Der Raum sollte bei Errichtung abgenommen worden sein. Dabei wird festgelegt, wie viele Schüler dort unterrichtet werden dürfen.
Ansonsten kannst du dich an die Unfallkasse NRW wenden. Der entscheidende Punkt ist dabei, bis zu welcher Schüleranzahl die Schüler versichert sind.
Das Problem an diesen Anfragen ist, dass dir bei baulichen Problemen im Nachgang auch der Raum vom Schulträger gesperrt werden kann und dein Fach dann nicht mehr unterrichtet wird. ![]()