Beiträge von Finchen

    Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Deutschbuch "Praxis Sprache" aus dem Westermann Verlag gemacht?
    Wenn ja, wie findet Ihr es, was sind die Vor- und Nachteile?
    Besonders interessieren mich auch die Übungsmöglichkeiten zu den einzelnen Kapiteln. Gibt es viele Übungsaufgaben und sind sie Eurer Meinung nach gut bzw. sinnvoll?

    das_kaddl hat schon Recht. Zumindest in NRW sind diese sogenannten "I-Klassen" etwas kleiner als "normale" Klassen. Auf insgesamt maximal 25 Kinder kommen höchstens 5 Kinder mit Behinderungen. Diese können sehr veilfältig sein. Körperliche Behinderungen und Beeinträchtigungen im Lernen sind aber wohl die häufigsten Beeinträchtigungen der Kinder in I- Klassen.
    Eine weitere Besonderheit ist, dass diese Klassen zwei Klassenlehrer haben und auch immer zwei Lehrer im Unterricht anwesend sind. Einer davon ist Sonderpädagoge und kümmert sich besonders um die behinderten Kinder.

    Das ist doch ein altbekanntes Problem der Nebenfächer. Sie werden, wie Du schon geschrieben hast als "unwichtig" abgetan und diese Haltung wiederum erzeugt nicht gerade Motivation.
    Ich denke, wenn die Themen interessant sind und für die Schüler ansprechend gestaltet werden, haben zumindest einige Schüler auch Spaß an diesem Fach. Alle wirst Du jedoch nie dazu bringen "Dein" Fach gut zu finden. Das ist aber in allen anderen Fächern genauso. Deshalb solltest Du aber auf keinen Fall an Deiner Fächerwahl zweifeln!
    Ich wünsche Dir für Dein Praktikum gutes Gelingen, viel Spaß und motivierte Schüler! ;)

    Ich war heute auf der Didacta und bin ein wenig enttäuscht. Es gab so gut wie nichts kostenlos - schon gar keine Bücher. Die Schulbuchverlage stellen sich da ganz schön an...

    Eine Freundin von mir wohnt in München und ich bin zwei- bis dreimal im Jahr bei ihr zu Besuch.

    Wenn das Wetter einigermaßen mitspielt solltet Ihr in einen Biergarten gehen. Allerdings sind die, die nicht von Touristenmassen überströmt werden viel schöner als die typischen Touriziele in der Innenstadt. Der "Hirschgarten" ist ganz nett.

    Eine Wanderung an der Isar entlang (am besten ab dem Deutschen Museum) Richtung Englischer Garten ist sehr schön.
    Wenn Ihr an Technik interessiert seid, müsst Ihr natürlich auch unbedingt ins Deutsche Museum.

    Außerdem sollte man natürlich mal durch die City gebummelt sein. Hat ein besonderes Flair...

    Wir waren auf dem Olympiaturm und haben uns ein Bayernspiel von dort oben angeschaut. Das geht ja jetzt nicht mehr, war aber trotzdem ganz nett weil man einen schönen Überblick über die Stadt hat. Der Eintritt war allerdings nicht ganz billig.

    Schloss Nymphenburg ist auch sehr schön. Im Park kann man gut spazieren gehen.

    Am besten kauft Ihr Euch eine Tageskarte für die Tram, S- und U- Bahn. Damit kommt man überall gut hin. Autofahren ist für ortsfremde ziemlich stressig und die Preise für Parkplätze und Parkhäuser horrent.

    Sehr gut für so einen Kurztrip ist der Reiseführer München von "Marco Polo". Da ist dann auch gleich eine Stadtkarte drin und teuer ist er auch nicht (so um die 6 bis 7 Euro glaube ich). Da stehen gute Tipps für Ausflüge, Sehenswürdigkeiten und Restaurants für jeden Geldbeutel drin.

