Beiträge von BateauIvre

    Der Schulleiter hat sich leider kaum geäußert: nur, dass man eine kurze mündliche Prüfung durchführen sollte und die in Anwesenheit eines zweiten Fachlehrers. Das wars. Eine ältere Kollegin, die ich angesprochen habe, hat überhaupt keine Formalia erwähnt. Eine jüngere meinte dagegen, ich solle keine positiven Rückmeldungen geben und eben "irgendwas Schriftliches" dem Schüler mit nach hause geben.


    Aus all dem - und aus den zitierten Verordnungen - schließe ich, dass das Ganze einigermaßen frei gehandhabt werden kann. Was ja nicht immer eine Hilfe ist...

    Hallo,


    ich habe einen Schüler, der wegen häufiger Krankheiten zwei Arbeiten versäumt hat (von dreien). Da ich ihn erst die letzte davon nachschreiben lasse wollte, er aber bis letzte Woche (Noteneintrag!) noch gefehlt hat, soll ich laut Schulleitung nun eine mündliche Prüfung mit ihm durchführen, da nur eine Note pro Halbjahr aus juristischen oder amtlichen Gründen nicht anginge.


    Die Themen sind geklärt, auch die Aufgabenstellung ist kein Problem. Ich muss mir noch eine zweite Lehrkraft vom Fach dazunehmen und den Schüler dann ca. 10 Minuten befragen - ohne positive Rückmeldungen zu geben, wie ich gehört habe.


    Zwei Dinge sind mir aber noch unklar:
    1. Wie gewichte ich das Ergebnis? Ist das eine reine Formalität, bei der die ursprüngliche Zeugnisnote (3) nicht groß geändert wird, oder sollte ich diese 10 Minuten wie eine Klassenarbeite bewerten, also auf der Zeugniskonferenz noch einmal eine Änderung einbringen?
    2. Wie dokumentiere ich das Ergebnis? Ich habe ein Blatt mit Fragen für mich selbst, auf das ich mit Zeichen notiere, wie die Antwort ausfällt. Kann bzw. muss ich das kopieren, die Note drunter schreiben und dem Schüler später geben? Oder reichte es ihm zu sagen: "Du hast eine 3."


    Danke wieder!

    Damit bringst du mich auch auf eine Idee, was ich mache, wenn mich keine Schule will... Obwohl der Gedanke, Mathematik zu studieren, für mich genauso absurd klingt wie er wohl auch ist. Aber vielleicht wäre ja Biologie oder Erdkunde ein guter Ersatz, um bessere Aussichten zu haben - oder muss es unbedingt Mathematik sein? (Informatik kommt bei mir mangels Interesse gar nicht in Frage.)


    Zudem hätte ich meine Zweifel, dass man an der FernUni Hagen ein solches Drittelstudium machen kann. Fängst du dann einfach mit einem Diplomstudium an und hörst nah 17 SWS auf?

    Hat einer vielleicht einen Tipp für mich, wo ich für die Klasse 8 (Gym) geeignete argumentative Sachtexte finden kann, zu denen sich eine eigene Stellungnahme verfassen lässt? Das Thema sollte also nahe an der Lebenswirklichkeit der 8-Klässler sein...


    Die Arbeit sollte 1.) aus einer kurzen Untersuchung des Textes bestehen ("Wie wird in dem Text argumentiert?") und 2.) eben aus einer eigenen Stellungnahme zum selben Thema.


    Leider finde ich online zu Sachtexten und Argumentation nur sehr wenig Material...

    Ganz offensichtlich ist das so gewollt.


    Möglicherweise knüpft man hier jetzt an die Vorgaben der Sek I an, nach denen ja auch keine Tendenznoten gegeben werden sondern nur "ganze" Noten.


    Das dachte ich mir auch. Ich werde das mal am Mittwoch mit den Kolleginnen absprechen, ob die auch dividieren oder nur ganze Noten vergeben. Hätte man in den Materialien aber auch erwähnen können...

    An alle DeutschlehrerInnen aus NRW: ist euch auch aufgefallen, dass es bei der ZK diesmal nur eine Notenfindungstabelle ohne Punktnoten bzw. Plus-Minus-Abstufungen gegeben hat? Warum?! Und wie erstelle ich daraus eine Punktnotentabelle?


    Für die Nicht-10er-Lehrkräfte hier mal eine Abschrift:


    60 - 52 Punkte -> sehr gut
    51 - 43 -> gut
    42 - 34 -> befriedigend
    33 - 25 -> ausreichend
    24 - 13 -> mangelhaft
    12 - 0 -> ungenügend

    Hallo, ich wollte einmal von euch wissen, wie ihr die Darstellung bei Deutschklausuren bewertet, also in welchem Verhältnis Fehleranzahl und abgezogene Punkte bei euch stehen.


    In der ZK für die 10er z.B. werden 4 Punkte für Sprachrichtigkeit vergeben. Jetzt rätsele ich darüber, wieviele Punkte ein Schüler bekommt, der meinetwegen 4 Seiten schreibt und 4 Fehler macht - und wieviele einer, der auf 6 Seiten 15 Fehler macht usw.


