Ich mußte etwas schmunzeln als ich das Stock-Foto sah und dann die Quellen/Copyright-Angabe darunter las. ![]()
Beiträge von kodi
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Am besten fragst du bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung nach, ob ein Laufbahnwechsel von SoPä nach Regellehramt in der S1 möglich ist und ob du dabei deine A13-Stelle behältst.
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- Du solltest im Chemiestudium genug andere math./naturwissenschaftliche Bereiche abgedeckt haben um relativ problemlos ein zweites Fach anerkannt zu bekommen. Im schlimmsten Fall mußt du in geringem Umfang nachstudieren. Unterschätz nicht die (nichtstudierten) Schulfächer. Der Fachinhalt ist vielleicht nicht anspruchsvoll, die zielgerichtete didaktische Reduktion, trotz der die vermittelten Modellvorstellungen noch grundsätzlich inhaltlich richtig bleiben müssen, gepaart mit der Auswahl der richtigen ziel- und zielgruppenspezifischen Methodik ist anspruchsvoll und etwas, was du im Studium nicht gelernt hast. (Lehrämtler leider oft auch nicht.
) - Arbeitszeiten anzugeben ist schwierig. Sie hängen von einigen individuellen Faktoren ab und werden selten systematisch erfasst, sodass du oft eine verzerrte "gefühlte" Arbeitszeit von Kollegen genannt bekommst. Es gibt aber aus NDS eine Arbeitszeitstudie. Download-Links auf der GEW-Seite
- Lehrer ist ein super Job, wenn du mit Kindern/Jugentlichen und deren Eigenheiten klar kommst, dich nicht nur als Fachvermittler siehst, sondern auch die pädagogischen Herausforderungen annimmst, du Interesse an Fachdidaktik und Fachmethodik hast und nicht nur am Fachinhalt und wenn du ein gewisses Standing hast und auch Belastungen managen kannst. Mach vorher ein Praktikum und schau dir 4 Wochen komplette Schultage an. (Die Freizeitpraktika von 10-12 Uhr, die man bei manchen sieht, bringen nix.)
- Die Einstellungschance in Chemie ist sehr gut. Es werden Chemielehrer gesucht. Nur deshalb ist auch ein Seiteneinstieg möglich.
Falls du NRW in Erwägung ziehst, dann findest du hier Info zu den beiden Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. OBAS ist dabei gegenüber der päd. Einführung zu bevorzugen, da du mit OBAS hinterher gleichwertiger Lehrer wirst, verbeamtungs-/besoldungstechnisch, etc. - Du solltest im Chemiestudium genug andere math./naturwissenschaftliche Bereiche abgedeckt haben um relativ problemlos ein zweites Fach anerkannt zu bekommen. Im schlimmsten Fall mußt du in geringem Umfang nachstudieren. Unterschätz nicht die (nichtstudierten) Schulfächer. Der Fachinhalt ist vielleicht nicht anspruchsvoll, die zielgerichtete didaktische Reduktion, trotz der die vermittelten Modellvorstellungen noch grundsätzlich inhaltlich richtig bleiben müssen, gepaart mit der Auswahl der richtigen ziel- und zielgruppenspezifischen Methodik ist anspruchsvoll und etwas, was du im Studium nicht gelernt hast. (Lehrämtler leider oft auch nicht.
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Ich würde bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung/deines Schulamts anfragen.
Das sind ja drei rechtliche Probleme in einem:
- Ab wann gilt §41.3 Schulgesetz:
"Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflich-
tet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen
Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufser-
ziehung Mitverantwortlichen einzuwirken."
Ist das bereits am ersten Fehltag zutreffend? - Erwächst aus dem Angebot der Onlinekrankmeldung eine besonders verschärfte Pflicht der Verbleibkontrolle? <-- vermutlich nein
- In wie weit muss die Schule die Identität der Krankmeldenden prüfen?
Rein pragmatisch würde ich die Onlinekrankmeldung um ein Klassenpasswort ergänzen oder um das Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten.
Defakto ist eine Identitätsfeststellung dabei grundsätzlich nicht völlig sicher zu stellen. - Ab wann gilt §41.3 Schulgesetz:
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Frag eventuell mal bei der Sparkasse des Nachbarorts an, wenn deine das nicht anbietet.
