Beiträge von Simon90

    Is alles in Ordnung, hab mit der Uni gesprochen und die meinten dort (ohne Gewähr, weil sie ja nicht die Behörde sind, logisch...) folgendes:


    Die "alten" Leute mit Staatsexamen kommen generell auch ohne Praxissemester ins Referendariat rein, die Bachelor/Masterleute, die bis 2015 fertig sind, auch. Wer nach diesem Jahr seinen Master macht, muss das Praxissemester drin haben, wobei auch meine Uni mit ner weiteren Überganszeit rechnet, aber alles nur inoffiziell ;)


    Damit deckt sich das ja ganz gut mit der Uni Bochum :D

    Das stimmt, die BezReg wird wohl am besten bescheid wissen... wollte nur kurz hier vorher nachfragen, falls es eine zu offensichtliche Antwort auf meine Frage gibt, auf die ich einfach nicht gekommen bin ;)


    Suiram:


    Ist ja interessant! D.h. es gibt in Bochum zwei verschiedene Lehramtsbachelor-Modelle? Also bis vor WS2011 ohne Praxissemester und ab WS2011 mit Praxissemester?
    Bei uns drüben in Essen gab es halt nur den "krassen" Übergang von Staatsexamen auf Bachelor/Master, der im Vergleich zu anderen Unis recht spät (nur noch Bachelor ab WS2011!) vollzogen wurde. In diesem neuen Bachelor ist wie gesagt dieses Praxissemester mit drin. Doof nur, dass man sich sogar bis SS2011 in Essen noch fürs Staatsexamen einschreiben konnte.... und die Leute werden ja mit 9 Semestern Regelstudienzeit niemals vor 2015 fertig, von welchem Jahr an ja allerdings das Praxissemester Pflicht ist, um ein Referendariat zu beginnen. Seltsam ^^


    Du schreibst, diejenigen, die bei euch in Bochum noch nach altem Bachelorsystem (ohne Praxissemester) studieren und auch nicht ins Neue wechseln wollen, müssen spätestens im SS2016 komplett fertig sein. Die Leute stehen dann ja auch ohne Praxissemester da, wenn die Behörde schon eines verlangt (ja ab 2015 ;) )... gibt es da also interne Absprachen zwischen der RUB und der Behörde, die die Refs vergibt, sodass die Leute von der RUB auch ohne Praxissemester ab 2015 rein kommen?


    Letztlich liegt die Entscheidung ja eh bei der Behörde und nicht bei den Unis, wen die zum Ref einstellen... fest steht für mich im Moment nur, dass ich in nem Studiengang stecke, der - in Regelstudienzeit beendet - vorraussichtlich nicht zur Aufnahme eines Referendariats in NRW berechtigt :huh:


    Aber ich werde auch bei uns mal nachfragen!

    Guten Abend,


    ich bin zwar noch lange nicht mit dem Studium soweit, dass ich bald mein Referendariat anfange, aber ich habe "spaßeshalber" kürzlich einige Infos drüber gelesen und dabei hat mich folgendes stutzig gemacht:


    Laut dem NRW Schulministerium wird der Vorbereitungsdienst in den kommenden Jahren reformiert. So heißt es auf der Webseite als Bedinung zur Einstellung ins Ref.:


    Zitat

    "Erforderlich ist der "Master of Education" oder eine erfolgreich abgelegte erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester."

    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/#A_4


    Nun habe ich vor einem Jahr im WS2010 mein Studium in Essen aufgenommen und war dort im letzten "Jahrgang", der noch auf Staatsexamen studiert. Zum SS11 hat die Uni Essen dann auch auf Bachelor/Master-Lehramt umgestellt. In den aktuellen Plänen finde ich dort auch für die Bachelor/Master-Studenten im Master ein sog. Praxissemester an Schulen mit einem Umfang von ca. 6 Monaten (400h). In meinem Staatsexamenstudiengang sind zwar auch Praktika vorgesehen (Orientierungspraktikum sowie zwei fachdidaktische Praktika), allerdings bei weitem nichts, was sich als "6 oder mehr Monate schulpraktischer Ausbildung" bezeichnen lassen könnte. Auch die Stundenanzahl haut nicht wirklich hin.


    Laut dem Zitat oben sind ja jedoch für alle, die ab 2015 ihr Ref machen wollen, diese 6 Monate (die im Master vorgesehen sind) verpflichtend, wohingegen im Staatsexamenstudiengang dies einfach nicht vorgesehen ist. Diejenigen, die nun im Bachelor/Master-Lehramtsstudium stecken werden also alle neuen Vorraussetzungen erfüllen. Kann ich mich aber also schon mal drauf einstellen, dass ich wenn ich (eventuell sogar in Regelstudienzeit genau im Jahr) 2015 mein Studium hinter mir habe, ich dann vor dem Ref noch 6 Monate "Praktikum" machen darf, bevor es mit dem Ref losgehen kann, nur weil ich "noch" mit nem Staatsexamen abgeschlossen habe?!
    Oder hab ich irgendwas übersehen? Gibts bei sowas Übergangsregelungen? ?(



    So, gute Nacht erstmal,
    Thorsten

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