Beiträge von Brick in the wall

    Ich habe auch keine Erfahrungen und glaube nicht, dass man diskutieren kann/soll/darf/muss.

    Mir kam nur vorhin der Gedanke, was wohl passieren würde, wenn Reichsbürger eine mögliche Nichtversetzung nicht anerkennen und ihr Kind nach den Sommerferien in die höhere Klasse geht.
    Sicher ist das kein Fall, der häufig vorkommt (falls überhaupt schon jemals), aber der Gedanke war da.

    Aktuell sorgen die sog. Reichsbürger ja wieder für negative Schlagzeilen.

    Mich würde interessieren, ob jemand schon mal schulische Erfahrungen mit ihnen gemacht hat

    Als mögliche Reibungspunkte fallen mir da spontan ein:
    Akzeptanz des Schulsystems generell
    Akzeptanz der Lehrpläne insbes. in Geschichte und Politk
    mögliche unangenehme Entscheidungn der Schule, z.B. Wiederholung einer Klasse,
    Teilnahme an Ausflügen oder Klassenfahrten mit historischen oder politischen Bezügen

    Gibt es Erfahrungen im Umgang bei Konflikten?

    Viel Erfolg und möglichst wenig Ärger wünsche ich.

    Falls es jemanden im Kollegium gibt, der dafür in jeder Hinsicht geeignet ist, würde ich ab sofort nur noch mit dem SL sprechen, wenn ein Zeuge dabei ist. Auch wenn du gehen willst, schlimm genug, dass es wegen einer Klassenfahrt so weit kommen muss. Und damit meine ich nicht, dass es schlimm genug wäre, dass du deinen Arbeitsvertrag gerne einhalten möchtest.

    Davon abgesehen: Wenn der SL sich so sicher ist, dann soll ER doch mal etwas vorlegen, was nicht nur aus reiner falsch verstandener Amtsautorität besteht, sondern seine Auslegung seiner Kompetenzen schriftlich bestätigt.

    Oh Mann,

    von außen ist das immer leichter gesagt als getan, aber da würde ich mich an den Schulträger bzw. Vertragspartner wenden, vorher allerdings nochmal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und auf den Erlass und den Vertrag hinweisen. Gut wäre auch, wenn du irgendwas an der Hand hättest, aus dem die Kompetenzen der Gesamtkonferenz klar hervorgehen. Das wird es ja auch für Niedersachsen geben.

    Und wenn es nicht so ernst wäre, würde ich in der nächsten Gesamtkonferenz einen Antrag auf Gehaltsverdoppelung bei gleichzeitiger Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung stellen. Und dann mal sehen, wie der Schulleiter reagiert, wenn die Konferenz das beschließt.

    Viel Erfolg!

    Über die konkrete Situation können wir hier wohl nicht urteilen, ich gehe einfach mal davon aus, dass niemand geboxt wurde.

    Gut finde ich, dass der Kollege sich Medien gegenüber nicht versteckt, sondern klare Worte findet. Die werden in Kommentaren hier http://www.zeit.de/gesellschaft/s…page=4#comments übrigens auch gefunden. Natürlich u.a. mit dem üblichen Lehrerbashing, aber die Gegenseite, die die Rolle der Schüler hinterfragt, hat die Überhand.

    Interessant wäre es, zu wissen, wie die Sache ausgeht. Da wird sicher nicht so breit drüber berichtet, aber vielleicht ist hier jemand im Forum, der das berichten kann.

    Vielleicht gibt es dafür ja demnächst auch eine Plakette als Alleinstellungsmerkmal, nachdem die Schüler es als Herausforderung bewältigt haben, sich darim zu kümmern, dass sie versäumten Stoff nachholen.

    Werbung mit gutem Unterricht, das wäre in der Tat mal etwas, worüber man nachdenken sollte.

    Das hoch verschuldete Land Nordrhein-Westfalen hat einer Teilzeitlehrerin sechs Jahre lang versehentlich Vollzeitbezüge gezahlt - obwohl sie statt zuvor 41 nur noch 18 Stunden pro Woche arbeitete. Die Pädagogin kassierte und kassierte, bis sie pensioniert wurde.

    In all den Jahren hatte sie das Landesamt für Besoldung nicht über den Fehler informiert - weil sie ihn gar nicht bemerkt habe, argumentierte die Lehrerin vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Dort war sie wegen Betrugs angeklagt. Sie hätte, so der Staatsanwalt, das Amt auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet gewesen.

    Das Amtsgericht sah die Sache am Montag milder: Wenn die heute 65-jährige Pädagogin die zu viel kassierten 237.000 Euro zurückzahle, könne die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, sagte der Richter. Schließlich sei das Ganze nicht ihr Fehler gewesen.

    http://www.spiegel.de/karriere/beruf…-a-1100031.html

    Ich bin über die Aufmaerksamkeit der Kollegin und die Angabe der Wochenstundenzahl gestolpert.

    Das mit den ernsten Antworten wird wohl schwer...

    Erstmal mit der Uni fertig werden, dann Ref bestehen, dann eine Stelle in der Heimatstadt bekommen, dann sehen, wie der Laden von innen läuft, dann die Schulleitung einschätzen - und dann die Art und Weise der eigenen Brauchtumspflege daran anpassen, dass man montags arbeiten kann.

    Übrigens: Die meisten Kollegen sind total begeistert, wenn sie vertreten müssen, weil jemand auf einer Kirmes ist. Stundentausch ginge vielleicht.

    Darüber hinaus: Das hier als erster Beitrag...

    Ich bin zum frühestmöglichen Zeitpunkt befördert worden, da passten viele Umstände zusammen.

    Vor meiner Bewerbung habe ich die Leute im Kollegium angesprochen, für die es im Hinblick auf die Pensionierung die letzte Möglichkeit war, sich zu bewerben. Ich habe ihnen gesagt, dass ich mich nicht gegen sie bewerben würde. Niemand hatte Interesse an einer Bewerbung, ich habe die Stelle bekommen und nie auch nur ansatzweise ein negatives Wort darüber gehört, dass ich schnell aufgestiegen bin. Das muss man nicht so machen und funktioniert auch nur, wenn man im Kollegium offen reden kann, aber ich würde es wieder so machen.

    Wenn du an der Stelle Interesse hast, bewirb dich. Notfalls kannst du immer zurückziehen. Muss aber vielleicht gar nicht sein. Und es wäre sehr ärgerlich, wenn du dich trotz Interesse nicht bewirbst, weil du deine Chancen als gering ansiehst, und sich dann gar keiner bewirbt.

    Viel Erfolg!

    Falls in der Sek.II noch eine Fahrt ansteht: Mit Unterstüzung der SL ihn und seine Eltern darauf hinweisen, dass er bis dahin unter Bewährung steht. Wenn ein Schüler auf dem Flughafen Verbote bewusst ignoriert, muss man ja weiter nichts mehr über seine Zuverlässigkeit sagen. Und wer sehr unzuverlässig ist, bleibt bei der nächsten Gelegenheit in Hamburg!

    Trotzdem blöd, dass das in der Situation nicht geholfen hat. Ärgerlich.

    Ich würde ihm sagen, dass er dir nichts schuldet für das Gutachten. Und dann mit genau der Begründung höflich ablehnen.
    Ggf. kannst du noch sagen, dass du dich z.B. über eine Einladung zu einem Kurstreffen freuen würdest - das ist dann ein Treffen mit (fast) allen.
    Und falls er dann später mal (z.B. in Semesterferien o.ä.) KOntakt aufnimmt, sehe ich persönlich kein grundsätzliches Problem. Aber Direkt nach der Schule? Eher nicht.

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