Beiträge von kodi

    Würdest du dir von einem Kollegen die Klassenarbeit oder Unterrichtsreihen planen lassen? Zumal die Schulleitung das ja schlecht anweisen kann, "planen Sie mal für Kollege X", was soll X dann tun? Offiziell gehört das zu seinem Job.

    Sicher.

    Auf dem Niveau, wie man auch Unterrichtsideen von Verlagen nutzt, ja. Nicht als Unterrichtsskript.

    Der entlastete Kollege wird die trotzdem noch anpassen müssen.

    Der entlastete Kollege sitzt auch nicht Däumchen drehend in der Schule herum, da er ja die ganzen schülernahen Tätigkeiten (Aufsichten, Klassenlehrertätigkeiten, Versorgung der kleinen Schüler-Weh-Wehchen, etc.) des Risikokollegens auch übernehmen muss.

    Angesichts der Tatsache, dass Kollegen derzeit deine Arbeit machen, wäre es schon eine freundliche Geste, wenn du ihnen Arbeit abnehmen würdest, statt dich um eine Verwendung im außerschulischen Bereich zu bemühen. Aus irgendwelchen Behörden und Ämtern kommt sicher niemand als Ersatz der deine eigentliche Arbeit erledigt. ;)

    Was könntest du außer dem Digitalisierungskonzept sonst noch tun:

    • Schülerarbeiten korrigieren
    • Klassenarbeiten planen/korrigieren
    • Förderpläne entwerfen
    • Fördermaterial erstellen
    • Diagnosetests auswerten
    • Lockdown-Material vorbereiten
    • Unterrichtsreihen planen und vorbereiten
    • Unterrichtsmaterial erstellen

    Deine Aufgabe als Lehrer ist zu unterrichten (und erziehen und so weiter ...), auf jeden Fall NICHT darüber zu urteilen, ob diese Familie abgeschoben wird. In so einem Fall gibt es weitere Berater*innen, die eben alle Gesetze besser kennen.

    und nein, das ist keine verbrecherische Unterstützung, es ist Mitmenschlichkeit. Wir urteilen nicht, was Eltern gemacht haben, um ihrem Kind ein besseres Leben zu bieten. Sie kümmern sich schon um die Papiere.

    Absolut richtig! Und zum Glück wurde das vor einiger Zeit auch schon in Gesetzform gegossen:

    Zitat von Aufenthaltsgesetz § 87 - Übermittlungen an Ausländerbehörden

    (1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist.

    Soviel zum Thema Schulen/Lehrer müßten sich als Informant betätigen.

    Vor allem, was man über diesen Algorithmus lesen kann ist unfassbar: Da werden als Vergleichsmaßstab u.a. die Notenschnitte der Schule in den vergangenen Schuljahren herangezogen,

    Es werden also die Daten auf Basis der regulären Prüfungen der vergangenen Jahre normiert.

    Das ist doch so erstmal ein statistisch völlig normaler Vorgang.

    Eigentlich sollte man eher (die Schulen und Lehrer) fragen, wieso die Ergebnisse dieses Jahr so eklatant abweichen.

    Homeoffice ist kein Vorteil.

    Das ist nur attraktiv, wenn man wahlweise im Homeoffice oder im Büro arbeiten kann. Ich konnte an meiner Schule noch kein eigenes Arbeitszimmer für mich entdecken. Insofern ist der Rückgriff meines Arbeitgebers auf mein privat bezahltes Arbeitszimmer mit meiner privat bezahlten EDV kein Vorteil, sondern ein Zeichen von mangelnder Wertschätzung.

    Insbesondere gilt das, wenn man bedenkt, dass der Anteil der zu Hause zu erledigenden Aufgaben von unserem Dienstherren genutzt wird um die Arbeitszeit zu entgrenzen. Spätestens dadurch ist das "Homeoffice" kein Entgegenkommen oder Vorteil sondern eine plumpe Strategie zum Lohndumping.

    GTR waren in den 1990ern toll, sind aber aus heutiger Sicht natürlich total limitiert.

    Ich hoffe nur, dass bei der Einführung eines CAS ein Profisystem benutzt wird, z.B. Maple, sodass zumindest der Teil der Schüler, der das im Studium braucht, damit weiterarbeiten kann. Angesichts der Tatsache, dass der Schul-Trend im Moment allerdings zu Tablets mit Simpel-Apps geht, ist das vermutlich eine vergebene Hoffnung.

    In meiner Stadt gibt es kein Testzentrum. Jeder muss einen individuellen Termin beim Hausarzt machen. (Glücklich sind da die krankheitsanfälligen Kollegen, denn wer jahrelang gesund war und entsprechend keinen Hausarzt hat, wird weggeschickt.)

    Ich verstehe nicht, weshalb man nicht Test-Teams durch die Schulen schickt, die Sammelproben nehmen. Das wäre sicher effektiver als die individuelle Lösung.

    Wenn man im Gesundheitsamt dafür zu wenig Mitarbeiter hat und keine Ärzte oder Sanitäter entsprechend einstellen/bezahlen will, um das zu tun, könnte man immer noch per Katastrophenschutzhilfe Bundeswehrpersonal für die Probennahme schulen und losschicken.

    Ich glaube nicht, dass Netflix das Kino kaputt macht.

    Stattdessen ist das Konzept Kino etwas in Schieflage geraten.

    Es bietet einfach zu wenig positive Aspekte, wenn man primär dorthin geht, um einen Film anzusehen.

