachtermin.
    Unentschuldigtes Zuspätkommen: keine Zeitverlängerung, Bewertung eines bereits durchgeführten Prüfungsteils (Hörverstehen) mit Note 6.

    Ich hatte das mal sogar in der Abiturprüfung: mündliches Gruppengespräch mit 5 Minuten "Vorbereitungszeit" auf das gestellte Thema vorher. Gespräch dauert dann ca. 15 Minuten. Schüler kommt 5 Minuten nach Beginn des Gesprächs eigenverschuldet zu spät. Ich hab ihn wieder raus geschickt, weil er die anderen im Gesprächsfluss störte und ohne die 5 Minuten Vorbereitungszeit evtl. auch das Niveau des Gesprächs der anderen runter gezogen hätte. Ich habe damit gerechnet, dass er halt einen Nachtermin bekommt, habe ihm also nicht gesagt, dass es 0 Punkte wären. Er lief aber gleich zur Schulleitung ... dort ist er wohl mit einem ähnlich optimistischen Selbstbewusstsein aufgetreten wie sonst auch und die SL hat (ohne mein Zutun) entschieden, dass dieser Teil der Abiturprüfung mit "0" bewertet wird.

    Ja, ich denke in solche Entscheidungen kann sie die SL einmischen, da es (zumindest in meinem Bundesland) in den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen steht, dass ein Schüler, der eine angesagte Leistungserhebung mit ausreichender Begründung versäumt, einen Nachtermin erhält. Eine Verspätungsbescheinigung des Busunternehmens ist eine solche Begründung. Aus meiner Sicht stellt dein SL also nur sicher, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten werden - und das muss er, ich sehe hier keinen pädagogischen Ermessensspielraum.

    Hallo Wollsocken80,

    mit dieser Einstellung kannst du aber nur überleben, wenn die Schulleitung voll dahinter steht. Wenn von "oben" implizit Druck auf die Lehrerschaft ausgeübt wird, dass die SuS doch bitteschön gute Noten daheim vorzeigen können sollten, dann wird das deutlich komplizierter. Ein Bekannter von mir (Deutschlehrer am Gymnasium) hat arge Probleme mit der Schulleitung bekommen, der hinter den Eltern stand und das Ende vom Lied war, dass sein Unterricht begutachtet wurde und eine Evaluation durchgeführt wurde. Das Ergebnis war letztlich positiv für ihn - einige schwierige SuS hatten sich zusammengeschlossen und die Eltern gleich mit. Wie gesagt: Es war eine 12. Klasse!

    Die Sache ist im Sand verlaufen, aber seither überlegt er es sich auch 2x, ob er nicht doch lieber abrundet. Ich selbst habe Erfahrungen gemacht, die in eine ähnliche Richtung gehen. Zu Beginn wollte ich auch so konsequent und hart sein, aber das kannst du nicht als Einzelkämpfer so durchziehen. So sehe ich das jedenfalls.

    der Buntflieger

    Ich kann nachvollziehen, dass man als Referendar auf das Wohlwollen der Schulleitung bis zu einem gewissen Punkt angewiesen ist und es sich da nicht verderben möchte. Nicht nachvollziehen kann ich, wenn fertige, verbeamtete (!) LehrerInnen ihre Notengebung von der Angst vor der Schulleitung beeinflussen lassen. Was will mir der Schulleiter denn groß, was ich nicht aushalten könnte? Ok, Beurteilung ... dann werd ich halt nicht Studiendirektor, dafür kann ich morgens noch in den Spiegel schauen, weil ich zu meinen Grundsätzen / Standards stehe.

    Kenne ich auch. In der Mittelstufe immer 3 oder 4 gehabt, aber in der Oberstufe soll es plötzlich zweistellig sein (also eine 2). Grade hatte ich diese Diskussion wieder (Schüler bekam mündlich 12 Punkte, sah sich aber "mindestens bei 13" ... ich habe dann nachgeschaut, was er in der 10. Klasse in Englisch an Einzelnoten hatte ... ein einziges Mal eine 1, sonst war von 2 bis 4 alles dabei. Als ich ihm das sagte, wurde er plötzlich kleinlaut und die 12 Punkte waren doch völlig in Ordnung - er hat's wohl einfach mal mit einer etwas großzügigen Auslegung der Wahrheit versucht).
    Ich halte mich für jemanden, der grundsätzlich sehr fair, tendenziell freundlich bewertet. Meine Schnitte in Schulaufgaben / Klausuren sind in der Regel recht gut. Ich bin ab und zu mal am Grübeln, ob ich nicht zu großzügig bin, für zu streng halte ich mich nicht. Aber ich habe ein bestimmtes Anforderungsniveau (liegt mMn im ganz normalen Bereich) und unter das weigere ich mich, am Gymnasium zu gehen (insbesondere in der Oberstufe) und da bin ich dann auch stur. Ja, es "fuchst" mich auch ... aber Nachgeben würde mich wohl auf lange Sicht noch mehr mit mir selbst unzufrieden sein lassen. Man muss mit sich im Reinen sein ...
    Meine Standardantwort ist: "letztes Jahre eine 3 (oder eine 4) ... was haben Sie denn nun so viel besser gemacht, dass das eine Steigerung von 1-2 Notenstufen rechtfertigen würde?" Das dreht ein wenig den "Rechtfertigungszwang" um.
    Wenn ein Schüler ohne Argumente darauf besteht, seine Leistung müsse zweistellig sein, kriegt er auch durchaus zur Antwort, dass "05" auch zweistellig ist.

