Beiträge von kodi

    Du brauchst die Schild-Datenbank und musst die Schild-NRW.UDL im Prognosverzeichnis so editieren, dass dort der Pfad zur Schilddatenbank steht.

    Ob du die Datenbank von den Verantwortlichen erhältst, musst du an deiner Schule klären. Aus Datenschutzsicht ist die Weitergabe der Gesamtdatenbank problematisch. Die Datenbank bis auf deine Schüler bzw. die benötigten Daten zu bereinigen, ist aufwendig.

    Am sinnvollsten ist vermutlich, dass euer Schild-Verwalter die benötigten Daten bei sich in Prognos lädt, dann die Prognos-Datei abspeichert und dir weitergibt, sodass du sie bei dir laden kannst.

    Damit du nicht auf Brandenburg beschränkt bist, wäre es ggf. sinnvoll die allgemeine Hochschulreife nachzuholen oder zu gucken, ob du die nicht über deine Berufserfahrung anerkannt bekommen kannst, oder eine Sonderbegabtenprüfung an der Wunsch-Uni möglich ist.

    Ein paar Infos zu den Möglichkeiten in den Bundesländern findest du hier: Studieren ohne Studium


    Wo meine Vorredner recht haben: Der Lehrerjob hat eine hohe Burnout-Quote. Ob die Grundursachen die gleichen sind, wie bei deinem jetzigen Job, kann ich nicht beurteilen.

    Ich fand 50% Gewinn an der Hardware etwas frech.
    Daher bin beim PC mit Windows/Linux geblieben. Hersteller, die dort ähnliches abziehen, meide ich auch.

    Letztendlich sind die Unterschiede zwischen den Systemen insofern gering, als dass es keine "Killeranwendungen" mehr gibt, die nur auf einem der Systeme laufen.
    OK, spezielle Industriesoftware, aber die nutze ich nicht.

    Ich würde die Klausurwertung nicht anpassen.
    Wenn die Schülerin das sonst immer kann, dann spiegelt sich das doch in der sonstigen Mitarbeitsnote wieder, oder wird die an den beruflichen Schulen anders eingerechnet als an den allgemeinbildenden (50/50)?

    Das kann man völlig kostenneutral einführen, einfach indem es den Erfahrungsstufenaufstieg nicht mehr automatisch für lau gibt.

    Wenn man da mal ein paar Minuten drüber nachdenkt, dann macht das bisherige System wenig Sinn. Es wird vorgeblich Erfahrungen belohnt, also in der Praxis Dienstzeit. Das macht nur Sinn, wenn sich die auch in Qualität nieder schlägt, was derzeit gar nicht relevant ist. Alternativ könnte man das als eine Art Treueprämie sehen. Aber auch das macht wenig Sinn, weil die meisten Lehrer Lebenszeitbeamte sind und grundsätzlich kaum den Job wechseln.

    Natürlich würde so ein System auch Druck erzeugen. Was ist daran schlecht?
    Solange das Arbeitspensum insgesamt während der festgelegten Arbeitszeiten leistbar ist, macht es doch Sinn diejenigen, die gute Arbeit leisten, gegenüber denen zu belohnen, die nur das absolute Minimum tun.

    Das Physik- und Chemiestudium kannst du nur sehr begrenzt verkürzen. Da gibt es etliche aufeinander aufbauende Veranstaltungen, die zum Teil nur im Sommer/Wintersemester angeboten werden und du mußt Praktika machen, die oft Zugangsbedingungen haben.

    Persönlich fände ich es gut, wenn die Probezeit abgeschafft würde (nützt nix gegen Minderleister) und dafür die Stufenaufstiege eine dienstliche Beurteilung voraussetzen.
    Über die Form der Überprüfung muss man sicher sprechen. Ich stelle mir da so eine Punkte/Kriterienliste vor, die jenseits des klassischen Unterrichtsbesuchs noch andere Optionen erlaubt.

    Die zeitgemäße Lösung wäre eine elektronische Schließanlage mit RFID Transpondern.
    Damit sind die Probleme beim Schlüsselverlust weitgehend gelöst. Ersatztransponder sind vergleichsweise billig und verlorene Transponder können einfach aus der Schließberechtigung genommen werden.

    Die Frage ist halt, ob ihr den Schulträger von einer Umrüstung überzeugen könnt. Wenn ihr eh verlorene Schlüssel habt und die Schließanlage neu gestiftet werden muss, wäre das eine gute Gelegenheit.
    Als Gymnasium habt ihr vermutlich sogar eine Chance, dass der Schulträger bei euch investiert. ;)

    Falls du aus irgendwelchen Gründen wegen des Abschluss nicht direkt in eine Beamtenstelle wechseln kannst, gibt es in den meisten Bundesländern Anpassungslehrgänge, die die europäische Lehrqualifikation in eine deutsche umwandeln.
    Für Hessen findest du hier ein paar Infos und Ansprechpartner.
    Soweit ich das (in NRW) bei Kollegen erlebt habe, funktioniert das ganz gut.

