So einfach, dass man Klassenfahrten anbietet oder eben nicht, ist das nicht.
Mit 2 Fremdsprachen ist man ein guter Kandidat dafür, Klassenlehrer zu werden, außer, wenn es sich z.B. um Spanisch und Italienisch handelt. Aber als E/F oder E/L-Lehrer wird man sicher in Französisch- oder Lateinklassen als Klassenlehrer eingesetzt.
Fü NRW legt die BASS bzw. der Erlass des Schulministerium fest:
Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, soweit nichtwegen des besonderen Charakters der Veranstaltung die Leitung ei.ner anderen Lehrerin oder einem anderen Lehrer übertragen wird.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…chulfahrten.pdf
Auf Klassenfahrt zu fahren, ist also dienstliche Pflicht. Es kann sein, dass eine Schulleitung sagt, dass jemand mit Platzangst nicht fahren muss, aber grundsätzlich nur freiwillig zu fahren, das geht nicht. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren kann, wird das wohl anders aussehen, aber wie gesagt: Klassenfahrten sind Pflicht.
Und nebenbei: Wenn man in einem Kollegium eine Gruppe von Leuten hat, die ganz selbstverständlich NICHT auf Fahrt fahren, kann das durchaus ein Konfliktstoff sein.
An den meisten Schulen hat man als Klassenlehrer übrigens durchaus Einfluss auf das Ziel einer Fahrt. Und wenn es dann eben nicht die Fahrt ist, für die man 10 Stunden im Bus sitzen muss, dann können die Schüer darüber zwar motzen, aber sie können das nicht per Mehrheitsbeschluss kippen. Auch die Eltern nicht...