Sie gelten ab dem SJ 2014/15.
Mit Änderungen ist wohl nicht mehr zu rechnen, denn soweit ich weiß, hatten die unterschiedlichen Verbände schon lange vorher Einsicht.
Beiträge von Brick in the wall
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Ich stimme Moebius zu.
Wenn du die Eltern trotzdem über deine Beobachtungen informieren möchtest, dann kannst du sie aufschreiben und den Eltern per Brief zukommen lassen. Den werde sie ja nicht ungelesen wegwerfen. Danach sind sie am Zug und du hast zwar viel getan, kansnt sie aber nicht zu einem Gespräch zwingen.
Am Rande: Bist du als sonderpädagogische Kraft in der Grundschule tätig? Oder reden wir von einer Förderschule? Wenn das so wäre, würde es mich sehr wundern, wenn die Eltern ihr Kind auf eine Förderschule geben, dann aber keinen Kontakt zu den betreuenden Lehrkräften haben wollen.
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Wir haben 2 Kopierer, die Farbe und sw kopieren. Einschränkungen gibt es nicht.
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Die Angelegenheit ist mittlerweile geklärt, dem Schüler war das alles im direkten Gespräch unter Zeugen sehr peinlich.
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Erstmal danke für die Beiträge!
Aber sonst geht es dir gut? Hast du Mal darüber nachgedacht, dir einen anderen Job zu suchen?
Die "Hilfe, Hilfe, ich trau' mich nicht, mit der Wimper zu zucken, es könnte ja jemand vor Gericht ziehen"-Angst vieler Lehrer kann ich ohnehin nicht nachvollziehen, aber hier übertreibst du vollends. Wer wegen einer Beleidigung die Objektivität verliert, könnte den falschen Beruf gewählt haben.
Ja, danke, mir geht es gut. Und nein, über einen Berufswechsel habe ich noch nicht nachgedacht.
Auch wenn ich hier in anderen Worten geschrieben habe, dass es vielleicht klüger sein könnte, nichts zu machen, hat das nichts mit Angst zu tun. Auch nichts mit Übertreibung oderfalsch verstandener Pädagogik, sondern lediglich mit Bequemlichkeit. Ich habe in meinem Berufsleben durchaus schon mehrfach das erlebt, was man so schön als schweren Konflikt bezeichnet.
Und zur Beruhigung: Ich bin mir sicher, dass ich so objektiv bin, wie ich es in einer mündlichen Prüfung sein kann, den falschen Beruf habe ich also deswegen nicht.
Manche Dinge nicht zur Kenntnis zu nehmen, halte ich übrigens auch für eine gesunde Einstellung. Wenn sich das aber nicht (mehr) vermeiden lässt, hab eich durchaus selbst das Recht, darüber zu entscheiden, wie ICH damit umgehe. Aussagen der oben genannten Art brauche ich nicht.Zurück zum eigentlichen Thema: Ich werde das nach den Ferien mit der SL besprechen, danach ist noch gut Zeit für den Rest.
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Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr frage ich mich, ob ich mir das einfach gefallen lassen muss, um mich nicht nach der Prüfung evtl. mit einem Widerspruch rumärgern zu müssen, weil es eine Steilvorlage für den Schüler wäre, wenn ich ihn anspreche.
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Ich habe vorhin gesehen, dass mich ein Schüler in einem sozialen Netzwerk öffentlich beleidigt hat.
Es ist völlig klar, dass ich den Schüler darauf hinweisen und darauf bestehen werde, dass die entsprechende Aussage sofort entfernt wird.Der Schüler ist in meinem Fach eher im unteren Leistungsbereich angesiedelt und macht in ein paar Wochen bei mir mündliches Abitur.
Der Schüler kann wegen mir gerne mal intensiv über seine Worte nachdenken, ich zögere allerdings, ihn vor dem Abi zu kontaktieren, damit mir ggf. nicht hinterher Befangenheit unterstellt werden kann. Nach dem Abi ist mein Einfluss auf ihn natürlich gering...Weiß jemand einen Rat?
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Schon richtig, dass das ein anderer Sachverhalt ist.
Trotzdem glaube ich, dass man das zur Argumentation ranziehen könnte, wenn sich der Schüler darauf berufen würde, ja nicht auf frischer Tat ertappt worden zu sein - wenn der TE denn die Schiene mit dem Buch unterm Tisch fahren wollte. Was ich verlinkt habe, heißt ja nicht anderes als dass eine Klausur die Note bekommt, die sie verdient.
Da wäre es bei einem Täuschungsversuch egal, wann er festgestellt wird. -
Dann wär der Schüler nicht wie oben erwähnt extrem dumm, sondern wahnsinnig clever, weil er weiß, dass er im nachhinein nicht belangt werden kann.....
