Beiträge von Brick in the wall

    Irgendwo in NRW haben Eltern vor ein paar Wochen eine Trauerkarte zur Geburt ihres Kindes bekommen. Stand sinngemäß drin, dass der unbekannte Absender dem Kind zu seinem Namen nur Beileid wünschen könne. Ich glaube, es gab sogar mehrere Fälle. Die Namen habe ich vergessen. Mein GEschmack waren sie nicht, aber ich habe auch schon schlimmere gehört.

    Es gibt ja auch noch die Schule für jugendliche Straftäter.... wie ist das eigentlich?


    Ein Freund von mir hat sich mal für eine Stelle in einer JVA interessiert. Ziel des Unterrichts sollte da vor allem sein, die Inasassen darauf vorzubereiten, ihren Hauptschulabschluss nachzumachen. Er wäre da nicht nur Lehrer, sondern auch noch Betreuer für sonstige Angelegenheiten (Details weiß ich nicht mehr) gewesen.
    Er hat es dann gelassen, weil die Klientel da natürlich auch nicht gerade nur aus Musterschülern besteht. Die SAche mit den Ferien ist da übrigens so wie im Krankenhaus.

    Persönlich Erfahrungen habe ich keine, aber aus zweiter Hand habe ich schon einige Dinge gehört.

    Dadurch, dass an einer Patientenschule kein so ausdifferenziertes Kollegium wie an einer Regelschule zur Verfügung steht, ist es Alltag, dass man sich mit fachfremden Inhalten und auch anderen Schulformen beschäftigt.
    So wie ich es kenne, haben die Schüler nur wenig Unterricht am Tag (Behandlungen gehen natürlich vor) und sind ja auch meistens nicht soo lange da, so dass ich nciht weiß, wie ausgeprägt der persönliche Kontakt ist.
    Schulferien gibt es im Krankenhaus nicht. Man hat Urlaub, den man irgendwann nimmt. Andererseits ist die Korrekturbelastung natürlich eine ganz andere als in einer regulären Schule. Nämlich gar nicht oder fast nicht vorhanden.

    Ich stimme Moebius zu.

    Wenn du die Eltern trotzdem über deine Beobachtungen informieren möchtest, dann kannst du sie aufschreiben und den Eltern per Brief zukommen lassen. Den werde sie ja nicht ungelesen wegwerfen. Danach sind sie am Zug und du hast zwar viel getan, kansnt sie aber nicht zu einem Gespräch zwingen.

    Am Rande: Bist du als sonderpädagogische Kraft in der Grundschule tätig? Oder reden wir von einer Förderschule? Wenn das so wäre, würde es mich sehr wundern, wenn die Eltern ihr Kind auf eine Förderschule geben, dann aber keinen Kontakt zu den betreuenden Lehrkräften haben wollen.

    Erstmal danke für die Beiträge!


    Aber sonst geht es dir gut? Hast du Mal darüber nachgedacht, dir einen anderen Job zu suchen?

    Die "Hilfe, Hilfe, ich trau' mich nicht, mit der Wimper zu zucken, es könnte ja jemand vor Gericht ziehen"-Angst vieler Lehrer kann ich ohnehin nicht nachvollziehen, aber hier übertreibst du vollends. Wer wegen einer Beleidigung die Objektivität verliert, könnte den falschen Beruf gewählt haben.

    Ja, danke, mir geht es gut. Und nein, über einen Berufswechsel habe ich noch nicht nachgedacht.
    Auch wenn ich hier in anderen Worten geschrieben habe, dass es vielleicht klüger sein könnte, nichts zu machen, hat das nichts mit Angst zu tun. Auch nichts mit Übertreibung oderfalsch verstandener Pädagogik, sondern lediglich mit Bequemlichkeit. Ich habe in meinem Berufsleben durchaus schon mehrfach das erlebt, was man so schön als schweren Konflikt bezeichnet.
    Und zur Beruhigung: Ich bin mir sicher, dass ich so objektiv bin, wie ich es in einer mündlichen Prüfung sein kann, den falschen Beruf habe ich also deswegen nicht.
    Manche Dinge nicht zur Kenntnis zu nehmen, halte ich übrigens auch für eine gesunde Einstellung. Wenn sich das aber nicht (mehr) vermeiden lässt, hab eich durchaus selbst das Recht, darüber zu entscheiden, wie ICH damit umgehe. Aussagen der oben genannten Art brauche ich nicht.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Ich werde das nach den Ferien mit der SL besprechen, danach ist noch gut Zeit für den Rest.

    Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr frage ich mich, ob ich mir das einfach gefallen lassen muss, um mich nicht nach der Prüfung evtl. mit einem Widerspruch rumärgern zu müssen, weil es eine Steilvorlage für den Schüler wäre, wenn ich ihn anspreche.

    Ich habe vorhin gesehen, dass mich ein Schüler in einem sozialen Netzwerk öffentlich beleidigt hat.
    Es ist völlig klar, dass ich den Schüler darauf hinweisen und darauf bestehen werde, dass die entsprechende Aussage sofort entfernt wird.

    Der Schüler ist in meinem Fach eher im unteren Leistungsbereich angesiedelt und macht in ein paar Wochen bei mir mündliches Abitur.
    Der Schüler kann wegen mir gerne mal intensiv über seine Worte nachdenken, ich zögere allerdings, ihn vor dem Abi zu kontaktieren, damit mir ggf. nicht hinterher Befangenheit unterstellt werden kann. Nach dem Abi ist mein Einfluss auf ihn natürlich gering...

    Weiß jemand einen Rat?

    Schon richtig, dass das ein anderer Sachverhalt ist.
    Trotzdem glaube ich, dass man das zur Argumentation ranziehen könnte, wenn sich der Schüler darauf berufen würde, ja nicht auf frischer Tat ertappt worden zu sein - wenn der TE denn die Schiene mit dem Buch unterm Tisch fahren wollte. Was ich verlinkt habe, heißt ja nicht anderes als dass eine Klausur die Note bekommt, die sie verdient.
    Da wäre es bei einem Täuschungsversuch egal, wann er festgestellt wird.

    So ist es.
    Für den Fall der Fälle steht in meinem Bundesland auch nochmal extra in den Vorgaben zum schriftlichen Abi, dass es sich um eigenständige Leistungen handeln müsse.
    Der Vergleich zwischen einer Zeichung oder einer Beschriftung und einem selbst formulierten Text hinkt, denn beim TExt gibt es ja nicht nur eine einzige Möglichkeit, die richtig ist.

    Wenn die Vorwürfe haltlos sind, würde ich auf einem Gespräch mit den Elternvertretern bestehen. Da sollten sich so Dinge wie z.B. die Anzahl der Leistungsnachweise ja leicht klären lassen.
    Natürlich voher mit dem Schulleiter reden und ihm die Sache darstellen. Und - nachdem er die Haltlosigkeit der Vorwürfe eingesehen hat - darauf bestehen, dass er an dem Gespräch teilnimmt, außerdem jemand vom Personalrat.

    Viel Erfolg!

    Als persönlichen Angriff würde ich das auch nicht sehen. Als Notwehr aber auch nicht - vielleicht ist es Zufall, aber fast alle, die ich bisher bei Täuschungen erwischt habe, sind sonst nicht gerade durch Fleiß aufgefallen, somit ist das für mich keine Notwehr, sondern fast immer reine Faulheit, wenn sie in einer Klassenarbeit keine anderen Mittel als Spickzettel u.ä. haben.
    Selbst wenn man es als Spiel sehen will, muss man anerkennen, dass jedes Spiel seine Regeln hat.

    Trotzdem: Nicht persönlich nehmen, aber Verantwortung für die ehrlichen Schüler ernst nehmen.

    Automatisch frei haben wir in NRW auch nicht. Die Schule kann frei geben.
    Die Erwartungshorizonte kriegen wir vom Schulministerium zusammen mit den zentralen Klausuren. Das ist ein Punkteraster, das ausgefüllt werden muss. Gutachten sind nicht erforderlich, Positivkorrekturen auch nicht. Da ist der Aufwand also geringer als von dir beschrieben.

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