Beiträge von kodi

    Als ich sagte, die Wiedereingliederung liege der Schule seit zwei Monaten vor, teilte man mir die beiden Kurse für den ersten Schritt der Wiedereingliederung mit. Ich bat um die komplette Einteilung, da ich ein halbes Jahr aus dem Dienst war und mich jetzt schon so gut wie möglich auf alle Kurse vorbereiten können möchte.

    Das ist relativ normal. Eine Wiedereingliederung setzt harte Grenzen für den Stundenplan. Es ist leichter nur mit den ersten zwei Stufen zu planen als mit der kompletten Wiedereingliederung, vor allem weil die Bedingungen ja je nach Stufe sich unterschiedlich auswirken können.

    Beispiel:

    Stufe 1: Nur 2 Stunden und 1 Springstunde pro Tag

    Stufe 4: Nur 4 Stunden und 1 Springstunde pro Tag

    Planst du mit Stufe 4 passt das eventuell mit der Springstunde bei Stufe 1 nicht, weil deine konstanten Lerngruppen vielleicht an einem Tag der Woche 2 Stunden auseinander liegen.

    Darüber hinaus gibt es ja auch noch andere Stundenplananforderungen zu erfüllen.

    Daher ist es einfacher, erst einmal nur die ersten beiden Stufen der Wiedereingliederung in der Unterrichtsverteilung einzuplanen und die Stunden der weiteren Stufen dann nachträglich in Abhängigkeit vom fertig gerechneten Gesamtstundenplan zu füllen, z.B. durch Teamteachingstunden. In der Regel werden die Planer nach Erstellung des Stundenplans natürlich eine Idee haben, wie sie die weiteren Stufen verplanen werden.

    Meistens sind das dann Teamteachingstunden oder Förderstunden. Das ist auch für die Betroffenen von Vorteil, weil es die Steigerung der Belastung in den späteren Wiedereingliederungsstufen etwas abmildert. Die größte Gefahr, dass Wiedereingliederungen scheitern oder verlängert werden müssen, besteht ja in den letzten Stufen, wenn die Belastung plötzlich deutlich steigt.

    Ist das normal, weil die Schule einplanen muss, dass eine Wiedereingliederung scheitert?

    Ja, das muss eigentlich immer mit geplant werden.

    Wenn nicht gleich ein Team gesetzt wird, dann wird meistens zumindest unsichtbar eine Ersatzlehrkraft vorgehalten. Wiedereingliederungen können auf jeder Stufe scheitern und jede Stufe kann kurzfristig verlängert werden. Das liegt in der Natur der Sache und ist auch nicht schlimm. Damit muss eigentlich immer gerechnet werden und man tut als Planer gut daran, dies gleich mit einzuplanen. Meiner Erfahrung nach wird ca. 1/3 aller Wiedereingliederungen zwischendurch abgeändert.

    Falls nicht, gehe ich momentan aber leider echt von Zermürbungstaktik aus,

    Ich kenne deine Schule nicht und den üblichen Prozentsatz an Idioten gibt es natürlich auch bei den Schulleitungen....

    Grundsätzlich ist es aber so, dass es keinen Vorteil gibt, jemanden zu 'zermürben'. Ganz im Gegenteil, die SL will ja dass der Plan verlässlich läuft. Das funktioniert nur, wenn niemand dauerhaft überlastet wird und der Plan einen akzeptablen Kompromiss zwischen allen Erfordernissen bildet.

    Geh zum Arzt und hör auf den.

    Eigentlich würde ich eine Krankschreibung gerne vermeiden weil ich neu an der Schule bin und jetzt ausgerechnet die Woche vor den Ferien🙄Sieht kacke aus.

    Kollegen anstecken ist ein noch schlechterer Einstand. ;) Jetzt ist das bei Gürtelrose bei grundlegender Hygiene natürlich nicht so wahrscheinlich.... Trotzdem, wenn du krank bist, hast du nichts in der Schule verloren.

    Ich wünsche dir gute Besserung! :rose:

    Jeder wird irgendwann mal krank und den Zeitpunkt sucht sich niemand aus.

    Normalerweise dauert das in NRW Monate. Du bist erst Monate krank, dann gibt es eine Wiedereingliederung, wenn die fehlschlägt, kann die Dienst/Teildienstfähigkeit geprüft werden.

    Im Fall einer Teildienstfähigkeit wirst du auf Zwangsteilzeit gesetzt. Bekommst Teilzeitgehalt + 50% Gehalt für die Zwangsreduktion.