An meinem Wohnort ist ein kostenloses Klassenkonto (ohne Dispo und nur mit Sparkassenkarte) problemlos möglich.Ansonsten sitzen bei der Sparkasse meist Lokalpolitiker im Verwaltungsrat. Die könntest du mal auf dein Problem hinweisen... oder noch besser es machen die "einflußreichen" Eltern eurer Schule.
Das letzte klingt jetzt doof, aber den Lokalfilz kann man sich auch zur Nutze machen. 
Eine weitere Möglichkeit wäre das über das Geschäftskonto des Fördervereins laufen zu lassen.
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... sind besagte Themen verpflichtende Inhalte des Mathematikunterrichts der Klassen XYZ, ebenso wie der kompetente Umgang mit diversen Messgeräten - und dazu gehört natürlich auch die Analoguhr.
Ist in NRW auch so. Dennoch können viele Schüler auch hier die Analoguhr nicht lesen.
Das ist eine sterbene Kulturtechnik. Messgeräte und Uhren sind heute weitgehend digital.
Daher lernen die SuS die Analoguhr zwar, aber sie hat für viele wenig Alltagsrelevanz und wird daher nur in der Schule geübt und dann nach und nach wieder vergessen.Es ist durchaus richtig das zur Kenntnis zu nehmen und ggf. zu reagieren.
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Wir haben auch Sperrzeiten, während denen die Klassenarbeiten geschrieben werden.
Darüber hinaus führen wir einen Jahreskalender und achten auch frühzeitige Terminanmeldung.Alle kurzfristigen Termine müssen sich an den Klassenarbeitswochen und den langfristigen Terminen ausrichten.
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Das ganze ist eigentlich noch problematischer, denn diese mündlichen Prüfungen produzieren auch noch Mehrarbeit für andere Lehrer, die dann die Prüfer vertreten müssen.
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Naja du kannst den Schülern z.B. so einen vorstrukturiertes A5-Arbeitsblatt gegen Ende der Placemat-Phase in die Gruppen geben.
Dort tragen sie dann ihr zentrales Ergebnis ein und können das auch als Spicker für die Präsentation nutzen.Indem von dir beschriebenen Fall würde ich das so gestalten, dass das eigene Gruppenergebnis auf der einen Seite festgehalten wird und die Ergebnis-Stichworte der anderen Gruppen (kürzer und mit weniger Platz) auf der Rückseite. Dann kannst du das sowohl für die Individual- als auch Plenumssicherung nutzen.
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Liegt diese Liberty-Beschreibung eigentlich wirklich so jenseits der durchschnittlichen Sprachkompetenz im Abi?
Ich fand den jetzt nicht so erwähenswert, aber ich les auch seit 20 Jahren primär englische Literatur.Was sagen denn die Englischlehrer dazu?
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Meine Erfahrung dazu ist, dass jedwede Auseinandersetzung mit den Ärzten verschwendeter Ärger ist.
Die können Atteste beliebig ausstellen, entgegen ihrer eigenen Behandlungsrichtlinien medikamentieren, Schulmobiliar per hellseherischer Fernsicht auf Eignung prüfen, etc.
Kannst du nix gegen tun.Da die Schüler aber die Pflicht haben, versäumten Stoff in einer angemessenen Frist nachzuarbeiten, ist der beste Weg gegen windige Fehlzeiten, die Schüler konsequent im nachgearbeiteten Stoff zu prüfen.
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wieso wird der neue Studiengang von so vielen Seiten schlechtgeredet?
Lehrende an Unis sind in dem Bereich schlicht konservativ. Zumindest war das meine Beobachtung bei der Umstellung in NRW.
Ganze Fachbereiche in den Unis sahen die Notwenigkeit der Bologna-Reform nicht und haben oft ihr möglichtest getan, ihre alten Strukturen ins neue System zu "retten" und dadurch viele potentielle Vorteile vom Bachelor/Master-System verhindert. Der wesentliche (und sehr große!) Vorteil der dabei überblieb, sind die konsekutiven Prüfungen.Letztendlich macht ein Verbleib im alten System nur dann Sinn, wenn du komfortabel in der "Auslaufzeit" fertig studieren kannst.
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Am besten sicherst du mehrstufig, erst in der Gruppe, dann im Plenum.
