Der Schulleiter sollte seine Vertretungskräfte primär nach dem Bedarf der Schule aussuchen. Es ist eine Schule und kein Sozialamt.
Wenn er gleichrangig geeignete Bewerber hat, kann er meinetwegen nach der Sozialverträglichkeit gucken, aber das ist sicher ein nachrangiges Kriterium.
Den Bezug zur sexuellen Orientierung sehe ich nicht. Ich wüßte nicht, wie man jemanden für etwas diskriminieren können sollte, von dem man nichts weiß.
Die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Erklärung für diesen Versorgungsspruch ist, dass der Schulleiter sich weggeduckt hat und nicht diskutieren wollte, wieso er die anderen Bewerber für geeigneter hält und in einem Anfall von Unüberlegtheit dann dieses Versorgungs-Pseudoargument gebracht hat, weil ihm gar keine Erklärung auch unangenehm war.