Beiträge von Brick in the wall

    Bei älteren SuS kommt nach meiner Beobachtung noch ein weiterer Faktor dazu: Nachhilfe kostet ganz direkt Geld, darf also nicht sinnlos sein.

    Hin und wieder erzählen mir Schüler ganz selbstverständlich, für die Hausaufgaben keine Zeit gehabt zu haben, weil sie ja noich Gitarren-/Reit-/Klavier- oder sonstigen Unterricht hätten.
    Ich mache mein Unverständnis deutlich, Privatvergnügen usw. Die Antwort ist dann, dass man diesen Unterricht ja schließlich bezahlen müsse. Daher meine Einschätzung.
    Wäre mal interessant zu wissen, ob SuS an kostenpflichtigen Schulen weniger Nachhilfe nehmen. Und wenn das so ist, ob das auch daran liegen könnte, dass die gebührenpflichtigen Schulen ihre Kundschaft nicht durch schlechte Noten vergraulen wollen.

    Der jetzige SL schreibt eine Beurteilung, daraufhin entscheidet die BezReg.
    Wenn du dich nicht aus irgendwelchen Gründen für unfähig erweist oder so beurteilt wirst, wüsste ich nicht, was noch dazwischen kommen sollte.

    Ich habe schon früher mal mitbekommen, dass die BezReg in einem anderen Fall nachgefragt hat, welches die Wunschstelle des Bewerber war. Diese Stelle hat er dann bekommen, ist ja auch sinnvoll.

    Bei mir ist es schon einige Jahre her, es war auch ein anderes Bundesland, aber warum nicht?
    Jeder Betrieb freut sich doch, wenn Mitarbeiter sich bewusst für ihn entscheiden.
    Und umgekehrt könnte es theoretisch auch sein, dass deine Fächerkombi an Schule X jetzt plötzlich nicht mehr passt und die Ausbildung da für dich sehr ungünstig wäre. Das erfährst du auf diesem Wege dann auch.

    Zu Berlin oder Lehramt GS kann ich nichts sagen, aber ein Mathestudium hat nichts mit dem zu tun, was man aus der Schule kennt. Gerechnet wird da nicht.
    Wenn dir matheamtisches Denken (Beweise, Herleitungen etc.) in der Schule schon schwer fiel, wird das in der Uni wohl nicht gut werden.

    Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass du vor Beginn des Studiums mal einige Zeit Gasthörer wirst?

    Wenn der Mann Anstand und Ar*** in der Hose hätte, würde er sich persönlich entschuldigen.

    Stimmt.
    Ich habe vor Jahren mehrfach massiven Ärger mit Eltern gehabt, der sich auf nachweislich falsche Dinge bezogen hat. Heute würde man wohl von "alternativen" Fakten sprechen.
    Gelernt habe ich daraus, dass die Eltern (sind ja zum Glück nur ganz wenige), die sich ganz und gar nicht benehmen können, sich erst recht nicht angemessen entschuldigen können.

    Ich drücke die Daumen, dass jetzt alles vorbei ist und du bald mit der Angelegenheit abschließen kannst.
    Ich bin selber nicht gut darin, mir sowas nicht zu Herzen zu nehmen, aber letztlich kann er dir persönlich ja nichts. Und wenn er erfährt, dass du bei der Polizei warst, wird sich die Telefonbelästigung auch ohne technische Hilfe schnell erledigt haben.
    Was für ein armer Wicht!

    Die Geschichte bestätigt meine These, Schulleitungen immer so schnell wie möglich über aufziehenden Ärger zu informieren, damit sie unmittelbar reagieren können, falls sich mal jemand meldet und seine Version der Geschichte erzählt.

    Falls du internetbasiertes Telefon hast, das über einen Router läuft, kannst du da im Menü normalerweise einstellen, dass bestimmte Rufnummern oder Anrufe ohne Nummernübermittlung nicht durchgestellt werden. So könntest du von den Anrufen der Eltern verschont und für den Rest der Welt trotzdem erreichbar bleiben.

    Oh Mann, ich hoffe, das beruhigt sich bald wieder. Das wäre zwar ein schweres Geschütz, aber wenn du bedroht wirst, hast du schon einmal über eine einstweilige Verfügung nachgedacht?
    Eine schnelle Recherche im Netz sagt mir, dass die Hürden da wohl nicht sehr hoch sind und sie innerhalb weniger Tage erlassen wird, wenn es klappt.

    Und wenn du aus den Prüfungen abgezogen wirst, sollte allen relevanten Personen klar gemacht werden, dass die Nummern der Ersatzlehrkraft nicht herausgegeben werden.

    Die Eltern können ihren Jugen sicher zur Prüfung begeleiten, es sollte mich aber sehr wundern, wenn es in BW zugelassen wäre, dass sie mit IN die Prüfung gehen. Und eine Schulleitung hat Hausrecht, könnte also herauskomplimentieren, wenn die Eltern schon so eine Vorgeschichte haben.

