Der Unterricht sollte immer so sein, dass er keine Schüler traumatisiert.
Themen und Material so aufzubereiten, dass das nicht passiert, ist ein Teil unserer Aufgabe als Lehrer.
Der Unterricht sollte immer so sein, dass er keine Schüler traumatisiert.
Themen und Material so aufzubereiten, dass das nicht passiert, ist ein Teil unserer Aufgabe als Lehrer.
Guck dir am besten genau an, wer genau der Träger dieser katholischen Schule ist.
Wenn es die katholische Kirche ist, informier dich vorher über das kirchliche Arbeitsrecht, dem du dann unterliegst.
VO zu § 93 Abs. 2 SchulG regelt das in NRW:
[..] Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.H. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Dabei darf, soweit Bandbreiten vorgesehen sind, die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nur insoweit außerhalb der Bandbreite liegen, als der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt
--> Der Durchschnitt muss passen und 50% des Maximalwerts darf nicht unterschritten werden.
Was ist jetzt dieser Maximalwert? Das steht leider maximal verklausuliert in der Verordnung:
In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29.
1. Bis zu drei Parallelklassen pro Jahrgang:
a) Die Bandbreite nach Satz 2 kann um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten werden.
2. Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang:
a) es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich ist, kann die Bandbreite nach Satz 2 um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten, an einer Realschule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden.
bis dreizügiger Jahrgang --> Klassenhöchstwert: 34
ab vierzügigem Jahrgang --> Klassenhöchstwert: 30
Entsprechend sind die Klassenmindestgrößen in der S1:
bis 3 Züge: 17
ab 4 Züge: 15
(Dabei muss der Durchschnitt über alle Kurse/Klassen des Jahrgangs in der Bandbreite liegen.)
Was dieser Unsinn mit der (für kleine Schulen nachteiligen) Unterscheidung nach Zügigkeit soll, würde ich echt gerne mal wissen.
CDL, naja, ich denke schon. So schlimm ist es in NRW auch wieder nicht.
Genau. So eine Informationsdichte würde uns zu sehr überfordern.
In einer echten Schulmail wäre diese Info über 21 Seiten verteilt.
Ich kenne die BBS nicht, aber hast du mal geguckt, ob es eventuell an deinen Fächern liegt?
In meinen Augen übertrieben. Wenn etwas essentielles ausfällt, fällt es halt aus.
Ohne Strom oder Pressluft schraubt auch keiner in der Autowerkstatt.
Zumindest an meiner Schulform und in meinem Bundesland geht das mit dem ausfallen lassen nicht.
Ich hab in meinem schönen digitalen Fachraum mal vor einiger Zeit nachgezählt. 20% der Zeit gab es eine Störung, die die Digitaltechnik ausser Gefecht setzte. Da war der ganze Strauß an Möglichkeiten bei: Beamerlampe kaputt und Wechsel dauert ewig, Netzwerk gestört, Notebook defekt, Smartboardcontroller unbehebbar dejustiert, Verstärker kaputt, Elektriker am Sicherungskasten, Softwareupdate schiefgelaufen, etc.
Das ist extrem unschön, weil dann ohne Backup-System Teile des Unterrichts problematisch werden.
Unabhängig davon verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum scheinbar viele immer noch auf vom Kreidestaub eingesaute Finger, Tische und manchmal auch Kleidung stehen. Ich bin heilfroh, dieses Kapitel abgeschlossen zu haben.
Weil sie immer funktioniert.
Du legst dir ne Packung Kreide ins Pult und egal was ist, du kannst immer einen Anschrieb machen.
Geht nichts kaputt, trocknet nichts ein, wischen geht zur Not mit dem letzten Lappen, den man findet, egal ob mit oder ohne Wasser.
Beamer und Co. ist alles super, aber man braucht ein Low-Tech-Backup.
Für mich gibt es da auch noch ein paar ganz praktische Fragen:
Überleg dir auf jeden Fall einen Plan B.
Zumindest den Auslandsaufenthalt in (Süd-)Afrika halte ich coronabedingt für eher unwahrscheinlich.
Du kannst dich vor der UPP bewerben.
Allerdings muss dein UPP-Ergebnis spätestens am Tag des Auswahlgesprächs vorliegen.
