Beiträge von Brick in the wall

    Zur eigentlichen Frage kann ich nichts sagen, aber es sieht so aus, als ob das auf Rügen mit einem Gymnasium ein ganz anderes Problem gibt:
    Im Ref ist man ja nicht nur in der Schule, sondern auch im Studienseminar, evtl. sogar mehrmals pro Woche. Die Seminarausbilder besuchen einen gelegentlich im Unterricht.
    Wenn ich das richtig sehe (http://www.bildung-mv.de/de/ausbildung/LS_Gym_Beruf/), gibt es in ganz MV nur 2 Seminarstandorte für Gymnasien, mämlich Rostock und Greifswald. Damit ist es aus meiner Sicht völlig ausgeschlossen, dass das Gymnasium auf Rügen eine Ausbildungsschule ist, somit werden die da gar keine Refs nehmen können.

    mit parteipolitischen Aktivitäten sehr zurückhalten musst


    Ist das wirklich so? Es gibt doch eine ganze Reihe kommunalpolitisch aktiver Kollegen. Auch in Länderparlamenten und im Bundestag sitzen viele (ehemalige) Lehrer.
    Solange man nciht für eine PArtei eintritt, die verfassungsfeindlich ist und/oder im Unterricht Werbung für eine Partei macht, sehe ich nicht, dass man da zu Zurückhaltung verpflichtet wäre.

    Das sehe ich anders.


    Wissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einem bestimmten Zeitraum.
    Ob ein Schüler auch Jahre später noch etwas davon behalten hat, können wir ja gar nicht erfassen, wenn er die Schule verlassen hat. Ziel soll es natürlich sein, die Dinge so nachhaltig wie möglich aufnehmen zu lassen, aber irgendwann können wir das nicht mehr messen.

    Vor allem der Link (den ersten konnte ich leider nicht öffnen. Bitte neu angeben. :) ) hat mir enorm weiterhelfen können.


    http://www.buergerschaft-hh.de…0FE13BE05C0E0BF0107A0.pdf


    Zur Sicherheit: google mit Transsexualität Verbeamtung Bürgerschaft Anfrage


    Da gibt es 2 Dokumente online, in einem ist die Anfrage an die Bürgerschaft, in dem zweiten sind auch die Antworten dabei, da steht ausdrücklich, es sei kein Hinderungsgrund.

    Ich glaube, das musste ich auch, weiß ich aber nicht mehr so genau.


    Zum eigentlichen Thema kann ich nichts beisteuern, habe aber auf die Schnelle 2 Links gefundne. Vielleicht kennst du sie schon, vielleicht auch nicht.


    Hier wird deine Frage vom Hamburger Senat ganz konkret beantwortet, möglicherweise ein Anhaltpunkt, auch wenn das Bundesland ein anderes ist:


    http://www.buergerschaft-hh.de…13377AE0587B0BF0107A0.pdf


    Und dann noch das hier aus NRW:


    http://www.gew.de/Binaries/Binary88635/Ratgeber_web.pdf

    Viel interessanter finde ich allerdings die Frage, wie es bei einer beaufsichtigten Arbeit überhaupt möglich sein kann, einen seitenlangen Text 1 zu 1 aus dem Netz zu übernehmen


    Das geht, weil Kollegen unterschiedlich streng bzw. sorgfältig Aufsicht führen, ihre Augen auch bei Sorgalt nicht immer überall haben können und weil Klausuren zum Teil mit einer knapp dreistelligen Teilnehmerzahl in der Aula geschrieben werden, wo dann nur 1 Person Aufsicht führt. Jedenfalls ist das bei uns leider so.

    Wir (NRW) hatten letztes Jahr den Fall, dass in einer Deutschklausur 1:1 aus dem Netz kopiert wurde, ich weiß aber leider nicht, ob die Arbeit aus einer Aufgabe oder mehreren bestand. Der Kolelge hat alles markiert, was nicht von der Schülerin stammte, das war nach Rücksprache mit der SL eine 6, die Zulassung zum Abi war damit erledigt.


    Ich würde bei solchen Angelegenheiten immer alle wichtigen Personen der Schule einbinden, denn das birgt ja ziemlichen Konfliktstoff.

