Beiträge von Brick in the wall

    So einfach, dass man Klassenfahrten anbietet oder eben nicht, ist das nicht.

    Mit 2 Fremdsprachen ist man ein guter Kandidat dafür, Klassenlehrer zu werden, außer, wenn es sich z.B. um Spanisch und Italienisch handelt. Aber als E/F oder E/L-Lehrer wird man sicher in Französisch- oder Lateinklassen als Klassenlehrer eingesetzt.

    Fü NRW legt die BASS bzw. der Erlass des Schulministerium fest:

    Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, soweit nichtwegen des besonderen Charakters der Veranstaltung die Leitung ei.ner anderen Lehrerin oder einem anderen Lehrer übertragen wird.

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…chulfahrten.pdf

    Auf Klassenfahrt zu fahren, ist also dienstliche Pflicht. Es kann sein, dass eine Schulleitung sagt, dass jemand mit Platzangst nicht fahren muss, aber grundsätzlich nur freiwillig zu fahren, das geht nicht. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren kann, wird das wohl anders aussehen, aber wie gesagt: Klassenfahrten sind Pflicht.

    Und nebenbei: Wenn man in einem Kollegium eine Gruppe von Leuten hat, die ganz selbstverständlich NICHT auf Fahrt fahren, kann das durchaus ein Konfliktstoff sein.

    An den meisten Schulen hat man als Klassenlehrer übrigens durchaus Einfluss auf das Ziel einer Fahrt. Und wenn es dann eben nicht die Fahrt ist, für die man 10 Stunden im Bus sitzen muss, dann können die Schüer darüber zwar motzen, aber sie können das nicht per Mehrheitsbeschluss kippen. Auch die Eltern nicht...

    Grundsätzliche Dinge würde ich nach den Ferien klären, mich aber mit der Mutter unterhalten, obwohl ich mich auch ärgern würde.
    Mit den bis dato vorliegenden schriftlichen Noten und den Quartalsnoten o.ä. sollte das ja ein kurzes Gespräch werden.
    Davon abgesehen: Wenn der Junge in der 13 ist, ist er evtl. schon volljährig und die Mutter somit raus aus der Nummer? Da würde ich aber im Moment kein Fass aufmachen, nur könnte das notfalls ein Hebel für dich sein.

    Ich hab aber keine Kontoführungspauschale.... weil ich nix für mein Konto zahle ;D

    Deswegen ist das eine Pauschale. Jeder kann sie angeben, dabei spielen die tatsächlichen Gebühren keine Rolle.

    Ich kann auch nur empfehlen, eines der Steuerprogramm zu kaufen. Als ich meine erste Erklärung gemacht habe, war ich auch absolut ratlos. Man wird aber gut durch die Programme geführt. Und den Kaufpreis kann man abssetzen.

    http://wuppertal.gew-nrw.de/fileadmin/user…chulleitung.pdf

    Wenn in der Einladung nicht steht, worum es konkret gehen soll, würde ich da im Vorfeld nachfragen. Bei dem Gespräch selbst solltest du, wenn es sich um die genannten Fälle handelt, das angesprochene Protokoll zur Hand haben. Vermutlich wird deine SL eine andere Version gehört haben als von dir oben beschrieben. Das Schülerverhalten sieht für mich auch nicht so aus, als wenn sich die SL damit befassen müsste. Ggf. könntest du in dem Gespräch mit Blick auf die Kollegin bah ja mal nachfragen, wer eigentlich die Spielregeln in deinem Unterricht festlegt. Vielleicht kann sie - nicht als Beistand, aber als mögliche Beteiligte - sogar im Verlauf des Gesprächs hinzugezogen werden, wenn die Antwort deiner SL so ausfällt, wie es erwartbar sein müsste.

    Vielleicht ist Verhalten dieser Kollegin einfach Eigenschutz in dem Sinne, dass sie so dafür sorgt, dass mit einer halben Stelle auch tatsächlich halber Arbeitsaufwand verbunden ist.

    Zu einer vollen Stelle gehört auch ein gewisser Anteil an Oberstufenunterricht dazu. Die Hälfte von einem gewissen Anteil ist nicht gar kein Unterricht in der Sek.II - jedenfalls nicht dauerhaft.

    Ihr müsstet doch einen Lehrerrat an der Schule haben. Vielleicht ist es ja möglich, auf dessen Initiative hin einmal grundsätzliche Dinge der Unterrichtsverteilung zu thematisieren. Viel Erfolg!

    Danke, ist richtig - war mir bekannt, habe ich aber gerade nicht präsent gehabt.