Im Placemat steht ja in der Mitte das Arbeitsergebnis. Das würde ich zusätzlich durch die Gruppenmitglieder aufschreiben lassen. Das kann man z.b. recht elegant mit einem strukturell vorbereitetem Handzettel für die Präsentation verbinden. Wenn dann in der Plenumsphase etwas schief geht, hast du dadurch auf jeden Fall eine Teilsicherung (neben der Prozessdoku, die das Placemat selbst schon liefert).
In der Plenumsphase läßt du dann das Gesamtergebnis sichern, zB. als Fazit oder Merksatz. Um das zeitlich zu optimieren kannst du ihn z.B. mit Folienschnipseln/Stichworten vorbereiten lassen.
Einzelgruppenergebnisse würde ich im Plenum nur dann aufschreiben lassen, wenn jede Gruppe einen eigenen/unabhängigen Aspekt des Themas bearbeitet hat.
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Guck mal ob du das Problem irgendwie auf den Sicherheitsaspekt schieben kannst, zusammen mit einer Aktenspur zu einem Verantwortlichen in der Verwaltung.
Mit der Taktik kamen die bei uns immer in die Puschen, weil in der Verwaltung keiner Bock hat für sowas Verantwortung zu übernehmen.
Edit: 2 Leute ein Gedanke.

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Ich bin in offiziellen Positionen gegen das Tragen solcher Symbole.
Dabei ist auch relativ egal, was der Träger selbst damit assoziiert oder ausdrücken will.
Entscheidend ist wofür es in der Mehrheitsgesellschaft steht.Da ist das Koptuch eben nicht neutral besetzt, sondern steht für eine religiös-konservative Weltsicht, die oft auch im Widerspruch zu unseren Grundwerten und Gesetzen ausgelebt wird.
Ich seh da auch keinen qualitativen Unterschied zwischen einer Kopftuch-Nonne, einer Kopftuch-Muslima oder Kopftuch-Babuschka. -
@ BuT-Anträge:
Wir geben die bei Klassenfahrten nahezu fertig ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben aus.
Beim Austeilen muss jedes Kind dann unter meiner Aufsicht seinen Namen eintragen, damit da niemand mit Mist bauen kann.
Geld geht direkt auf ein schulisches Klassenfahrtskonto.Für alle anderen BuT-Fälle haben wir auch entweder weitgehend fertige Anträge oder ein Ausfüllmuster.
Dadurch reduziert sich der Stress mit diesen Anträgen erheblich.
Was natürlich in Elternhand bleibt, ist der Nachweis der Bedurftigkeit gegenüber dem Amt.@Krankes Kind wird nicht abgeholt:
--> mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus
Das ist allerdings doof, weil dann ein Lehrer mit muß.
Daher nutzen wir das nur als allerletztes Mittel. -
Du kannst einen Antrag auf voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung stellen.
Der kann allerdings auch theoretisch abgelehnt werden.Such mal nach deiner Bezirksregierung und dem Stichwort Teilzeit. Da findest du die Anträge und in der Regel kurze Infotexte dazu.
Für die Teilzeitanträge gibt es allerdings Stichtage. Ich meine das wäre etwa 6 Monate vor Beginn. Bezüglich des Zeitraums bin ich aber nicht sicher.
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Ich sehe da keine Probleme, da du schreibst, dass sie eine fitte, alphabetisierte Schülerin ist, die schon 2 Sprachen kann.
In der Regel gehen solche Schüler bei uns spätestens nach 6 Monaten mit dem Sprachniveau B1 in die Regelklasse über.
Wichtig ist dabei, dass sie spätestens dann Strategien und Selbstarbeitsmaterial hat, um selbstständig an der Sprache weiter zu arbeiten und dass in der Regelklasse differenziert unterrichtet wird. (Leider immer noch nicht selbstverständlich für jeden Lehrer.)Der SL sollte allerdings vorher die Rahmenbedingungen verbindlich festlegen:
1. Entlastung für dich
2. Zeitliche Begrenzung der Fördermaßnahme
3. Kostenübernahme für Fördermaterial (..also dass du nix zahlst.) -
Für mich blieb beim Lesen etwas unklar, ob diese Übergriffe in der Schule/im Kreis der Klassenkameraden passieren oder ob sich in den Förderschulen verstärkt Schüler mit übergriffigem Lebensumfeld ansammeln.
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Du mußt du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn du ein Praktimum in der Schule machen willst.
Manchmal wird das jedoch auch vergessen.
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