    Wenn ich mich für einen Refplatz in Niedersachsen bewerbe, aber erst ganz kurz vorher meine letzte Prüfung habe und durchfalle, deshalb den Refplatz nicht antreten kann, werde ich dann für eine Weile gesperrt? Ach ja, es geht um Niedersachsen.
    Ich habe mal gelesen, dass man einige Zeit gespert wird, wenn man einen zugeteilten Refplatz ablehnt. Gillt das auch, wenn ich durch die Prüfung falle und deshalb absagen muss?

    Religiöse Toleranz hört für mich dort auf, wo sie anfängt andere einzuengen bzw. zu stören.

    An vielen deutschen Schulen wird schon sehr viel Rücksicht gerade auf moslimische Kinder genommen. In der Mensa wird z.B. jeden Tag mindestens ein Gericht ohne Schweinefleisch angeboten und die Mädchen dürfen auch beim Sportunterricht ihr Kopftuch auflassen. Das ist ja auch OK so. Wir sollten nur nicht vergessen, dass wir an einer deutschen Schule sind, in der halt nach dem deutschen Lehrplan gelehrt wird und wer hier einen Abschluss machen will muss sich halt weitgehend danach richten.
    Wenn wir anfangen Ausnahmen zu machen würde das ewig weite Kreise ziehen. Die moslemischen Jungen müssten plötzlich nicht mehr am Hauswirtschaftsunterricht teilnehmen, nicht mehr Tafel putzen u.s.w. Das kann´s meiner Meinung nach nicht sein.

    Zurück zu der Frage von heffalump: Ich denke, Du hast alles richtig gemacht. Allerdings würde auch ich das Gespräch mit den Eltern suchen und ihnen von dem Vorfall berichten.

    Eine Freundin von mir studiert Musik (allerdings mit Schwerpunkt Grundschule) und die ist ganz angetan von einigen Matrialien vom "Verlag an der Ruhr".
    Die haben wohl auch aus aktuellem Anlass einiges zu Mozart gerade neu herausgegeben.

    Unter http://www.verlagruhr.de; Materialien; Sekundarstufe 1; Musik findest Du ein paar Sachen. Auch bei den Grundschulsachen könnte für 5. / 6. Schuljahr noch etwas dabei sein.

    Alles Gute für Deine erste Stelle! Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und auch das Unterrichten will gelernt sein ;) Sei froh, dass Du diese Chance hast!

    Die beschränkte Deliktfähigkeit beginnt zwar auf dem Papier mit sieben Jahren aber in der Realität findet sich so gut wie kein Fall in dem ein so junges Kind zivilrechtlich belangt wurde. Das sind dann wirklich meistens Klagen gegen die Eltern bzw. Aufsichtspersonen.

    Zivilrechtlich dürfte an sich der Tatbestand der §§ 823I und §823 II erfüllt sein. Allerdings könnte es an der Zurechnungsfähigkeit des Kindes als Verursacher der unerlaubten Handlung fehlen.
    Denn es gilt in jedem Fall: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    Dies müßte der Schädiger auch darlegen und beweisen. Kurz und vereinfacht er müßte vor Gericht sagen: Ich bin so unreif, das ich nicht wußte was ich da tue. Und genau damit wird er mit ziemlich großer Sicherheit durchkommen.

    Zitat

    neleabels schrieb am 14.02.2006 23:55:
    Na, nu, vorsicht! Bitte keine schnellen Laienschüsse aus der Hüfte. Zivilrecht und Strafrecht sind sei völlig unterschiedliche Dinge und die betroffenen Eltern - die als Erziehungsberechtigte die Ansprüche Ihres Kindes vertreten - sollten sich umgehend bei einem Fachmann über Konsequenzen und Nichtkonsequenzen einer unterlassenen Strafanzeige aufklären lassen. Wer wem gegenüber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig ist, darüber sollten wir uns hier freifliegende Spekulatius verkneifen. Mit dem Alter des Kindes hat das i.d.R. überhaupt nichts zu tun.

    Huhu Nele!