Doch, kann er. Ich bin zwar kein Jurist, aber hier kann man nachlesen, dass eine Note anchträglich geändert (auch verschlechtert) werden darf, wenn es einen sachlichen Grund gibt.
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun…-pflichten.html -
So ist es.
Für den Fall der Fälle steht in meinem Bundesland auch nochmal extra in den Vorgaben zum schriftlichen Abi, dass es sich um eigenständige Leistungen handeln müsse.
Der Vergleich zwischen einer Zeichung oder einer Beschriftung und einem selbst formulierten Text hinkt, denn beim TExt gibt es ja nicht nur eine einzige Möglichkeit, die richtig ist. -
Der Schüler hat hier keine eigene Leistung erbracht, also kann es auch keine Punkte geben. Jetzt bitte keine Diskussionen darüber, ob es eine Leistung ist, den Text evtl. auswendig gelernt zu haben.
Ob sich ein mögliches Abschreiben nur auf die Aufgabe oder die ganze Klausur auswirkt, müsste dann aus dem Schulgesetz in Bayern hervorgehen. -
Wenn die Vorwürfe haltlos sind, würde ich auf einem Gespräch mit den Elternvertretern bestehen. Da sollten sich so Dinge wie z.B. die Anzahl der Leistungsnachweise ja leicht klären lassen.
Natürlich voher mit dem Schulleiter reden und ihm die Sache darstellen. Und - nachdem er die Haltlosigkeit der Vorwürfe eingesehen hat - darauf bestehen, dass er an dem Gespräch teilnimmt, außerdem jemand vom Personalrat.Viel Erfolg!
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Wenn man weiß, wer von wem abgeschrieben hat, sollte der, der abgeschrieben hat, allerdings keien Chance zur Nacharbeit bekommen.
Sonst gibt es ja fast kein Risiko: Werde ich nicht erwischt, habe ich Glück gehabt, werde ich erwischt, schreibe ich eben nach. -
Als persönlichen Angriff würde ich das auch nicht sehen. Als Notwehr aber auch nicht - vielleicht ist es Zufall, aber fast alle, die ich bisher bei Täuschungen erwischt habe, sind sonst nicht gerade durch Fleiß aufgefallen, somit ist das für mich keine Notwehr, sondern fast immer reine Faulheit, wenn sie in einer Klassenarbeit keine anderen Mittel als Spickzettel u.ä. haben.
Selbst wenn man es als Spiel sehen will, muss man anerkennen, dass jedes Spiel seine Regeln hat.Trotzdem: Nicht persönlich nehmen, aber Verantwortung für die ehrlichen Schüler ernst nehmen.
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Abhängig von dem, was sie gesagt hat, evtl. auch Beleidigung in Betracht ziehen. Nötigung vielleicht auch?
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Automatisch frei haben wir in NRW auch nicht. Die Schule kann frei geben.
Die Erwartungshorizonte kriegen wir vom Schulministerium zusammen mit den zentralen Klausuren. Das ist ein Punkteraster, das ausgefüllt werden muss. Gutachten sind nicht erforderlich, Positivkorrekturen auch nicht. Da ist der Aufwand also geringer als von dir beschrieben. -
Was schenkt man den Vorsitzenden der Klassenflegschaft zum Abschied?
Nichts. Sie machen das ja nicht, um mir einen Gefallen zu tun, auch wenn es als Klassenlehrer natürlich toll ist, eine gut funktionierende Pflegschaft zu haben.
Ich habe mich bisher immer ausführlich bedankt, wenn es gut gelaufen ist. Das kam gut an, weil es bei anderen Kollegen wohl nicht üblich war, das zu tun.
Allerdings bin ich auch nicht an einer Grundschule, da geht ja mehr mit Elternunterstützung als auf weiterführenden Schulen. -
Heißt das, dass ich als Referentin bei 25 Arbeiten dann 50 Tage Zeit habe?
Nein.
Damit ist gemeint, dass bis zu 2 Tage frei bekommen kann, die man dann für die Korrektur nutzen soll - eben als Korrekturtag. -
In solchen Fällen überlege ich mir vorher, wie viele Punkte ich für eine falsche Antwort abziehe. Hier wäre das wohl einer.
Es schließt sich daran aber die Frage an, ob eine aus zwei richtigen Antworten bestehende Lösung so gut wie die von dir genannte ist. Das ist dann Ermessensspielraum.
Häufig mache ich es so, dass ich in der Aufgabe die Anzahl der genannten Merkmale vorgebe und dann z.B. auch nur die ersten z.B. 3 Antworten werte. Das wissen die Schüler vorher. Ich möchte nämlich nicht in die Situation kommen, dass ich mir die richtigen Antworten rauspicken muss. Hier würde das bedeuten, dass "Fische - Eier - Federn - Schnabel" 2 Punkte geben würde, "Eier-Federn-Schnabel-Fische" aber 3. Kann man natürlich nur machen, wenn die Schüler das Prinzip kennen.
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