Wenn der Widerspruch eingelegt wird, geht der zunächst an die Schule. Die SL wird dem vermutlich keine Abhilfe schaffen, da ihr ja eine ordnungsgemäße Erprobungsstufenkonferenz durchgeführt habt.
Dann geht der Widerspruch an die Bezirksregierung und wird dort rechtlich und schulfachlich geprüft.
Dazu muss dann eine Dokumentation über alle Fördermaßnahmen, Beratungen und Beratungsangebote eingereicht werden. Im wesentlichen geht es da darum, ob das Kind Förderangebote erhalten hat und ob die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Beratung und Information eingehalten wurden.
Wir führen deshalb in der Erprobungsstufe für jeden Schüler eine entsprechende Dokumentation.
Das gewinnt auch deshalb jenseits des Widerspruchs zunehmend Relevanz, weil die Schulplatzsuche inzwischen meistens über die Bezirksregierung und Zuweisungen läuft, da es eigentlich keine "freien" aufnehmende Schulen mehr gibt und da inzwischen jede Abschulung in Frage gestellt wird.