Ich liebe ja, außerhalb meiner Kompetenzen zu recherchieren. Für die SekII stimme ich Seph zu und findet man derlei Vorgaben in den Prüfungsordnungen/Richtlinien zum Abitur, für die Grundschule scheint es schwieriger zu sein, aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der mehr vom Fach ist.
Gefunden habe ich (Quelle ist der Lehrplanentwurf Mathe: https://www.schulentwicklung.n…twurf_vb_2020_12_04.pdf):
Zitat
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule (§ 5 AO GS) dargestellt.
Die beiden Paragraphen empfand ich aber als nicht hilfreich für deine Fragestellung.
In dem Lehrplanentwurf steht aber auch mehrfach sinngemäß dies:
Zitat
Zur Bewertung der Leistung sind die Lernausgangslage und der individuelle Fortschritt ebenso bedeutsam wie der bereits erreichte Lernstand.
Daher vermute ich, dass es in der Grundschule keine so ganz klare Zuordnung von Anteilen der AFB, die für bestimmte Noten erreicht werden müssen, geben kann.
Wenn es wirklich keine weiteren Vorgaben geben sollte, würde ich vermutlich als Kollegium versuchen, selbst welche (zumindest grob) festzulegen. Dabei ist es sicher sinnvoll, sich an den von Seph genannten Bedingungen zu orientieren und auch an den Notendefinitionen.
Zum Beispiel gilt ja: "Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können."
und"Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht."
Nun müsstet ihr euch also in dem von dir genannten Beispiel fragen, welche der Definitionen auf ein Kind, welches nur Aufgaben im Anforderungsbereich I lösen kann, zutrifft. Für die Sekundarstufe (jedenfalls das Abitur) gilt, dass dies den Anforderungen nicht mehr entspricht - in der GS mag das aber durchaus anders sein, siehe oben... in einer Abiturprüfung berücksichtigt man ja beispielsweise auch nicht mehr den "individuellen Fortschritt", in der GS seid ihr dazu angehalten.