    Das Zivilrecht und Strafrecht zwei völlig unterschiedliche Dinge sind weiß ich. Außerdem ist mein Post kein "schneller Laienschuss aus der Hüfte". Ich habe Jura (mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Familienrecht) nämlich als Nebenfach studiert und auch abgeschlossen. Daher weiß ich schon, was ich schreibe. An dem Punkt, wo mein Wissen aufhört habe ich dies übrigens auch mitgeteilt und an einen Anwalt verwiesen. Im Zivilrecht reicht mein Wissen nämlich nicht weit, aber Grundzüge aus der Einführung kenne ich schon noch.
    Ich werde aber noch mal nachschlagen.

    Zitat

    metti schrieb am 14.02.2006 23:33:
    .... ich stelle mir vor, dass evtl. jedenfalls eine Akte über das Kind angelegt wird, die z.B. dem Jugendamt mitgeteilt wird, und die gerade auch bei weiteren Auffälligkeiten Informationen sammelt. Ich habe mal gehört, dass, sollten bei solch einem Fall bleibende Schäden auftreten, das verursachende Kind dann mit 18 auch zivilrechlich zu belangen sei. ???? Ich wüsste es so gerne genau! Hat jemand denn eine Ahnung, wen ich noch fragen könnte? Die Schulaufsicht vielleicht? Oder einen Anwalt?

    Dafür reicht mein Wissen im Jugendstrafrecht leider nicht aus. Da solltest Du einen Anwalt fragen, der sich in diesem Gebiet auskennt. Die Schulaufsichtsbehörde wird Dir da wohl nicht weiter helfen können.

    Das Projekt hört sich sehr interessant an. Auf der Internetseite habe ich jedoch nur von Projekten für den Kindergarten bzw. die Grundschule gelesen. Ist das auch an einer weiterführenden Schule (Hauptschule) noch einsetzbar, oder nicht mehr altersgemäß?

    Zitat

    oh-ein-papa schrieb am 14.02.2006 23:08:
    Unabhängig von der strafrechlichen Seite wäre zu klären, wie es mit zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld aussieht. Ich weiss es nicht.

    Auch zivilrechtlich ist man mit 10 Jahren noch nicht strafmündig und da es in der Schule vorgefallen ist, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und sind deshalb zivilrechtlich auch nicht zu belangen.

    Zitat

    metti schrieb am 14.02.2006 22:35:
    Was passiert, wenn ich gegen ein Kind von 9 oder 10 Jahren Anzeige erstatte? Welche Konsequenzen hat das für Kind / Eltern etc?
    Weiß jemand Bescheid???

    Der Vorfall erfüllt zwar den Tatbestand einer Körperverletzung, aber mit 10 Jahren ist man noch nicht strafmündig (erst ab 14 Jahren). Daher wird es rein rechtlich keine Konsequenzen haben, wenn das Kind angezeigt wird. Da müssten pädagogische Sanktionen bzw. Hilfemaßnahmen von Seite der Schule kommen. Ansonsten ist in diesem Fall nichts zu machen.

    Hallo zusammen!

    Lässt es sich vermeiden, Lieblingsschüler zu haben? Das man das eigentlich nicht sollte, ist mir schon klar, aber ich merke es ja jetzt schon bei mir, dass mir einige Schüler so auf die Nerven gehen, dass ich schon Pickel bekomme, wenn ich nur an sie denke. Das mir die anderen Schüler "lieber" sind, ist doch nur logisch, oder?
    Oder ist es verwerflich, die Kinder, die sich vernünftig betragen, zumindest einigermaßen motiviert sind und einen nicht dauernd beleidigen lieber zu mögen, als jene Schüler, die dauernd Chaos verbreiten, nicht lernen wollen und rotzfrech sind? Ich versuche natürlich, mir davon nichts anmerken zu lassen, aber ich kann nicht leugnen, dass ich eben einige Schüler lieber mag als Andere.

    Geht es Euch auch so? Wie geht Ihr damit um? Man sollte als Lehrer ja alle Kinder gleich behandeln...

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