    Naja, wenn man in einem anderen Bundesland arbeitet als lebt, dann geht man dieses Risiko ja bewusst ein.

    Sich darüber zu beschweren hat etwas von "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."

    Dass so eine Situation im Einzelfall blöd ist, keine Frage.

    Letztendlich steht im öffentlichen Dienst allerdings die Funktion des Staates bzw. bei uns des Bildungssystems im Mittelpunkt und nicht die Optimierung des individuellen Arbeitnehmerlebens. Insofern machen so Regelungen wie "Strecke zählt ab Grenzübertritt", "Kettenabordnung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und Einhaltung der 50km-Grenze" schon Sinn, auch wenn sie für den Einzellfall ärgerlich sind.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Pensionen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden können.

    Laut https://www.faz.net/aktuell/rh…slasten-tun-17505522.html kostet dem Land Hessen die Beamtenpension + Beihilfen 96 Milliarden Euro (Stand 2020). Und 2030 rechnet man mit 125 Milliarden Euro Pensionslasten.

    3% Inflation über 10 Jahre und die Pensionslast wäre genauso hoch wie heute, solange die Pensionen nicht angepasst werden.

    Das wäre die politisch unsichtbarste Lösung.

    [...] dass nie Planungs- und Entwicklungsgespräche durchgeführt werden oder mal ein Unterrichtsbesuch zur Beratung.[...]

    Die meisten Kollegen, die ich so kenne, wollen kein jährliches Gespräch und schon einmal gar keinen Unterrichtsbesuch.

    Selbst kollegiale Hospitation ist für einige ein schwieriges Thema. Ich vermute mal miese Ref-Erfahrungen lassen grüßen...

    Ich meine mich auch dunkel erinnern zu können, dass die Personalräte völlig ausgeflippt sind, als vor ca. 10? Jahren die Planungs- und Entwicklungsgespräche mal landesweit angedacht waren.

    Durch U-Plus und TvH- Erfahrungen habe ich mich praktisch sicher gefühlt und mich an der Freien Waldorfschule Wetterau ....

    Auch ohne Referendariat habe ich nun eine unbefristete Stelle angeboten bekommen und könnte nicht glücklicher sein.

    Falls du im Referendariat zweifelst und/oder neue Erfahrungen sammeln möchtest, kannst du gerne bei uns einsteigen.

    Ernsthaft? Du machst für deine Schule mit Deprofessionalisierung des Berufs Werbung?

    Da kriegt ihr bestimmt zwar eine Menge gleichartiger Bewerber, aber es ist doch kein Wunder, wenn dann voll ausgebildete Lehrkräfte einen riesigen Bogen um euch machen....

    Warum siehst du hier Schieflagen? Wie ordnest du hier Aufgaben ein und vergleichst sie als unangemessen? Was die Verantwortung angeht: Fachleitungen vergeben bspw. das zweite Staatsexamen.

    Im wesentlichen üben sie eine Lehrtätigkeit aus. Wohingegen die anderen A15er im Schulsystem Leitungs- und Koordinatorentätigkeiten ausüben. Entsprechend kann man schon fragen, ob es gerechtfertigt ist, dass die Fachleiter einiger Lehrämter die selbe Besoldungsstufe A15 haben.

    Guckt man mal zu den Hochschulen, zu den vergleichbaren Stellen, dann ist dort der akademische Mittelbau, der ebenfalls Staatsexamina abnimmt und Lehrtätigkeiten ausübt, z.B. bei A13/A14 angesiedelt. Jetzt könnte man dort auf die Professoren hinweisen, die haben aber schwerpunktmäßig Forschungsaufgaben und wiederum Leitungstätigkeiten (W3/C4) für ihre Team, wären also kein adäquater Vergleich zu einem Fachleiter.

    So richtig eindeutig ist das Argument "Fachleiter nimmt 2. Staatsexamen ab" in sich übrigens auch nicht, denn den Prüfungsvorsitz muss immer eine Schulleitung übernehmen. Obwohl da zweifelsohne von den Fachleitern eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausgeübt wird, reicht Fachleitung alleine also nicht aus.

    Versteht mich nicht falsch. Ich gönne A15 jedem einzelnen Fachleiter vom Herzen, aber es passt halt nicht wirklich in die Gesamt-Besoldungsstruktur.

    Alles NRW:

    Ich finde das SL-Gehalt ganz ok.

    Was aus meiner Sicht nicht passt, ist der Unterschied zwischen den Schulformen. Leitung ist Leitung. Schulgröße könnte ein Argument sein, aber die macht sich nicht unbedingt an den Schulformen fest und wird durch zusätzliche SL-Mitglieder und Entlastungsstunden berücksichtigt.