    Kollegen haben mir gesagt, sie würden das nach Gefühl machen. Das mache ich ungern, weil ich dann vielleicht am ersten Korrekturtag ein anderes Gefühl habe als eine Woche später und Schüler mit demselben Fehlerhäufigkeit nicht dieselbe Punktanzahl erhalten.


    Also: Wie kann ich so etwas möglichst objektiv und nachvollziehbar bewerten?

    Laut schulinternem Curriculum ist bei uns in der 6. Klasse (Gym) eine Arbeit vorgeschrieben, die sowohl aus einem Diktat als auch aus einer Zusatzaufgabe zum Argumentieren (Argumente aus einem Text sammeln und/oder selbst formulieren) besteht. Beide werden gleich gewichtet. Doch damit habe ich nun folgendes Bewertungsproblem: das Diktat bewerte ich wie üblich nach der Fehleranzahl und -quote; die Zusatzaufgabe dagegen bewerte ich positiv nach Punkten für die inhaltliche und die Darstellungsleistung.


    Meine Frage ist jetzt: wie bekomme ich beide Wertungen am Ende schön versöhnlich zusammen?


    Z.B. hat jemand im Diktat mit 6 Fehlern eine 3+ (nur im Diktat), in der Zusatzaufgabe mienetwegen eine 2-, also 9 + 10 Punkte / 2 = 9,5 Punkte. Der Schüler steht damit genau zwischen 2 und 3. Was gebe ich jetzt? ?(


    Leider konnte mir aus dem Kollegium bisher auch niemand helfen, da es diesen Klassenarbeitstyp nur in der 6.Klasse gibt und ich noch niemanden gefunden habe, der solche Arbeiten schon geschrieben hat (vielleicht bin ich auch der einzige, der sich an das Curriculum hält...).

    Noch eine Frage von mir: ist man mit der Ausbildung auf den genauen Schultyp, an dem man die Ausbioldung gemacht hat, für immer und ewig festgelegt oder gibt es da sozusagen osmotische Beziehungen (z.B. vom Gym aufs BK und umgekehrt)? Und gilt die Festlegung sowohl bei der PEF als auch bei OBAS?


    Z.B.: ich bewerbe mich auf Realschulstellen, obwohl ich eigentlich nicht an einer Realschule arbeiten will, mache da die PEF und wechsele danach, meinetwegen zur OBAS, an ein Berufskolleg - ist das unmöglich?

    Mal wieder eine saudumme Frage....


    1. Wenn ich an einem Montag krank bin, bis wann sollte ich die Schule am selben Tag anrufen, damit sie die Vertretung planen kann - und wie erhält die Schule dann den Krankenschein?


    Da ich noch nie als Angestellter (!) krank geworden bin, habe ich davon keine Ahnung.

    Da ich bisher das Glück hatte, keine formstrengen Bewerbungen schreiben zu müssen, brauche ich in einigen Punkten den Rat der Erfahreneren hier:


    1. Was schreibe ich auf die Bewerbungsmappe (Eckspanner etc.) vorne drauf?
    2. Legt man grundsätzlich lose Blätter ein - oder sollte man Zusammengehöriges (2-seitige Zeugnisse etc.) tackern, klammern o.ä.?
    3. Ist es üblich, Zwischenzeugnisse von Arbeitsstellen - bei mir wäre das eine Vertretungsstelle - nachzureichen, wenn man sie, wie ich, zum Ende der Frist noch nicht ausgestellt erhalten hat? (Sollte ich die Nachreichung im Anschreiben erwähnen?)
    4. Müssen im Anschreiben alle Anlagen einzeln aufgeführt werden oder reicht einfach "Anlagen"?
    5. Ich habe Auszüge aus den Studienordnungen kopiert, um meine SWS zu belegen; auf die Kopien habe ich handschriftlich "Studienordnung der Universität X im Fach Y" geschrieben - ist das machbar? Benotete Leistungsnachweise habe ich außerdem kopiert...
    6. Ist der persönliche Kontakt unerlässlich - d.h. muss ich wirklich eine Rundreise durch NRW starten, nur um ggf. der Sekretärin meine Mappe in die Hand zu drücken?


    Ich weiß, dass das teils dämliche Fragen sind, aber ich habe weder Zeit noch Lust, mich in die unüberschaubare Fülle an einschlägigen Ratgebern einzulesen, daher stelle ich lieber hier punktuelle Fragen. Habt Nachsicht...

    wichtig für die Bewerbung:
    1) Nachweis des Hochschulabschlusses
    2) Nachweis über die benötigten Studienleistungen im zweiten Fach
    3) Nachweis über die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung .


    Wenn einer der drei Nachweise unvollständig, unglaubwürdig oder einfach fehlend ist, wird man vermutlich nicht zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.

    Und wenn man gar keine zwei Jahre Berufserfahrung hat? Wird man dann nicht eingeladen mit der Aussicht, eben zunächst die PEF zu machen?

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