Huhu Referendarin!
Dann poste ich den Inalt meiner PN hier auch noch mal schnell:
zu 1) Nein, wenn Realschüler durchgehend von Klasse 6 bis Klasse 10 Französisch als 2. Fremdsprache belegt haben und in der 10. Klasse mindestens ein "ausreichend" auf dem Zeugnis stehen haben, müssen sie bei einem Wechsel auf´s Gymnasium kein Französisch mehr belegen. Ihre 2. fremdsprache ist damit abgeleistet.
zu 2) Ja, wer bis zur 10. Klasse keine 2. Fremdsprache gelernt hat (oder nicht in genügendem Umfang) muss in der 11. Klasse einen Intensivkurs beginnen, der 4 Wochenstunden bis zur 13. Klasse geht.
zu 3) Jein, das Realschulfranzösisch ist tatsächlich anders als das Französisch auf dem Gymnasium. Oft wird es in NRW so geregelt, dass diejenigen Realschüler, die Französisch auf dem Gymnasium weiter machen möchten zusammen mit denjenigen in einen Kurs kommen, die Französisch ab Klasse 9 (also als 3. Fremdsprache) hatten. Dort kommen sie in der Regel auch gut mit.
Ich weiß allerdings nicht, ob diese Regel auf allen Gymnasien so ist. Auf den kleineren bekommt man vielleicht nicht die entsprechenden Kurse voll. Da müsste man nachfragen, wie das an bestimmten Schulen geregelt wird.
zu 5) Ja, auch für´s Abi am Berufskolleg braucht man eine 2. Fremdsprache. Hier ist es so geregelt wie auf dem Gymnasium. Wer keine 2. Fremdsprache vorweisen kann muss von der 11 bis zur 13 einen 4stündigen Intensivkurs belegen.