    Ob das formal in Ordnung ist, weiß ich nicht.
    Im Prinzip wahrscheinlich schon, auch wenn durchschnittliche Fünftklässler mit dieser Info überfordert sind. Man sollte ihnen die Themen schon nochmal nennen.
    Und ob eine Arbeit über ein ganzes Schuljahr oder Halbjahr geschrieben werden darf, wäre eine andere Frage, kann ich aber für Berlin nicht sagen. Machen würde ich das nicht.

    Wie es in Brandenburg aussieht, kann ich nicht sagen, aber bestimmt habt ihr auch so etwas wie eine Beratungspflicht o.ä.

    Ich habe in den letzten Jahren auch immer mal wieder mit einigen wenigen unangenehmen Eltern zu tun gehabt und dabei ein natürliches Ende des Gesprächs gesetzt, nämlich den Beginn des Unterrichts. Das natürlich nicht, wenn für mich erkennbar ein echter Konfliktfall vorliegt, da benötigt man Zeit. Aber viele Eltern lassen sich auf einen Termin vor der ersten Stunde ein, dann können sie ihr Kind in die Schule bringen. Wenn es klingelt ist das Gespräch vorbei oder wird vertagt, ein paar Tage später fortgesetzt, wenn es nötig ist.

    ich würde dennoch versuchen, möglichst gelöst in das Gespräch zu gehen, über den Jungen kannst du sicher einige positive Dinge sagen. Und wenn du den Termin verweigerst, zieht sich die Stänkerei, wenn es dich denn darum handelt, bis zum nächsten Elternsprechtag.

    Das kann ich verstehen, mir würde das auch gehörig stinken.

    Aber: 0 Punkte in der Mitarbeit stehen. Schlechter geht es nicht. Ich weiß nicht, wie die Gewichtung in Niedersachsen ist, aber wenn beide BEreich je zur Hälfte zählen, dann hat einen Punkt auf dem Zeugnis.

    Ich vermute, dass du hier sehr bald Antworten von denjenigen bekommen wirst, die in Personalräten tätig sind.

    Spontan: Das alles einfach mal in die nächste Lehrerkonferenz einbringen, Informationen über die Rechtsgrundlage erbitten. Die wird es nicht geben, dann ggf. schriftlich um Behebung des Missstandes bitten.

    Schon erstaunlich, was in manchen Schulen so läuft. Beschlüsse sind ja nicht erstens nicht zwangsläufig für die Ewigkeit gedacht und zweitens kann eine LK sich nicht über geltendes Recht stellen.

    @ O.Meier: Ja, war widersprüchlich von mir formuliert, stimmt.
    Es bleibt dabei: Ich bin an Rückmeldungen wie von Zirkuskind interessiert. Also an praktischen Erfahrungen nach einer Verbotsaufhebung. Nicht an dem, was außerhalb der Schule oder in der Schule bei bestehendem Verbot passiert. Und ich bin, das wollte ich ausdrücken, auch nicht an Spekulationen oder Bewertungen interessiert.

    Bei uns (Gym) herrscht ein Handyverbot, die Umsetzung klappt aber nicht gut. Aus verschiedenen Gründen wird jetzt überlegt, das Verbot für eine Probezeit abzuschaffen und auf Basis der dann gemachten Erfahrungen zu entscheiden, ob das Verbot endgültig fällt.

    Meine Frage an alle, die in einer vergleichbaren Situation waren: Wir gehen davon aus, dass die Schüler mindestens am Anfang sehr intensiv (also evtl. mehr als sowieso im privaten Bereich) mit ihren Handys beschäftigt sein werden, dass das aber durch den Gewöhnungseffekt irgendwann abebbt. Kann das jemand bestätigen? Wie lange hat es ungefähr gedauert, bis es weniger wurde?

    Bitte hier nicht über Für und Wider von Handys im Schulgebrauch oder Fragen der Umsetzbarkeit eines Verbotes diskutieren, das kann an anderer Stelle gemacht werden. Mir geht es ausschließlich um Erfahrungswerte nach einer Verbotsaufhebung.

    Die Kids gucken 1x nach der Note, zählen Punkte nach und feilschen ggf. um halbe Punkte.

    Das stimmt. Ich erstelle einen ausführlichen Erwartungshorizont, bei dem ich geforderte Inhalte abhaken kann. Das nervt mich im Vorfeld exrem, hilft aber bei der Korrektur sehr.
    In den Heften selber streiche ich natürlich Fehler an, kommentiere aber fast nichts mehr. Alles Wichtige steht ja im Erwartungshorizont. Bei besonders schlechten Klausuren schreibe ich einige Hinweise für die weitere Arbeit unter die Klausur und biete ebenfalls schriftlich unter der Klausur ein Beratungsgespräch an.
    In vielen Fällen schreibe ich dann unter die nächste Klausur einfach nur einen Hinweis auf den Kommentar unter der letzten Klausur. 99,5% der Schüler lesen den E-Horizont nicht, auch Kommentare oder Positivkorrekturen im Klausurtext nicht.

    Mein Fazit ist, dass ich nicht bereit bin, in die Korrektur eines einzelnen Heftes mehr Zeit zu investieren als einzelne Schüler in die Vorbereitung ihrer Klausur.

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