    Die Frage bleibt bestehen. Mir geht es darum, mal zu erfahren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird, wenn man z.B. als Klassen- oder Fachlehrer eine Klasse übernimmt. Da gibt es ja durchaus Informationen, die relevant sein können - in vielerlei Hinsicht. Ich frage mich z.B., ob die Information, dass jemand nicht an einem empfohlenen Förderunterricht teilnehmen möchte o.ä. (s.o), als erhobener Datensatz gilt. Ich bin da schlicht und einfach ahnungslos.
    Relevant für den Unterricht kann ja vieles sein. Angenommen, ich habe Epilkeptiker in der Schule. Da sollten die Eltern im Sinne ihrer Kinder Informationen an die unterrichtenden Kollegen weitergeben, was im Falle eines Anfalles zu tun ist. Ab und zu gibt es aber ja auch Vertretungsunterricht bei fremden Lehrern...

    Gibt es an euren Schulen eine Übersicht (nicht gemeint ist die Schülerakte), in der z.B. Fördermaßnahmen und Besonderheiten über Schüler festgehalten werden?

    Z.B. folgendermaßen:

    XYZ: 1. Preis Mathewettbewerb, freiwilliger Förderunterricht im Fach ABC, selbstverletzendes Verhalten in Jgst.X

    Wenn es etwas in der Art gibt: Wer hat Zugriff, wer erstellt Einträge? Und in welcher Form existiert die Dokumentation? Als Papier oder elktronisch? Was wird erfasst?

    Danke für die Auskunft!

    In wenigen Ausnahmefällen ergreife ich selbst die Initiative, wenn ich Schülern, die sich ganz deutlich gesteigert haben, ihren Erfolg mitteile. Und leider auch, wenn ich weiß, dass Schüler sehr auf eine Note hoffen, die aber nicht erreicht wurde.

    Per Mail hat noch nie jemand gefragt.

    Wenn ich mal auf dem Flur gefragt werde, sag ich immer, dass alle eine 6 in der Arbeit haben - den Kleinen erzähle ich aber auch immer vor der ersten Arbeit, dass ich immer so reagiere, sie meine Antwort also nicht ernst nehmen dürfen. Machen sie dann auch nicht.

    Ich habe auch keine Erfahrungen und glaube nicht, dass man diskutieren kann/soll/darf/muss.

    Mir kam nur vorhin der Gedanke, was wohl passieren würde, wenn Reichsbürger eine mögliche Nichtversetzung nicht anerkennen und ihr Kind nach den Sommerferien in die höhere Klasse geht.
    Sicher ist das kein Fall, der häufig vorkommt (falls überhaupt schon jemals), aber der Gedanke war da.

    Aktuell sorgen die sog. Reichsbürger ja wieder für negative Schlagzeilen.

    Mich würde interessieren, ob jemand schon mal schulische Erfahrungen mit ihnen gemacht hat

    Als mögliche Reibungspunkte fallen mir da spontan ein:
    Akzeptanz des Schulsystems generell
    Akzeptanz der Lehrpläne insbes. in Geschichte und Politk
    mögliche unangenehme Entscheidungn der Schule, z.B. Wiederholung einer Klasse,
    Teilnahme an Ausflügen oder Klassenfahrten mit historischen oder politischen Bezügen

    Gibt es Erfahrungen im Umgang bei Konflikten?

    Viel Erfolg und möglichst wenig Ärger wünsche ich.

    Falls es jemanden im Kollegium gibt, der dafür in jeder Hinsicht geeignet ist, würde ich ab sofort nur noch mit dem SL sprechen, wenn ein Zeuge dabei ist. Auch wenn du gehen willst, schlimm genug, dass es wegen einer Klassenfahrt so weit kommen muss. Und damit meine ich nicht, dass es schlimm genug wäre, dass du deinen Arbeitsvertrag gerne einhalten möchtest.

    Davon abgesehen: Wenn der SL sich so sicher ist, dann soll ER doch mal etwas vorlegen, was nicht nur aus reiner falsch verstandener Amtsautorität besteht, sondern seine Auslegung seiner Kompetenzen schriftlich bestätigt.

    Oh Mann,

    von außen ist das immer leichter gesagt als getan, aber da würde ich mich an den Schulträger bzw. Vertragspartner wenden, vorher allerdings nochmal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und auf den Erlass und den Vertrag hinweisen. Gut wäre auch, wenn du irgendwas an der Hand hättest, aus dem die Kompetenzen der Gesamtkonferenz klar hervorgehen. Das wird es ja auch für Niedersachsen geben.

    Und wenn es nicht so ernst wäre, würde ich in der nächsten Gesamtkonferenz einen Antrag auf Gehaltsverdoppelung bei gleichzeitiger Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung stellen. Und dann mal sehen, wie der Schulleiter reagiert, wenn die Konferenz das beschließt.

    Viel Erfolg!

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