Beiträge von glassi

    Hallo Frieda,
    das ist mir auch schon passiert, deshalb antworte ich mit Fragen:
    1. Gibt es an deiner Schule eine/n Schulsozialpädagogen/-in und / oder kollegiale Beratung? Wenn nicht, unbedingt anregen und zwar mit Unterstützung der Elternvertretung.
    2. Gibt es ein Fortbildungsangebot des Dienstherrn? Wenn nicht, unbedingt anregen und ggf. bei der Konzeption mitarbeiten.
    3. Kannst du heraus finden, welche negative peergroup die Fäden zieht? Mit Hilfe der dort unterrichtenden Kollegen isolieren, fördern und fordern.
    4. Holst du dir die Schulpsychologie ins Boot? Unbedingt Kontakt aufnehmen. Sich helfen lassen ist ein Zeichen von Intelligenz, nicht von Schwäche.
    5. Gibst du regelmäßig Rückmeldung über Probleme an das Klassenkollegium und in der Konferenz?
    6. Hast du die Eltern gefragt, was ihre Kinder aktuell treibt, den Unterricht zu stören? Die wissen das oft gar nicht.


    7. Hast du mit den Klassensprechern gesprochen? Wie sehen die das, was schlagen die vor? Bilde unbedingt Koalitionen aus Kollegen, Eltern und Schülern, dann ist deine Position gestärkt.


    Wie machen wir das?
    Bei uns gibt es einen Ablaufplan im Umgang mit Auffälligkeiten im Unterricht, den ich mal mit unserem Schulsoz.päd. ausgearbeitet habe. Kann ich dir zukommen lassen (pn oder mail schicken).
    Ich nutze immer das Klassenbuch als Beweis und dann das Instrument der Klassenkonferenz und schlage auch Sanktionen vor. Und dann habe ich für mich die o. g. Fragen beantwortet.
    Auch dann komme ich nicht immer weiter, aber das passiert ganz selten.


    Der letzte, aber manchmal beste Schritt ist, die Klasse abzugeben, wenn die Opposition die gesamte Gruppe betrifft und du keinen Rückhalt finden kannst. Dazu musst du die Schulleitung ins Boot holen, denn die haben Fürhungsverantwortung auch für die Lehrkräfte und deren Dienstfähigkeit.

    Hallo Ella.der.Stern,
    bin an einer niedersächsischen Berufsschule u. a. in der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium im Fach Deutsch eingesetzt und durch EFQM, Fortbildungsbeauftragung, Referendarsbetreuung einigermaßen mit deinem Problem vertraut. Unsere Schüler sind nicht schwieriger und nicht einfacher als am Gymmi - aber ihre häuslichen Probleme und Lebensumstände fordern uns an Brufsschulen oft in besonderer Weise. Dazu kommen Ausbilder und berufsständische Vertretungen, die uns kritisch auf die Finger schauen, also stell´ dir das Metier noch etwas "facettenreicher" vor.


    Dass Eltern immer aufsässig sind, kann ich nicht bestätigen, denn wir freuen uns über deren Engagement, was bei Eltern unserer Schülerschaft ohnehin selten ist. Wenn es gelingt, sie zu Partnern in der Erziehung ihrer (!) Kinder zu machen, ist viel gewonnen. Das gehört zu einem guten Schulklima und deshalb werden die Eltern in unserem Schulbeirat als stimmberechtigte Mitglieder einbezogen.


    Was die persönlichen Erfahrungen betrifft, gibt es immer wieder überbesorgte und auch egoistische Eltern, aber am Gymnasium gibt es vorallem intelligente (!) Eltern, die sich nicht mit Unklarheiten in Stundenplanung, Stoffverteilung, Erwartungshorizonten und Bewertungsmaßstäben zufrieden geben. Sie sind uns oft ebenbürtig und das macht die Sache interessant. Pädagogische und beamtenrechtliche Schwächen erkennen sie sofort! Da hilft nur Transparenz, Transparenz, Transparenz und zwar in allen Entscheidungen.


    Ich handhabe das so, dass der - im Fach-Team abgestimmte und damit schulintern verbindliche - Stoffverteilungsplan im Intranet der Schule einsehbar ist, im Klassenraum ausgehängt und den Eltern auf Wunsch zugestellt wird.
    Die Schüler und ich schließen zu Beginn des Schuljahres schriftliche Zielvereinbarungen mit Abdruck der mündlichen Bewertungsmaßstäbe (die ich mittlerweile nicht mehr diskutiere, höchstens mit Referendaren).
    Zweitens erhalten die Schüler sämtliche Operatoren (siehe Bundes-EPA) und Bewertungskriterien vor Beginn der schriftlichen Leistungskontrollen.
    Sie erhalten zudem meine Korrekturhinweise und zu jeder Klassenarbeit / Klausur zugleich auch die Erwartungshorizonte als Vordrucke. Selbstverständlich ist für mich eine qualifizierte Korrektur, aus der Fehler und Ursache klar hervorgehen, damit ggf. externe Lernhelfer (und da sind Eltern als didaktische Laien dann besonders gefordert) mit den Schülern gezielt arbeiten können.
    Und - ganz wichtig - jede Klausur ist verbindlich zu berichtigen (Berichtigung kann Teil der mündlichen Leistung sein, dann wird sie i. A. auch erledigt) und von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu unterschreiben (Volljährige Schüler unterschreiben selbst).
    Mit Rückgabe der Arbeiten erhalten die Schüler eine Einschätzung über den gesamten Leistungsstand (steht mit der Note auf der Klausur), d. h. sie sind viermal jährlich im Bilde, wohin der Dampfer fährt.
    Das klingt nach viel Arbeit, ist inzwischen aber Routine und sehr hilfreich - auch im Hinblick auf die kommenden Fremdkorrekturen im Abi.
    Damit erledigt sich der - oft selbstgemachte - Elternterz, jeder Schuljurist ist glücklich und die Korrekturen "flutschen" :)