Es ist (außer an Gesamt und Sekundarschule) keine Ausgleichs-Nachprüfung möglich. Das ergibt sich aus §44 (3).2
Die Corona-Sonderregel hebt weiterhin nur die Anzahlbeschränkung und die Fachbeschränkung aus §23 und §44 APO S1 auf, nicht aber die Notenbeschränkung.
An der Realschule kannst du also in allen Fächern eine Nachprüfung machen, wenn eine Steigerung um eine Note dir einen höheren Abschluss (bzw. die Versetzung in Klasse 10 = HA9) ermöglicht, das Fach aber kein Ausgleichsfach ist.
| Bezirksregierung | Telefon / Mailadresse | Anerkennung |
|
Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg |
Tel.: 02931 82 - 0 poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz |
|
Detmold Leopoldstr. 15 32756 Detmold |
Tel.: 05231 71 - 0 poststelle@bezreg-detmold.nrw.de |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz) |
Dort kannst du dich beraten lassen bezüglich der Anerkennung.
Ob jetzt schon Detmold für den UK-Abschluss zuständig ist, oder das noch Arnsberg macht, müßtest du nachfragen.
Bezüglich "bio" fällt mir immer mal wieder eine lustige Anekdote ein, die sich in meiner ehemaligen Wahlheimat Heidelberg zugetragen hat: Es gab da bei mir in der Nähe so einen Hofladen, in dem Gemüse aus eigenem Anbau verkauft wurde und hinter dem Laden gab es ein paar Hühner, die Eier legen. Kommt ein Typ in den Laden und fragt, ob die Eier denn bio sind. Nein, die haben kein Bio-Siegel, die kommen von den Hühner da hinten auf der Wiese. Na wenn die nicht bio sind, dann kauft er die nicht.
Naja, das kann ich schon nachvollziehen. Es kommt ja auch auf das Futter an, sonst schmecken die Eier komisch.
Bei einer knappen Antwort würde ich im Zweifel dann auch davon ausgehen, dass solche Hühner mit irgendwas, z.B. Fischmehl, zugefüttert werden und die Eier nicht kaufen. Das ist auch eine Frage welches Risiko man beim Geschmack eingehen will.
Müssen die Leute wenigstens ein Führungszeugnis einreichen? Oder ist das bei "Ersatzleistungsempfängerkindern" egal?
Das wird ja zeitlich nur schwer klappen mit den Führungszeugnissen, außer man peilt die Herbstferien an. ![]()
...Da suche ich nicht zu digitalen Lernmitteln, da schwappt eher immer wieder mal etwas rüber. ...
So geht es mir auch.
Eine zeitlang bin ich auch zu entsprechenden Fortbildungen gegangen, aber irgendwann ließ bei mir das Interesse an Insellösungen und auf Fortbildungen erarbeiteten Trivialbeispielen nach.
Irgendwie ist diese Mail mal wieder erstaunlich unkonkret. Vielleicht sollten die im Ministerium mal an konkreten Planungen arbeiten, statt an so inhaltsleeren Schreiben.
Lieber einen Punkt konkret klären, als 14 Überschriften ohne echten Inhalt darunter.
Wie habe ich kein Horror-Ref?
War heute auch bei uns Thema, wir sind ja auch nicht weit weg. Wir haben auch etwas Sorge, dass das zu uns rüberschwappt.
Das mag jetzt etwas zynisch klingen, aber die sklavenartigen Zustände in der betroffenen Branche sorgen vermutlich eher dafür, dass die Arbeiter mit der lokalen Bevölkerung nicht in Kontakt kommen. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich das überhaupt außerhalb des Betriebs verbreitet.
Du brauchst eine Stelle, also nimm die, die dich bis zum Mutterschutz bzw. bis zum Elternzeitbeginn beschäftigt.
So Aussagen wie "Aussicht auf eine Planstelle" sind in der Regel wertlos. Entweder gibt es eine ausgeschriebene Planstelle oder nicht.
Natürlich ist Schmidts Punkt in dieser Konstellation bedenkenswert, egal wie man zu diesen Mechanismen jetzt steht. Allerdings glaube ich nicht an die Professionalität einer Schulleitung, die bei der Vergabe einer Vertretungsstelle eine fiktive Planstelle in der Zukunft in Aussicht stellt.
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