Beiträge von suse08

    Laut diesem Zitat habe ich keinen Anspruch aud ALG 1 (Ich war zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit 1 1/2 Jahre im Ref, davor habe ich 1 JAhr als Angestellte gearbeitet)
    "Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war"


    Dann muss ich doch Hartz IV kriegen,oder? Da wäre ich pflichtversichert.
    Welcher Ansprechpartner wäre denn für Informationen bezüglich des Anspruchs/der Höhe von Hartz IV der Richtige? Arbeitsamt?

    Ja, ihr habt natürlich recht, dass der Verlauf einer Schwangerschaft nicht vorhersehbar ist.
    Das Problem ist einfach auch, dass mein Freund ja nach Ende seines Studiums (diesen Herbst) erstmal arbeiten will um sich Geld fürs Auto fürs Ref (was er im Mai beginnt) zusammenzusparen. Würde ich mit Kind Geldansprüche an den Staat stellen, würden die ja sagen "Dein Partner verdient doch genug, der soll dir und dem Kind soundsoviel davon abgeben". Das ist auch nicht in meinem Sinne.
    Hab jetzt überlegt, das schwanger werden ganz ans Ende vom Ref zu stellen, so dass das Kind im Sommer kommt und ich alles in Ruhe zu Ende machen kann, ohne mögliche Komplikationen. Hab ich dann ab Februar ne Stelle - SUPER, wenn nicht muss ich mich erstmal doch an den Staat wenden. Aus der PKV bin ja dann eh raus :(
    Das Referendarsgehalt meines Freundes ziehen die doch dann bei der Bemessung des Anspruchs nicht mit ran, oder? Ist ja eh nicht so viel - leider ;)
    PS: Mein Ref geht genau 18 Monate

    Hallo Angestellte,
    vielen Dank für deine informative Antwort!
    Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
    Habe vorm Ref ein Jahr als Angestellte in einer Schule gearbeitet. An wen wende ich mich denn für verlässliche Informationen bezüglich meines Anspruchs auf ALG 1 oder Hartz IV? Job center? Was solche Behördenangelegenheiten angeht, betrete ich echt Neuland..

    Hallo zusammen,


    ich bin seit dem 1.8.11 in NDS im Referendariat. Mein Partner und ich haben schon länger einen Kinderwunsch, haben ihn jedoch bisher immer zurückstellen müssen, wollen jetzt aber eigentlich nicht mehr warten ;)


    Die Überlegung war nun, dass ich (vorausgesetzt es klappt!) im Sommer schwanger werde, dann im November meine Abschlussprüfung absolviere (das will aich eigentlich auf jedenfall) und im Januar in den Mutterschutz gehe.
    Angenommen ich habe nicht übergangslos eine Stelle bekommen, wie ist das dann mit dem Status "Beamtin auf Widerruf", verliere ich den dann zum 1.2.13 (offizielles Ausbildungsende) und bin quasi "nichts"? Dann würde ich ja auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe haben, müsste mich zu 100% selber versichern (in die gesetzliche kann man ja auch nicht?) etc, was finaziell ja extrem ungünstig ist...


    Kann mir jemand durch diesen Dschungel helfen??



    Vielen Dank und liebe Grüße!

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