    Ich habe es schon einmal geschrieben - aber dann halt noch einmal: Bestimmte Dinge stehen als übergeordnete Ziele im Lehrplan und in der bayerischen Verfassung. Dazu gehört der richtige Umgang mit der Umwelt. Als Geschichtslehrer finde ich es grundsätzlich gut, wenn sich junge Menschen engagieren (aber natürlich: es gibt Ziele, die würden mir Bauchschmerzen bereiten). Aber bei Engagement für Dinge, die im Lehrplan stehen oder in unserer Verfassung ... da habe ich kein Problem. Umwelt steht drin, dumpfe Abgrenzung gegen Zuwanderung steht nicht drin. Hab ich jetzt Glück gehabt oder sind viele Jugendliche dann doch so klug, dass sie wissen, wofür es richtig ist zu demonstrieren?

    Inklusion am Gymnasium ist nichts als linke Ideologie. Geistig Behinderte an einer Schule für die künftige Elite? Das kann sich nur ein Ideologe ausdenken, so unsinnig ist es.
    Ich erlebe es an unserer Schule täglich. Die Lehrer sind komplett überfordert, die Behinderten stören den Unterricht mal eher aktiv, mal passiv durch ihr absolut unterdurchschnittliches Leistungsvermögen (verglichen mit den Nichtinklusionskindern). Und in den Seminaren (und damals an der Uni) erzählen uns weltfremde, meist linke Theoretiker, was für eine tolle Idee das alles ist umd wie diskrimierend die pösen pösen Sonderschulen doch sind. Es ist ein Trauerspiel.

    Erster Beitrag und gleich so einer ... was verstehst du unter "Geistig Behinderte"? Die Inklusionsschüler, die ich unterrichtet habe, waren bzgl. ihrer geistigen Fähigkeiten genau so gut oder schlecht wie SuS ohne Nachteil ... der Nachteil bestand in einer anderen Form der "Behinderung". Ich habe durchaus am Anfang befürchtet, dass mich das überfordern würde ... das ist aber nicht eingetreten. Unterrichtstörungen gab es von der Seite weniger als von manchen Nichtinklusionskindern (von denen übrigens eine ganze Menge vom Leistungsvermögen - je nach Art der Anforderung - unter den Inklusionskindern lagen).
    Ich bin durchaus der Ansicht, dass wir eine große Zahl an Inklusionsschülern nicht leisten können und bei bestimmten Formen der "Behinderung" auch überfordert sein könnten (die habe ich aber an unserer Schule noch nicht erlebt). Ich kann mir auch vorstellen, dass in manchen Fällen Sonderschulen mit speziell ausgebildetem Personal Sinn machen. Deshalb die ganze Idee komplett abzulehnen finde ich aber falsch.

    Aha ... dann frage ich mich, warum ich seit vier Jahren im Inklusionsteam am Gymnasium arbeite und entsprechende SchülerInnen betreue ... es gibt nämlich eine ganze Reihe von SuS, die trotz eines bestimmten Nachteils die Anforderung des Gymnasiums schaffen können (mit ggf. etwas Hilfe) oder es wenigstens versuchen wollen.

    Bei uns wird Spanisch als Fremdsprache als Wahlfach angeboten. Nur eine Lehrkraft von drei hat Spanisch als Unterrichtsfach studiert, die anderen geben das Fach, weil sie (in anderen Fächern ausgebildete) Lehrer sind und Spanisch können - vielleicht erkundigst Du dich, ob das eine Perspektive wäre?


    Im GeWi-Studium werden halt andere Kompetenzen vermittelt. In Mint geht es um analytisches Denken, Faktenwissen, logisches Denken usw. Im GeWi-Studium ums lesen (und um das Verstehen des Gelesenen), plaudern (nein, nennt sich Fachdiskussion - andere Menschen mit logischen Argumenten und Faktenwissen überzeugen ... wenn Du so willst ist das die Anwendung der Kompetenzen, die nach Dir nur ein Mintler hat) und mit dem MacBook bei Starbucks sitzen (nennt sich Recherche).

    fixed it a bit for you.

    Politische Gesinnung? Lass mal sehen: Aus dem Bayerischen Lehrplan für das Gymnasium:

    „Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“

    Das klingt jetzt sehr ... idealistisch, altbacken, konservativ was auch immer (und jetzt bitte keine Diskussion über Gott), aber das sind auch Werte aus der Bayerischen Verfassung. Und wenn sich meine Schüler für diese Werte einsetzen, habe ich nichts dagegen, sondern befürworte das. Die "Liebe ... zum deutschen Volk" ist übrigens NICHT im Sinne bestimmter Rechtsausleger zu verstehen, denn dagegen stehen "Völkerversöhnung", "Würde des Menschen" und "Hilfsbereitschaft".

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