Oh Mann,
von außen ist das immer leichter gesagt als getan, aber da würde ich mich an den Schulträger bzw. Vertragspartner wenden, vorher allerdings nochmal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und auf den Erlass und den Vertrag hinweisen. Gut wäre auch, wenn du irgendwas an der Hand hättest, aus dem die Kompetenzen der Gesamtkonferenz klar hervorgehen. Das wird es ja auch für Niedersachsen geben.
Und wenn es nicht so ernst wäre, würde ich in der nächsten Gesamtkonferenz einen Antrag auf Gehaltsverdoppelung bei gleichzeitiger Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung stellen. Und dann mal sehen, wie der Schulleiter reagiert, wenn die Konferenz das beschließt.
Viel Erfolg!