    Ich habe selber nichts, aber ich glaube auch nicht, dass hier noch viele Reaktionen kommen werden, denn die Anfrage ist sehr unspezifisch.
    Niemand wird sich zuständig fühlen, eine ganze Reihe auszubreiten. Wenn du aber selber schreibst, was du für Ideen hast, wo du Schwerpunkte setzen möchtest, evtl. Probleme siehst usw., dann bekommst du vermutlich auch Reaktionen.
    Einfach nur ein Stichwort zu nennen und dann zu warten, das ist zu wenig.

    Wie sieht es aus, wenn man doch mehr Stunden arbeiten muss oder Vertretungsunterricht übernehmen soll, wird das extra vergütet?


    NRW: Die ersten 3 Stunden im Monat sind unbezahlt, wer 4 oder mehr macht, bekommt alle bezahlt.Ich glaube, es gibt aber auch eine Höchstgrenze.

    Die Frage mit der PKV kann ich nicht beantworten, nehme aber an, dass du wieder in eine gesetzliche Kasse gehen wirst/musst. Sollte sich aber leicht rausfinden lassen.
    Bei deiner PKV würde ich mal nachfragen, ob sie die Möglichkeit einer Anwartschaft bietet. Das ist ein kleiner monatlicher Betrag dafür, dass du dann, wenn du eine Planstelle hast, ohne neue Gesundheitsprüfung und vor allem ohne neues Einsteigsalter wieder aufgenommen wirst.


    Viel Erfolg bei der Stellensuche - da müsste sich bei dem Topexamen mit 3 Hauptfächern doch spätestens zum Sommer etwas finden lassen, ich drücke die Daumen!

    Sicher, das ist so, dass manche Arbeitgeber Leute hinhalten. Habe ich auch meine Erfahrungen mit. Aber auch das lässt sich nicht verallgemeinern. "Die" Arbeitgeber gibt es nicht. Und wenn man selber nicht hingehalten werden möchte, sollte man das umgekehrt auch nicht tun - das hat erstmal nichts mit Duckmäusertum zu tun, sondern mit Anstand, Kollegialität und guter Erziehung. Dazu gehört dann auch die angesprochene Offenheit.

    Mehr als maximal ein paar Tage wirst du sicherlich nicht haben.
    Wenn du lange wartest und dann absagst, kann es der Schule nämlich passieren, dass sie die Stelle dann gar ncit mehr besetzen kann, weil die Frist rum ist oder alle Bewerber, die außer dir noch geeignet wären, schon woanders eine Zusage haben. Wenn du im Gespräch oder hinterher sagst, dass du ein paar Wochen Bedenkzeit haben möchtest, weiß ja jeder, dass diese Schule nicht die Wahl Nr.1 ist und wird sich entsprechend nach Alternativen umsehen. Ich fürchte, du wirst dir vorher überlegen müssen, was genau du eigentlich willst.

    Ich weiß auch nicht, ob die Schule das verbieten DARF.
    Ich würde auch versuchen, mit der Betreeung in der Ausbildung zu argumentieren und mir dabei meinen AKO mitnehmen. Wenn du nichts erreichst, könnte ein möglicher Kompromissvorschlag so aussehen: Du zeigst die Sportstunde als zweites (mittags) und an dem betreffenden Tag können dann in Gottes Namen Vorabiklausuren im Grundkursbereich ab der ersten Stunde geschrieben werden. Die dauern zwar lange, sind aber ja auch irgendwann vorbei, danach könnte dann die UPP Sport stattfinden.
    Oder du überlegst dir schon jetzt, welchen Sportkurs du zeigen möchtest und dann könnte man mit der Kursliste ja evtl. erreichen, dass an dem Tag X eben nur die Kurse Vorabi schreiben, von denen du keine Schüler hast. Das könnte klappen, weil ja nur noch die Schüler schreiben müssen, die das jeweilige Fach im Abi haben.
    Insgesamt kommt mir die Argumentation der Schule sehr lächerlich vor. Das entsprechende Halbjahr ist für den Abijahrgang zwar kurz, aber sooo kurz nun auch wieder nicht.


    Wenn die Schule sich da endgültig quer stellt, kann man noch überlegen, ob das Seminar etwas erreichen könnte. Die sind der Schule zwar nicht vorgesetzt, aber wer weiß...


    Und wenn es denn gar nicht klappt, musst du daruf drängen, dass dein AKO morgens, wenn er dich der KOmmission vorstellt und etwas zu den Ausbildungsbedingunegn sagt, auf jeden Fall erwähnt, dass es hier ein Problem mit der Kurswahl gab und WARUM.


    Mich würde auf jeden Fall interessieren, wie die Sache ausgeht.

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