Beiträge von Skye

    Vielen Dank dir schonmal! :)


    Bin nur über diesen Absatz in der LPO gestoplert: Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn.... "die Prüfung in einem Fach nach Maßgabe des Zweiten Teils (§§ 36 bis 110d) nicht bestanden ist"
    Da hätte ich eben gedacht, dass damit eine 6 in einer Prüfung gemeint ist...

    Hey zusammen!


    Ich hab so Bammel vor meinen Schriftlichen in 2,5 Wochen, dass ich mir schon Worst-Case-Szenarien ausmal....mit Geschichte im Hauptfach is das ja alles reines Pokern...
    Ich studiere noch nach alter LPO. Kann ich da in meinem Unterrichtsfach schriftlich eine 6 haben? Die wirren LPO Paragraphen geben mir da nicht so richtig Antwort drauf. Neulich in der ersten Prüfung (GSPäd schr.) meine eine, man darf keine 6 haben, die andere man darf eine 6 oder zwei 5er, wiederum eine, alles egal, so lange der Schnitt im Fach unter 4,5 liegt.
    Wisst ihr da genaueres vielleicht?


    Vielen Dank schonmal!

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