    Die zweite Schieflage ist die Besoldung der Fachleiter für Gym und BK. Die passt weder zur Leitungshierarchie der Schulen noch zur "Aufgabenhierarchie".

    Darüber hinaus ist das Besoldungssystem bezüglich der Schulräte und der Studienseminarleiter in Schieflage. Da passt der Abstand zur nächst unteren Ebene nicht. Das gilt auch für einige Dezernentenstellen. Eigentlich sollte die Besoldung mit Hierarchiestufe und Verantwortung steigen.

    Ganz grundsätzlich ist die Frage, ob man das System nicht stärker in lebenslange Aufstiegsstellen und Tätigkeitszulagen auftrennen sollte. Letztlich ist nicht einzusehen, wieso jemand z.B. für etwas weiterhin einen Gehaltsbonus erhält, wenn er die Tätigkeit nicht mehr ausübt. Zusätzlich gibt es eine Menge Zusatztätigkeiten die vom jetzigen System nicht adäquat erfasst und entlohnt werden.

    Sorry - aber von Grundschule hat er scheinbar wenig Ahnung. Von Mathe in der Grundschule noch weniger.

    Woher auch? Er hat nie zum Thema Mathematikdidaktik gearbeitet.

    Er ist was das Beibringen von Schulmathematik angeht ein Laie, der aufgrund seiner Erfahrung mit seinen eigenen Kindern und irgendwelchen Zuschriften Stammtischparolen generiert.

    Bezeichnend ist auch, dass er die Kommentare für seine Videos abgestellt hat.

    Wenn die sich dann weigern, kann SL durchaus auch Mal ein Interview geben, warum keine Klassenfahrten mehr durchgeführt werden. Dann geht im jächsten Schulausschuss aber richtig die Post ab.

    Nein kann sie nicht, denn sie ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Schulträger verpflichtet.

    Es gibt ja ein Schulkonto, Rechnungen müssen schließlich bezahlt werden.

    Das sieht aber für ein Großteil der Schulen so aus, dass dann die Schulleitung bzw. das Sekretariat eine Zahlungsanweisung an die Stadt schickt und diese dann von dem der Schule zugeordneten Verrechnungskonto aus zahlt. Da ist nichts mit drauf einzahlen oder gar selbst überweisen. Es sind keine vollwertigen Girokonten.

    Du kannst darauf kein Geld einsammeln, Eltern können dort nichts drauf überweisen. Es ist nicht geeignet um die nötigen Geldgeschäfte für Wandertage und Klassenfahrten abzuwickeln. Es geht nicht. Egal was ein ministerialer Blitzchecker sich so in seinem Kämmerlein ausdenkt. Ignoranz der Realität löst das Problem nicht.

    Das ist ein echt leidiges Thema in NRW:

    • Über das Verwaltungskonto des Schulträger dürfen/können wir es nicht laufen lassen.
    • Ein anderes offizielles Konto dürfen wir als Schule nicht haben

    Was bleibt also:

    • Zweckgebundenes Privatkonto mit Fremdgeldvereinbarung. Wer führt das? Lehrer, Schulleitung, Klassenpflegschaftsvorsitzende?
    • Konto des Fördervereins

    Alles sehr unschön, weil für viele Aktivitäten eben doch ein Girokonto erforderlich ist und die Anbieter, die spezialisierte Elterneinzeleinzahlungen annehmen, die absolute Minderheit sind.

    Wie sich das in Zeiten des Lehrermangels entwickelt, kann man überhaupt nicht voraussagen.

    Bisher war in NRW Elternzeit das goldene Ticket für eine Wunschversetzung. Die geänderten Regeln zum zumutbaren Versetzungsumkreis lassen da nichts gutes erahnen. Ich nehme mal an, das wird in den anderen Bundesländern über kurz oder lang so ähnlich sein.

    Trotzdem wirst du allerdings vermutlich auch weiterhin über die Begründung Familie eine bessere Versetzungschance haben, als ohne stichhaltigen Grund. Nur halt keine (inoffizielle) Garantie mehr, anders als bisher.

    Bezüglich der automatischen Rückkehr an deine Stammschule: Das erlischt in NRW wenn deine Elternzeit länger als ein Jahr ist. Mutterschutz wird da aber nicht mit eingerechnet, sondern wirklich nur die Elternzeit. Das heißt jetzt nicht, dass du zwingend woanders hinkommst, aber es kann halt passieren.

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