Entschuldigtes Zuspätkommen(eben z.B. Bescheinigung des Busunternehmens, die aber zeitnah): Zeitverlängerung oder Nachtermin.
Unentschuldigtes Zuspätkommen: keine Zeitverlängerung, Bewertung eines bereits durchgeführten Prüfungsteils (Hörverstehen) mit Note 6.
Ich hatte das mal sogar in der Abiturprüfung: mündliches Gruppengespräch mit 5 Minuten "Vorbereitungszeit" auf das gestellte Thema vorher. Gespräch dauert dann ca. 15 Minuten. Schüler kommt 5 Minuten nach Beginn des Gesprächs eigenverschuldet zu spät. Ich hab ihn wieder raus geschickt, weil er die anderen im Gesprächsfluss störte und ohne die 5 Minuten Vorbereitungszeit evtl. auch das Niveau des Gesprächs der anderen runter gezogen hätte. Ich habe damit gerechnet, dass er halt einen Nachtermin bekommt, habe ihm also nicht gesagt, dass es 0 Punkte wären. Er lief aber gleich zur Schulleitung ... dort ist er wohl mit einem ähnlich optimistischen Selbstbewusstsein aufgetreten wie sonst auch und die SL hat (ohne mein Zutun) entschieden, dass dieser Teil der Abiturprüfung mit "0" bewertet wird.
Ja, ich denke in solche Entscheidungen kann sie die SL einmischen, da es (zumindest in meinem Bundesland) in den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen steht, dass ein Schüler, der eine angesagte Leistungserhebung mit ausreichender Begründung versäumt, einen Nachtermin erhält. Eine Verspätungsbescheinigung des Busunternehmens ist eine solche Begründung. Aus meiner Sicht stellt dein SL also nur sicher, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten werden - und das muss er, ich sehe hier keinen pädagogischen Ermessensspielraum.