    Positives Erlebnis Kino:

    • Das Bild ist groß
    • ggf. 3D-Film
    • Der Sound ist besser als zu Hause, aber macht das wirklich einen Unterschied für das Filmerlebnis?

    Negatives Erlebnis Kino:

    • Zwangswerbung vor dem Film
    • Zwischenrufe & Geschmatze beim Film
    • Der Film-Sound ist oft extrem laut eingestellt.
    • Käsefüße des Hintermanns quasi neben deinem Kopf
    • Du sitzt nah neben Fremden
    • Stress mit der Platzreservierung
    • Du mußt ggf. auf die Öffnung des Kinosaals warten.
    • Die Aufenthaltsflächen jenseits des Kinosaals sind wenig einladend, klein oder nicht vorhanden.
    • Der Eintritt ist teuer
    • Du mußt dahin kommen, das kostet Geld und Zeit.
    • Essen und Getränke sind teuer
    • Die Auswahl an Essen und Getränken ist sehr einseitig.
    • Filme mit Originalton sind selten.
    • Filmauswahl beschränkt.

    Hab ich auch mehrfach so gelesen (leider gerade keine Quellen zu Hand). Aerosol ist das, was dich infiziert. Aber so fühlt mal sich gleich besser, wenn man die Räume, die sonst alle zehn Jahre einmal richtig sauber gemacht wurden, täglich fünf Mal desinfiziert.

    Zumindest die Türklinken sind nun sauber. ;)

    In meiner Uni wurden in Pädagogik die theoretischen Grundlagen und alternative Ansätze zur klassischen Leistungsbewertung besprochen. Darüber hinaus gab es ein Seminar zu den Lernstanderhebungen und zentralen Prüfungen. In Sozialpsychologie waren Bewertungsfehler und ihre Ursachen Thema. In den Didaktiken meiner beiden Fächer wurden fachspezifische Bewertungsfehler thematisiert. Das alles bewegte sich auf dem wissenschaftlichen Niveau.

    Im Studienseminar wurde das Ganze dann konkret mit verschiedenen Beispielsituationen und Beispielarbeiten.

    Irgendwie liegt das Problem doch bei jedem selbst.

    Messenger, E-Mail und Co sind prinzipiell asynchrone Kommunikationsmedien. Jeder hat da selbst die volle Kontrolle, wann was gelesen und beantwortet wird. Man muss sich nicht zum Sklaven irgendwelcher Kommunikationsmedien machen, wenn man das nicht möchte.

    Eine echte Unverschämtheit ist hingegen ein Anruf, weil er explizit davon ausgeht, dass man zur Verfügung steht.

    Merkt man die Nähe zu Luxemburg und Frankreich?

    Ich kenne Saarbrücken nicht, habe aber in einer anderen nahegelegenen Euregio studiert.

    Das war eines der prägendsten Erlebnisse für mich. Seitdem bin ich ein überzeugter Europäer.

    Man merkt nicht nur den Einfluß der Nachbarländer, sondern man merkt, dass die Grenzziehungen in gewisser Weise willkürlich sind. Ich habe die Zeit als ziemlich bereichernd erlebt.

    VO zu § 93 Abs. 2 SchulG regelt das in NRW:

    [..] Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.H. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Dabei darf, soweit Bandbreiten vorgesehen sind, die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nur insoweit außerhalb der Bandbreite liegen, als der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt

    --> Der Durchschnitt muss passen und 50% des Maximalwerts darf nicht unterschritten werden.

    Was ist jetzt dieser Maximalwert? Das steht leider maximal verklausuliert in der Verordnung:

    In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29.

    1. Bis zu drei Parallelklassen pro Jahrgang:

    a) Die Bandbreite nach Satz 2 kann um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten werden.

    2. Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang:

    a) es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich ist, kann die Bandbreite nach Satz 2 um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten, an einer Realschule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden.

    bis dreizügiger Jahrgang --> Klassenhöchstwert: 34

    ab vierzügigem Jahrgang --> Klassenhöchstwert: 30

    Entsprechend sind die Klassenmindestgrößen in der S1:

    bis 3 Züge: 17

    ab 4 Züge: 15

    (Dabei muss der Durchschnitt über alle Kurse/Klassen des Jahrgangs in der Bandbreite liegen.)

    Was dieser Unsinn mit der (für kleine Schulen nachteiligen) Unterscheidung nach Zügigkeit soll, würde ich echt gerne mal wissen.

    In meinen Augen übertrieben. Wenn etwas essentielles ausfällt, fällt es halt aus.
    Ohne Strom oder Pressluft schraubt auch keiner in der Autowerkstatt.

    Zumindest an meiner Schulform und in meinem Bundesland geht das mit dem ausfallen lassen nicht.

    Ich hab in meinem schönen digitalen Fachraum mal vor einiger Zeit nachgezählt. 20% der Zeit gab es eine Störung, die die Digitaltechnik ausser Gefecht setzte. Da war der ganze Strauß an Möglichkeiten bei: Beamerlampe kaputt und Wechsel dauert ewig, Netzwerk gestört, Notebook defekt, Smartboardcontroller unbehebbar dejustiert, Verstärker kaputt, Elektriker am Sicherungskasten, Softwareupdate schiefgelaufen, etc.

    Das ist extrem unschön, weil dann ohne Backup-System Teile des Unterrichts problematisch werden.

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