    Wenn du dauerhaft nach DE wechseln willst, ist das deshalb interessant, weil es ungerechterweise einen deutlichen Lohnunterschied zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern gibt.

    Der Schulleiter sollte seine Vertretungskräfte primär nach dem Bedarf der Schule aussuchen. Es ist eine Schule und kein Sozialamt.
    Wenn er gleichrangig geeignete Bewerber hat, kann er meinetwegen nach der Sozialverträglichkeit gucken, aber das ist sicher ein nachrangiges Kriterium.

    Den Bezug zur sexuellen Orientierung sehe ich nicht. Ich wüßte nicht, wie man jemanden für etwas diskriminieren können sollte, von dem man nichts weiß.

    Die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Erklärung für diesen Versorgungsspruch ist, dass der Schulleiter sich weggeduckt hat und nicht diskutieren wollte, wieso er die anderen Bewerber für geeigneter hält und in einem Anfall von Unüberlegtheit dann dieses Versorgungs-Pseudoargument gebracht hat, weil ihm gar keine Erklärung auch unangenehm war.

    Leider muss ich sagen, dass ich die Beobachtungen zur Professionalisierungsbedürftigkeit des Vertretungsunterrichts bzw. der Vertretungskonzepte oft teile.


    Zitat

    Eltern ohne akademischen Hintergrund denken oft: "Dann haben die Kinder halt ein bisschen freie Zeit, ist doch schön."

    Das ist reine Akademikerarroganz und stimmt meiner Beobachtung nach nicht.

    Ich denke sie hat allerdings damit Recht, dass Versäumnisse der Schule/Ausfallstunden bei Kindern aus bildungsfernen Elternhäuser stärker durchschlagen. Das liegt aber eher daran, dass diese Elternhäuser in der Regel nicht die Ressourcen haben, um Versäumnisse der Schule privat mit den Kindern aufzuarbeiten. ... und das darf eigentlich auch nicht nötig sein.

    Interessant, dass das zwischen den Bundesländern so unterschiedlich geregelt ist.
    Bei uns sind die Ausfallzeiten kürzer als beim Abi, aber wir verfahren da nach ADO (NRW). Die Entfallstunden werden wie bezahlte Vertretungsreserven behandelt und sind damit als erstes bei Vertretungsbedarf dran.


    Bezüglich der Korrekturbelastung habe ich zwei Varianten (für die ZP10) kennengelernt:
    1. Alle Fachkollegen korrigieren. Drei Beispiel werden gemeinsamen durchgesprochen. Ob sowas auch beim Abi geht, weiß ich nicht.
    2. Korrekturtag aus Solidarbeitrag des Restkollegiums, dh. Vertretung für den Korrekturtag durch nichtabrechenbare Mehrarbeit.

    Laß dich dazu rechtlich beraten. Es gab früher mal Fälle wo Leute (aus den alten S1/S2-Studiengängen) aus formellen Gründen garnicht eingestellt werden konnten, weil sie diesen halbstündigen S1-Prüfungsteil nicht gemacht hatten.
    Ich weiß nicht mehr genau, wie die Problem-Kombi war. Eventuell rein S2 auf heutige Gym-Stellen, weil die formal S1/S2-Stellen sind.

    Die Vertretung unsinniger Stunden ist die Folge der um sich greifenden Unselbstständigkeit und Entmündigung.

    Was fordern denn einige Eltern so:

    • Das Kind kann nicht mehr eher nach Hause gehen.
    • Das Kind darf keine unbeaufsichtigten Freistunden haben.
    • Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen
    • Das Kind darf nur seinen normalen Schulweg gehen
    • Das Kind muss kontrolliert werden, ob es zu Mittag isst.
    • Das Kind kann nicht selbst feststellen, was es nicht essen darf
    • Das Kind kann seine eigenen Medikamente nicht nehmen/verwahren.
    • ...

    Ist doch klar, dass das irgendwann zu Mehrarbeit und Konflikten mit der Zeitstruktur des Stundenplans führt. Nach und nach werden die im Einzelfall berechtigten Forderungen in allgemeine Erlasse gegossen und schwupps hat man so eine heimliche unbezahlte Bereitschaft, wie während der Kernzeiten in NRW. :(
    Da wir unsere Beamtenvorteile mit einem Streikverbot erkaufen, kann man daran auch nix machen, außer vorm Verwaltungsgericht klagen... dann tut sich vielleicht was...10 Jahre später. :(

    Das Ganze ist in der ADO geregelt.
    Du kannst in der allgemeinen Unterrichtszeit zur kurzfristigen Vertretung verpflichtet werden. Lies dir das am besten mal durch.

    Es ist natürlich ziemlich ungeschickt, wie deine Schulleitung da vorzugehen scheint. Bei uns käme sowas auf keinen Fall vor, wenn jemand einen Arzttermin hat.

Werbung