Ich beziehe mich hier auf G.Hoegg, der vor kurzem anhand eines Fallbeispiels in seinem Newsletter dies hier geschrieben hat:
"Gehen wir die Sache systematisch an: Etwas ist entweder erlaubt oder es ist verboten. So einfach ist das für Juristen. Wenn etwas aber verboten sein soll, dann muss es irgendwo stehen, wo man es nachlesen und zur Kenntnis nehmen kann.[...] Nun zur Frage, warum das nirgendwo steht. Zum einen gab es noch nie ein Urteil über solch eine Bagatelle. Zum anderen ist es viel sinnvoller, nur das aufzulisten, was verboten ist, als alles, was erlaubt ist. Und so steht nirgendwo, dass man unter freiem Himmel rauchen darf, sondern nur wo es verboten ist. Auch steht nirgendwo, dass man mit dem Rad zur Schule fahren darf. Sie dürfen auch einen Schüler nach vorne an die Tafel rufen und ihn dort etwas abfragen. Auch das steht nirgendwo, obwohl es vielleicht für den Schüler unangenehm ist."