    Zitat von »alias« Als Beamter (=Vertreter der Staatsgewalt) wärst du verpflichtet, einzugreifen.
    Das bin ich aber sehr geneigt in Frage zu stellen! Ich meine den Teil mit "Vertreter der Staatsgewalt"


    Neigungen in allen Ehren, aber wer das in Frage stellt, muss sich im Gegenzug fragen lassen, wie er dazu kommt, hoheitliche Aufgaben als Lehrkraft wahrzunehmen. Bei solchen "Neigungen" wird ab heute nicht mehr bewertet, zertifiziert, Unterricht auf der Basis freiheitlich-demokratischer Grundordnung vermittelt, fremder Leute Kinder in deren Auftrag zu Staatsbürgern erzogen und so weiter - das bedeutet: Beamtentum ade, Lehrkraft im Angestelltenverhältnis kommt aber auch nicht in Frage - wegen rechtlicher Gleichstellung! - Und der Dienstherr dachte, er hätte da einen Profi...


    Nun zur eigentlichen Frage: Wenn die Schulfahrt als solche nicht stattfinden kann - Schulleitung muss entscheiden und dann mithaften - würde ich die Trickserei lassen. Eltern fragen im Haftungsfall nicht, wie engagiert du bist, sondern wie du den Schaden bezahlst. Bei der Altersgruppe kommen neben Drogen, Alk und Unfällen ja auch ungewollte Elternschaft in Frage - die Alimente zahlst du. Willst du das?

    Wer entrümpelt endlich mal die vorkriegshaften Rahmenrichtlinien, die Achtklässlern Schiller und Droste-Hülshoff zumuten? Und in der Oberstufe haben wir dann mit Lesemuffeln zu kämpfen, denen das Unterrichtsziel "Leseinteresse fördern" wie glatter Hohn vorkommt. Pisa lässt grüßen!


    Ich finde die Ansätze von Bear und MrGriffin gut, habe außerdem mal eine Betroffene (meine Tochter, 8. Klasse Gymmi) gefragt. O-Ton: "Mamma, die Sprache versteht kein Mensch"! Recht hat sie und damit sollten wir uns im Unterricht einer 8. Klasse auch nicht belasten.
    Ihr Vorschlag: Auszüge aus Judith Kerr "Als Hitler das rosa Kaninchen stahl" mit Auszügen aus Anne Franks "Tagebuch" vergleichen und dann das Tagebuch ganz lesen. Sie hat´s getan und weiß, dass das heutzutage kaum in ihrer Altersgruppe bekannt ist. Es gibt inzwischen auch Alternativen bei den autobiographischen Werken.
    Den Schülern dieser Altersgruppe ist Authentizität in Texten wichtig, mit Sprachschnörkelei können sie nichts anfangen.


    Wenn eine alte Häsin dir einen Tipp geben darf: Mach´s dir im Unterricht nicht so schwer!

    Hallo zusammen,
    interessante Debatte, die da geführt wird - "pädagogische" Noten bei festgelegten Sprachnormen?? Ein Widerspruch in sich und auch nicht erlaubt!


    Schüler haben ein Recht zu wissen, woran sie sind, deshalb erhalten sie am besten eine qualifizierte Korrektur, die nach Inhalt, Ausdrucksvermögen und Sprachrichtigkeit unterscheidet. Dadurch ist eine Lernstandsdiskussion mit dem Schüler überhaupt erst möglich, weil nichts im Ungefähren bleibt. Auch Eltern, Logopäden, LRS-Fachleute und andere Externe können danach gezielt mit dem Schüler weiterarbeiten.


    In Niedersachsen ist die Frage nach der Korrektur von Sprachnormverstößen (gemeint sind Schreibfehler aller Art) für das berufliche Gymnasium geregelt: http://www.lehrerforen.de/inde…2011ce475384545f8c2017ba3
    Dort wird deutlich, dass Punktabzüge für Schreibfehler auch in den Klausuren anderer Fächer neben Deutsch verbindlich sind. Für Fremdsprachenklausuren gelten eigene Regelungen.
    Wichtig ist, dass Schüler wissen, was hinter den Formulierungen der Aufgabenstellung steckt. Dazu gibt es im Gymnasium die sogenannten Operatoren (siehe Bundes-EPA für das jeweilige Fach). So etwas ist für die Konzeption einer Klassenarbeit sehr hilfreich und man sollte m. E. auch in anderen Schulformen zu solchen Verabredungen kommen.


    Wir haben schulinterne Festlegungen getroffen, z. B. diese:
    Was hinter den Korrekturzeichen steckt, machen wir unseren Schülern mit Hilfe folgender Übersicht deutlich: http://www.lehrerforen.de/inde…0271f38fdd43454ac18dc1991. Das ist so in unserem Fachteam Deutsch verbindlich geregelt worden.
    Und da wir an niedersächsischen Berufsschulen alle möglichen Schulformen unterrichten und die verschiedensten Klassenstufen bewerten, habe ich mir folgendes Notenschema erstellt: http://www.lehrerforen.de/inde…a0847b69ee22e0e60af0da059


    Die "Namen" der o. a. Dateianhänge sind etwas kryptisch, aber anders ist mir das Hochladen leider nicht gelungen. Ich hoffe, das hilft irgendwem weiter.

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