Beiträge von Akronym

    Wie gesagt bin ich selbst erst heute über eine Suchmaschine hier gelandet und da das Thema nicht geschlossen ist, dachte ich mir, vielleicht hilft es auch jetzt noch jemandem, wo die LPO ja auch erst in 4 Jahren ausläuft.


    Ich bitte aber um Entschuldigung, wenn es strikt nicht erwünscht ist, so alte Themen wieder nach oben zu zerren.

    Auch wenn das Thema bereits einige Zeit alt ist, möchte ich für Leute, die wie ich über eine Suchmaschine hier landen, eine vernünftige Antworten geben. Wobei ich auch nicht verstehe, warum das nicht gleich jemand machen kann, wenn hier schon alle scheinbar nebenbei auch noch Jura studieren. :thumbdown:


    Ich habe mich kürzlich mit dem Thema Examensarbeit nach LPO 2003 beschäftigt und heute mit dem Prüfungsamt telefoniert. Im Folgenden gebe ich mal wieder, was ich aus der Prüfungsordnung, den Leitfäden und Handreichungen dazu und dem Telefongespräch entnommen habe (daher auch keine 100%ige Garantie - informiert euch sicherheitshalber auch nochmal selbst beim PA)



    Die schriftliche Hausarbeit ist eine Teilleistung der Prüfungen im Rahmen des Ersten Staatexamens. Abgeschlossen werden diese Prüfungen mit dem Abschlusskolloquium. Ohne dieses Kolloquium ist ein Antritt des Vorbereitungsdienstes nicht möglich und die Anmeldung dazu kann erst mit Bestehen aller anderen Prüfungsleistungen (also auch der schriftlichen Hausarbeit) erfolgen. Somit ist es nicht möglich die Examensarbeit erst während des Referendariats zu schreiben!



    Nicht ganz so klar ist allerdings folgender Absatz der Prüfungsordnung, der hier auch bereits zitiert wurde und um den es mir hauptsächlich ging:

    Zitat

    (4) Die Prüferin oder der Prüfer teilt das vorgeschlagene Thema dem Prüfungsamt schriftlich mit. Die Mitteilung soll spätestens im vorletzten Studiensemester der Regelstudienzeit erfolgen.

    Da es sich hierbei um eine "Soll-Bestimmung" (nicht um eine "Muss-Bestimmung") handelt und in der Handreichung des Landesprüfungsamts zum Prüfungsverfahren Forumlierugen wie "in Ihrem eigenen Interesse" und "zur Vermeidung der Verlängerung der Studiendauer" zu finden sind, habe ich nochmal nachgefragt.
    Und tatsächlich geht es nur darum, dass man in Hinsicht auf das Abschlusskolloquium und den Vorbereitungsdienst die lange Bearbeitungs- und Korrekturzeit der schriftlichen Hausarbeit (7-9 Monate) bedenken sollte und falls man plant die Regelstudienzeit einzuhalten, das vorletzte Semester dieser der letzte Termin für die Mitteilung des Prüfungsthemas ist. Ein späteres Anfertigen der Arbeit ist also prinzipiell schon möglich, wenn auch (wie von mir) nicht empfohlen.



    Übrigens wurde ich vom PA sehr freundlich, kompetent und ohne Warteschleife beraten. Es ist also nicht nötig, sich vor den garnicht so spärlich gesäten Sprechstunden zu fürchten.

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