Beiträge von Sternus

    Was genau ist eigentlich Zwangsbehandlung?
    Gemäß der UN-Menschenrechtskonvention, des GG und zahlreicher neuer Rechtssprechungen auch des BGH von 2012 ist Zwangsbehandlung, wie nicht anders möglich, verboten.


    Ambulante Zwangsbehandlungs sowieso.


    Trotzdem gibt es folgende Phänomen, zumindest im Bundesland Bayern:


    Beamte, z. B. Lehrer, die aus psychisch-/nervlichen Gründen dienstunfähig sind, werden vom Dienstherrn dazu verpflichtet, jahrelang regelmäßig, in vierteljährlichen Abständen, nachzuweisen, dass sie sich in psychiatrischer Behandlung befinden.


    Das ist doch eindeutig Zwangsbehandlung, oder etwa nicht?


    Das einzige, wozu man als dientsunfähiger Beamter nicht gezwungen werden darf, ist es, Medikamente einzunehmen bzw. gespritzt zu bekommen. Ganz abgesehen davon, dass man sich auch dann in Behandlung befindet, wenn man zu einem Arzt (Psychiater) gehen muss, ohne dass man von diesem medikamentös behandelt wird, ist es doch paradox:


    Einerseits muss ein dienstunfähiger Beamter über Jahre hinweg, vier Mal pro Jahr, nachweisen, dass er sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das ist der genaue Wortlaut, wie er vom Dienstherrn gefordert wird: Psychiatrische Behandlung .


    Ist das denn nicht verboten? Das muss doch verboten sein.



    Es wird hier immer mit der "Gesundehrhaltungspflicht des Beamten" argumentiert. Aber auch Beamten sind Menschen, für die Menschenrechte und das Grundgesetz gilt.


    Es ist doch unmöglich, dass ein Menschen, weil er Beamter ist, vom Dienstherrn zu jahrelanger Zwangsbehandlung genötigt werden kann.


    In Wahrheit ist das eine Erpressung gemäß StGB. Die Erpressung lautet: "Entweder du lässt dich zwangsbehandeln oder wir zahlen dir kein Geld mehr. Und dann verlierst du deine Beamtenrechte und landest in Hartz IV."



    => Ist die jahrelange Zwangsbehandlung durch Psychiater, auch wenn keine Medikamente verabreicht werden, zu denen dienstunfähige Beamten durch den Dienstherrn erpresst bzw. genötigt werden, tatsächlich Rechtens?


    Gelten für Beamte weder die Rechte des GG, noch Urteile des BGH? Und darf der Dienstherr dienstunfähige Beamten unter Androhung des Verlusts der Bamtenrechte bzw. Versorungsbezüge dazu nötigen, sich jahrelang in psychiatrische Behandlung zu begegeben?



    Kurz: Darf der Dienstherr dienstunfähige Beamte tatsächlich dazu nötigen, über Jahre hinweg psychiatrische Zwangsbehandlung nachzuweisen?




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